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Wohneigentum, Einplanung anderer Ort

Begonnen von ilyos90, 20. Januar 2016, 11:27:41

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ilyos90

Hallo,

ich habe gestern erfolgreich meinen Einstellungstest im Karrierecenter absolviert und eine Eignung für die Feldwebellaufbahn erhalten.  Beim Einplaner kam dann etwas die Ernüchterung, als man mir sagte, es seien keine Stellen in meiner Heimat zur Verfügung, obwohl es der größte Standort Deutschlands ist und ich im Bereich IT eigentlich ziemlich viele Verwendungen vorgeschlagen bekommen hatte.

Wie dem auch sei, ich habe nun eine Stelle angeboten bekommen, welche 45 Km entfernt liegt. Ich habe ein Haus (Eigentum) und würde daher ungerne umziehen und mir eine Wohnung nehmen, wo ich doch mietfrei bei mir wohnen kann. Pendeln ist zwar zur Not kein Problem, wirklich super finde ich es jedoch nicht jeden Tag eine Stunde auf der Autobahn zu verbringen.

Der Einplaner sagte mir, ich könne mir bei Vorlegung eines Grundbuchauszuges eine Wohnung anmieten, welche komplett bezahlt werden würde. Ganz in der Thematik steckte der Kollege jedoch nicht. Hat von Ihnen jemand Erfahrungen mit dieser oder einer ähnlichen Situation ?

Mfg

Cally

Warum möchtest du denn zur Bundeswehr, wenn dir selbst 45 Km schon unangenehm sind? Meine Einplanung hatte sich nach der GA kurzfristig geändert und ich musste statt 150 auf einmal 600 Km zum Standort fahren. Das kann dir doch genauso passieren.

Ralf

Als Trennungsgeldempfänger (und damit Nichtzusage der UKV) wirst du dann entweder eine angemessene Stube bekommen oder aber einen Zuschuss in hohe der ortsüblichen Miete.
Überlegenswert wäre es trotzdem, ob du nicht täglich fährst, das gäbe dann TG nach §6, was nicht ausschließt, dass du bei vorhandener Kapazität auch eine Stube bekommst und ab und zu dort übernachtest.
Es fahren nicht wenige ca. 1h nach Hause. Das eigene Zuhause ist halt schon was besonderes und m.E. durch eine Stube oder eine Pendlerwohnung nicht aufzuwiegen. letztendlich musst du das halt entscheiden.
Btw 45km sind schon recht heimatnah und das bei einem deutschlandweiten "Unternehmen". Wir haben hier Pendler, die jeden Tag 70km einfach pendeln.
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ilyos90

Klar sind 45 Km nicht die Welt und durchaus auch täglich zu fahren, darum ging es mir bei meiner Frage aber nicht. Mir wurde vom Einplaner gesagt, ich könne mir eine Wohnung anmieten, welche zu 100% getragen wird, da ich Wohneigentum habe. Das erscheint mir etwas merkwürdig, da mMn. die 45 KM ja auch keine all zu große Entfernung sind. Wäre es dennoch korrekt vermittelt worden, würde ich es natürlich in Anspruchnehmen.

Ralf

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ilyos90

Zitat von: Ralf am 20. Januar 2016, 12:10:05
Die Grenze sind 30km. Bist du denn über 25?

Ja, ich bin 25 Jahre alt. Das Wohneigentum stammt aus einer Schenkung der Großeltern.

Ralf

O.k., weil man unter 25 zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist und eine anerkannte Wohnung nicht berücksichtigungsfähig wäre.
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ilyos90

Zitat von: Ralf am 20. Januar 2016, 12:16:26
O.k., weil man unter 25 zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist und eine anerkannte Wohnung nicht berücksichtigungsfähig wäre.
Wie definiert sich denn eine "anerkannte Wohnung" und welche Auswirkung hat es für mich, eine zu haben ?

MAT

Auch wenn Sie erst ein mal in die gewünschte Verwendung kommen und heimatnah sind, sind Sie erst mal auf Lehrgänge für und das Deutschlandweit.
Sie können auch jederzeit Versetzt werden wenn es erforderlich ist.
Soldat ist nicht so wie ein Job in einer Firma im Zivilen.

Habe schon viele junge Soldaten getroffen die nach geraumer das bereut haben.

Setzen Sie sich mit der Bundeswehr  genau Auseinander und lassen Sie sich Beraten.

MAT

Eigene Wohnung immer Anerkennen lassen und die UKV nicht zusagen.(es Sei, man möchte in die nähe des Standortes Ziehen!)
Somit ist man ab den 25. Lebensjahr, Trennungsgeld Empfänger.
Nachträglich Anerkennen lassen ist sehr schwierig bis gar Unmöglich.

Ich kämpfe auch schon seit einem Jahr das meine Wohnung anerkannt wird rückwirkend, vor mein Dienstantritt, weil das KC geschlafen hat, wurde mir die UKV zugesagt und somit war ich bis zur meiner Versetzung kein Trennungsgeldempfänger.

LwPersFw

Zitat von: ilyos90 am 20. Januar 2016, 11:47:53
Klar sind 45 Km nicht die Welt und durchaus auch täglich zu fahren, darum ging es mir bei meiner Frage aber nicht. Mir wurde vom Einplaner gesagt, ich könne mir eine Wohnung anmieten, welche zu 100% getragen wird, da ich Wohneigentum habe. Das erscheint mir etwas merkwürdig, da mMn. die 45 KM ja auch keine all zu große Entfernung sind. Wäre es dennoch korrekt vermittelt worden, würde ich es natürlich in Anspruchnehmen.

Die Aussage ist falsch.

Sie müssen Folgendes tun:

1.
Beim KC legen Sie - falls nicht bereits erfolgt - einen Eigentumsnachweis vor.

2.
Sie erklären gegenüber dem KC das Sie keine Zusage der UKV wünschen.

3.
Dadurch ist Ihnen im Rahmen der Einstellung die UKV nicht zuzusagen.

4.
Durch diese Nicht-Zusage der UKV sind Sie ab der Einstellung TG-Empfänger.

5.
Da die Wohnung, bezogen auf den Stammtruppenteil, nur 45 km entfernt ist, werden Sie,
für die Fahrten zwischen Wohnung und Stammtruppenteil, TG-Empfänger nach § 6 Trennungsgeldverordnung (TGV).

Sie werden so eingestuft, weil man bei 45 km Ihnen die tägliche Heimfahrt zumuten kann.

Ob Sie persönlich dies wollen, oder nicht - spielt dabei keine Rolle.

6.
Damit eine Wohnung am Dienstort bezahlt wird, müssten Sie TG-Empfänger nach § 3 TGV werden
und es dürfte keine unentgeltliche Truppenunterkunft zur Verfügung stehen.

Dies ist bei Ihnen nicht der Fall, da der § 3 voraussetzt, dass Ihnen die tägliche Heimfahrt
nicht zuzumuten ist.

7.
Anerkennung und Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit der Wohnung erfolgt
in Ihrem Fall durch das KC.

Damit dies bei folgenden Personalmaßnahmen auch weiter berücksichtigt wird,
muss dies in Ihrem Datenbestand erfasst werden.

Deshalb empfehle ich Ihnen :
Gehen Sie während der Grundausbildung zum dortigen PersFw und lassen
Sie dies überprüfen. Fehlt die Angabe... bitten Sie um Nacherfassung !
Wichtig dabei : Es ist nur eine Nacherfassung zu vollziehen ! Keine erneute Anerkennung...da durch das KC bereits vollzogen!



§ 6 Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort

(1) Ein Berechtigter, der täglich an den Wohnort zurückkehrt oder dem die tägliche Rückkehr zuzumuten ist
3 Abs. 1 Satz 2), erhält als Trennungsgeld Fahrkostenerstattung, Wegstrecken- oder Mitnahmeentschädigung
wie bei Dienstreisen. Hierauf sind die Fahrauslagen anzurechnen, die für das Zurücklegen der Strecke zwischen
Wohnung und der bisherigen, bei einer Kette von Maßnahmen nach § 1 Abs. 2 der ursprünglichen Dienststätte
entstanden wären, wenn die Entfernung mindestens fünf Kilometer beträgt. Dabei ist als Aufwand ein Betrag von
0,08 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag zugrunde zu legen. Von der Anrechnung ist ganz oder teilweise
abzusehen, wenn der Berechtigte nachweist, daß er bei Fahrten zwischen Wohnung und bisheriger Dienststätte
üblicherweise keinen entsprechenden Aufwand hätte.

(2) Zusätzlich wird ein Verpflegungszuschuß von 2,05 Euro je Arbeitstag gewährt, wenn die notwendige
Abwesenheit von der Wohnung mehr als 11 Stunden beträgt, es sei denn, daß Anspruch auf
Reisekostenvergütung für Verpflegungsmehraufwand besteht.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi

Wenn 45 km ein - auch nur geringes - Problem darstellen bleibt es aber bei der ganz klaren Empfehlung: Finger weg von der Bundeswehr.
the rest is silence...

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Flexscan

das kann man so nur unterschreiben!

Auch als IT Soldat wirst Du die ersten Jahre auf Lehrgänge gehen, Truppenübungsplätze besuchen oder in den Einsatz müssen.
Was ist dann? Diese Orte werden weit entfernter sein als nur 45km.

Es gibt KameradInnen, die pendeln am Tag 150km und mehr. Haben auch Eigenheim, Frau und Kind zuhause.

Du hast im übrigen unterschrieben, BUNDESWEIT einsetzbar zu sein.

Was ist denn wenn in ein paar Jahren der Standort schliesst oder aufgrund interner Umstrukturierungen eine Versetzung ansteht?

Ganz ehrlich. Lass es lieber bleiben. Ist für beide Seiten besser so.

Wenn ich dann noch lese, bei 45km Entfernung sich eine Wohnung nehmen zu wollen fällt mir nichts mehr zu ein.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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StOPfr

Zitat von: Flexscan am 21. Januar 2016, 08:44:01
Wenn ich dann noch lese, bei 45km Entfernung sich eine Wohnung nehmen zu wollen fällt mir nichts mehr zu ein.

Weil dies jemand als Teil seiner Lebensplanung so möchte, ist es noch kein Grund, sich nichts mehr einfallen zu lassen  ;). Dass dies aber auf keinen Fall mit der Realität in der Bundeswehr unter einen Hut zu bringen ist, haben Cally und Andi deutlich genug gesagt. Ich schließe mich an.

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