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Noch ein Versuch beim Bund ?

Begonnen von Phönix, 27. Januar 2016, 11:26:24

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Phönix

Servus,

mit 17 wagte ich meinen ersten Versuch und bewarb mich beim Bund für eine Ausbildung, allerdings bin ich schon bei der medizinischen Untersuchung durchgefallen.

Dann mit 20 ein neuer Versuch da ich damals aber wegen fahren ohne Fahrerlaubnis ein laufendes Verfahren hatte klappte es auch nicht, unter anderem auch weil ich keine Ausbildung hatte und einen Kredit über 18.000 Euro.

Nun bin ich 22 verheiratet mit einer knapp einjährigen Tochter und fast mit meinem Kaufmann im Einzelhandel mit Top-Noten zu ende.
Der Kredit ist voll abgezahlt, natürlich ist seit langer Zeit meine Gerichtsstrafe abgezahlt und habe daraus gelernt.

Meine Familie würde mich unterstützen beim Bund, meine Frau fände es klasse und würde mir überall in Deutschland hin mitziehen.

Mit freundlichen Grüßen.

Philipp

KlausP

Warum sind Sie beim medizinischen Test durchgefallen? Mit welchem Tauglichkeitsgrad - T4 oder T 5?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Cally

Nachdem was ich hier immer so lese, fällt man wegen seinen Zähnen doch nur mit einem komplett sanierungsbedürftigem Gebiss durch die Tauglichkeitsprüfung... Daher die Frage, hat sich zwischenzeitlich etwas daran geändert?

Wenn ja... Die formalen Voraussetzungen sind erfüllt. Den Rest entscheidet das KC.

Phönix

Ich hatte damals 2 kaputte Zähne.

Der eine wurde komplett entfernt, der ander konnte man noch retten, der Rest ist tiptop.

Und meine Fußnägel hatten einen Pilzbefall allerdings auch schon lange besiegt.

KlausP

Bewerben Sie sich und Sie bekommen ein Ergebnis. Hier werden Sie keine belastbaren Aussagen zu Ihren Chancen bekommen. Zu Ihrer Vorstrafe (wen es denn eine gibt) entscheidet der Rechtsberater nach dem, was in Ihrem Bundeszentralregisterauszug steht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Phönix

Zitat von: KlausP am 27. Januar 2016, 12:10:14
Bewerben Sie sich und Sie bekommen ein Ergebnis. Hier werden Sie keine belastbaren Aussagen zu Ihren Chancen bekommen. Zu Ihrer Vorstrafe (wen es denn eine gibt) entscheidet der Rechtsberater nach dem, was in Ihrem Bundeszentralregisterauszug steht.

Also, ich bin eigentlich nicht vorgestraft, das waren "nur" 70 Tagessätze, ab 90 wäre man vorgestraft, damit bin ich nicht vorgestraft. Habe deswegen extra meinen Anwalt gerade Angerufen.

Natürlich gebe ich aber meine Verurteilung bei dem Beratungsgespräch an.

Steigen so die Chancen wenn ich nicht vorgestraft bin ?

F_K

Nein.

Vorbestraft ist, wer bestraft wurde, also schon ab dem ersten Tagessatz.

Ab 90 Tagessätzen ist dies ggf. "mitzuteilen" - die BW bekommt einen BZR Auszug für Behörden, da würde auch ein Tag drin stehen.

Dein Anwalt hat keine Ahnung oder Du hast falsch gefragt oder verstanden.

Schnolle

Ein Tip: immer alles mit angeben v.a. beim EUF. Es wäre schade wenn Sie aufgrund verschwiegener Tatsachen später aus dem Dienst entlassen werden. Die Leute beim KC können durchaus zwischen einer "Jugendsünde" und einer schweren Straftat unterscheiden. Man wird Sie aber genau anschauen und überprüfen ob Sie die nötige Reife für eine Vorgesetztenposition haben. Ich gehe mal davon aus, dass nicht in die Mannschaftslaufbahn möchten.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

F_K


schlammtreiber

Generell gehen die Meinungen dazu, was genau man als "Jugendsünde" bezeichnen kann, immer recht weit auseinander  ;D
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

F_K

@ Schlammtreiber:

Check.

Für rechtskräftig verurteilte Straftäter sind selbst erhebliche Straftaten "Jugendsünden" - für rechtschaffende Bürger und RB sind und bleiben es Straftaten.

(Unter Jugendsünde wird von letzteren eher "Unvernunft" gesehen, der aber eben nicht strafbar ist - wie beispielsweise das "oben ohne" Bild von M. Monroe  ;) )

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 27. Januar 2016, 16:55:59
rechtschaffende Bürger und RB

Du unterscheidest da?  ;D

Ähnlich wie der Unterschied zwischen "Akademikern und Singles mit Niveau"  8)
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F_K

Ja.

RB sollten gute Bürger sein, aber nicht alle guten Bürger sind RBs.   ::)

... Und wenn der (w) Single gut aussieht und ein Erbe erwartet, könnte ich auch auf ein Diplom verzichten ....   ;D

Tommie

Zitat von: F_K am 27. Januar 2016, 17:17:51... Und wenn der (w) Single gut aussieht und ein Erbe erwartet, ....

Für manche reicht da schon das zu erwartende Erbe ;) !

Merke: Schönheit vergeht, Hektar besteht ;D ! (Sehr frei nach "bayern bazi" :D !)

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