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Noch ein Versuch beim Bund ?

Begonnen von Phönix, 27. Januar 2016, 11:26:24

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Getulio

Mir fällt es auch recht schwer zu glauben, dass ein 20jähriger, mithin Heranwachsender, Ersttäter für Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich 70 TS bekommt. Sicher, dass da nicht noch andere "Jugendsünden" mit bestraft wurden?

Phönix

Nein, ohne Witz das war nur Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Da jedoch als ich von der Polizei bei der Kontrolle aufgegriffen wurde, haben natürlich die Ermittlungen angefangen, bei meinem damaligen Arbeitgeber erfuhren sie dann, dass ich in mehreren Fällen seit meinem Entzug mit dem Firmenwagen fuhr. Daraus wurde: Fahren ohne Fahrerlaubnis in 12 Fällen.

Deswegen die 70 Tagessätze.

Es war wirklich meine erste und letzte Verurteilung, habe dazu ein Jahr Sperre bekommen. Ist schon lang her habe sogar mittlerweile meinen Führerschein wieder inklusive MPU.

Verurteilt wurde ich sogar noch nach Jugendstrafrecht, soll nicht heißen es wäre eine Jugendsünde und weniger zu bestrafen sei, sondern ich war jung, dumm, naiv.

Und jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient.

Habe mittlerweile wieder meinen Führerschein, habe geheiratet und eine wunderschöne Tochter bekommen. Nach der Entlassung meine Ausbildung angefangen diese ich Top absolviere.

Ich bin sicher kein Schwerverbrecher. Ich kämpfe nur für eine zweite Chance beim besten Arbeitgeber Deutschlands eine Stelle zu bekommen.

lg

KlausP

Zitat... Jung, dumm und naiv ...

Klar, zwölf Mal.  ::) Wurde eigentlich der Arbeitgeber mitbelangt, weil er Sie ohne Kontrolle des Führerscheins mehrfach fahren lassen hat?

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Zitat von: KlausP am 28. Januar 2016, 12:11:20
Wurde eigentlich der Arbeitgeber mitbelangt, weil er Sie ohne Kontrolle des Führerscheins mehrfach fahren lassen hat?

Nicht lachen, genau deswegen stand ich schon mal vor Gericht: einen Kumpel fahren lassen, weil ich dachte (!) er hätte einen Führerschein.
Bin zum Glück ungestraft davongekommen, weil das Gericht es als "lebensfern" ansah, den FS eines Freundes zu kontrollieren, der behauptet einen solchen zu besitzen... aber bei einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis dürfte dieses Argument kaum greifen.
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Pericranium

Zitat von: KlausP am 28. Januar 2016, 12:11:20
Zitat... Jung, dumm und naiv ...

Klar, zwölf Mal.  ::) Wurde eigentlich der Arbeitgeber mitbelangt, weil er Sie ohne Kontrolle des Führerscheins mehrfach fahren lassen hat?

Wenn er anfangs einen FS hatte und ihn, während er schon dort arbeitete, verlor, dann kann das doch locker passieren.
Als ob jeder Arbeitgeber monatlich überprüft ob alle Angestellten noch ihren Führerschein haben.
Ich bin mehr als ein Jahr hauptberuflich Auto gefahren (Rettungsdienst) und da wurde einmal der Führerschein bei der Bewerbung verlangt und das wars.

F_K

Die Frage ist doch: Warum wurde der Führerschein entzogen?

Oft sind da auch Straftaten die Ursache - ach, Quatsch, Jugendsünden war hier die Sprachregelung.

Phönix

Er wurde einmal in einem Jahr kontrolliert.

Allerdings gab es kein Verfahren gegenüber meinem Arbeitgeber.

Aber es liegt alles hinter mir, bin ein anderer Mensch mit Familie der aus seinen Fehlern gelernt hat.

Hab jetzt am 03.03.2016 einen Termin in Donaueschingen dann schau ich weiter.

lg

Tommie

Zitat von: Phönix am 28. Januar 2016, 15:02:59Hab jetzt am 03.03.2016 einen Termin in Donaueschingen dann schau ich weiter.

Sie wissen aber schon, dass die Einrichtung in Donaueschingen ein Karriereberatungsbüro ist und Sie dort lediglich beraten werden und die auszufüllenden Anträge erhalten. Die Eignungsfeststellung wird auch für Sie am Karrierecenter in Stuttgart stattfinden, sofern Sie dazu eingeladen werden!

Und vorher müssen Sie erst einmal alle Formulare ausfüllen, alle Unterlagen einreichen und dann wird der Karriereberater in Donaueschingen diese Papiere ans KarrCBw in Stuttgart weiterleiten, von wo Sie dann auch Post bekommen.

Phönix

Zitat von: Tommie am 28. Januar 2016, 15:07:13
Zitat von: Phönix am 28. Januar 2016, 15:02:59Hab jetzt am 03.03.2016 einen Termin in Donaueschingen dann schau ich weiter.

Sie wissen aber schon, dass die Einrichtung in Donaueschingen ein Karriereberatungsbüro ist und Sie dort lediglich beraten werden und die auszufüllenden Anträge erhalten. Die Eignungsfeststellung wird auch für Sie am Karrierecenter in Stuttgart stattfinden, sofern Sie dazu eingeladen werden!

Und vorher müssen Sie erst einmal alle Formulare ausfüllen, alle Unterlagen einreichen und dann wird der Karriereberater in Donaueschingen diese Papiere ans KarrCBw in Stuttgart weiterleiten, von wo Sie dann auch Post bekommen.

Da dies mein dritter Versuch ist weiß ich das. Allerdings ist neu das ich bald eine  abgeschlossene Ausbildung besitze und mich deswegen Beraten lassen will.

Aber der Materialdispositionsfeldwebel interessiert mich schon sehr. :)

Plane gerne lange voraus.

KlausP

Zitat von: Pericranium am 28. Januar 2016, 14:13:37
Zitat von: KlausP am 28. Januar 2016, 12:11:20
Zitat... Jung, dumm und naiv ...

Klar, zwölf Mal.  ::) Wurde eigentlich der Arbeitgeber mitbelangt, weil er Sie ohne Kontrolle des Führerscheins mehrfach fahren lassen hat?

Wenn er anfangs einen FS hatte und ihn, während er schon dort arbeitete, verlor, dann kann das doch locker passieren.
Als ob jeder Arbeitgeber monatlich überprüft ob alle Angestellten noch ihren Führerschein haben.
Ich bin mehr als ein Jahr hauptberuflich Auto gefahren (Rettungsdienst) und da wurde einmal der Führerschein bei der Bewerbung verlangt und das wars.

Ich hab ja bis vor ein paar Monaten Behinderte gefahren. Meine Ex-Chefin hat sich bei Einstellung und dann jedes Halbjahr die Führerscheine aller Kolleginnen und Kollegen zeigen lassen, kopiert und die Kopien zu den Unterlagen genommen. Genau deshalb hab ich ja gefragt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pericranium

Zitat von: KlausP am 28. Januar 2016, 15:24:32
Zitat von: Pericranium am 28. Januar 2016, 14:13:37
Zitat von: KlausP am 28. Januar 2016, 12:11:20
Zitat... Jung, dumm und naiv ...

Klar, zwölf Mal.  ::) Wurde eigentlich der Arbeitgeber mitbelangt, weil er Sie ohne Kontrolle des Führerscheins mehrfach fahren lassen hat?

Wenn er anfangs einen FS hatte und ihn, während er schon dort arbeitete, verlor, dann kann das doch locker passieren.
Als ob jeder Arbeitgeber monatlich überprüft ob alle Angestellten noch ihren Führerschein haben.
Ich bin mehr als ein Jahr hauptberuflich Auto gefahren (Rettungsdienst) und da wurde einmal der Führerschein bei der Bewerbung verlangt und das wars.

Ich hab ja bis vor ein paar Monaten Behinderte gefahren. Meine Ex-Chefin hat sich bei Einstellung und dann jedes Halbjahr die Führerscheine aller Kolleginnen und Kollegen zeigen lassen, kopiert und die Kopien zu den Unterlagen genommen. Genau deshalb hab ich ja gefragt.

Ja, wie man sieht, hält das wohl jeder Arbeitgeber ein wenig anders ;)

Getulio

Zitat von: Phönix am 28. Januar 2016, 10:17:28
Und jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient.

Das mag man ganz romantisch so sehen, das Leben lehrt allerdings, dass es oftmals ganz anders läuft.

Es gibt genug Menschen, die bei der Bundeswehr (und beliebigen anderen Arbeitgebern) noch nicht einmal eine erste Chance bekommen, und das aus Gründen, die schlicht Pech sind, und nicht wie bei Ihnen in einer vorsätzlich begangenen Straftat liegen.

Ich sage nicht, dass Ihr Ansinnen aussichtslos ist, aber von dem Gepiense von wegen zweite Chance, auf die Sie einen Anspruch hätten, sollten Sie besser Abstand nehmen.

Sie haben sich mindestens 12x entschieden, auf Recht und Gesetz zu sch***en, nun müssen Sie mit den Konsequenzen leben, auch wenn das heißt, dass der "beste Arbeitgeber Deutschlands" gesetzestreue Bewerber vorzieht.

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