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Unterhaltssicherung bei Übergangsgebührnissen

Begonnen von reservist2015, 02. Februar 2016, 13:59:29

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reservist2015

Hallo, ich habe eine Frage zur Unterhaltssicherung,

ich habe im November eine RDL von 19 Tagen gemacht und die entsprechende Prämie daür bekommen.

Unterhaltssicherung nach §9 USG wurde mir jedoch verwehrt, da ich Übergangsgebührnisse empfange.

Ich habe von anderen Kameraden gehört, dass sie trotz Übergangsgebührnisse auch Unterhaltssicherungsgeld nach §9 USG erhalten haben. Ist das evtl falsch oder wurde bei mir etwas falsch gemacht?

Gibt es dazu irgendwo eine Erläuterung?

BulleMölders

Auf welcher Rechtsgrundlage (Begründung) wurde Ihr Antrag auf Unterhaltssicherung nach § 9 USG denn negativ beschieden?

reservist2015

Ich habe mit der entsprechen Sachbearbeiterin gesprochen, da ich nur den Bescheid für die RDL-Prämie bekommen habe. Sie meinte, ich könne die Unterhaltssicherungsbehörde darauf hinweisen, dass ich einen Antrag gestellt habe und es käme dann zu einer Prüfung durch die Rechtsabteilung.

Wortlaut des Gesprächs: "Ihre Übergangsgebührnisse werden gegen das Unterhaltsicherungsgeld gegen gerechnet und da sie ca. 2.000€ bekommen, steht Ihnen kein Geld nach Paragraph 9 USG zu."

BulleMölders

Zitat von: reservist2015 am 02. Februar 2016, 14:27:33
"Ihre Übergangsgebührnisse werden gegen das Unterhaltsicherungsgeld gegen gerechnet und da sie ca. 2.000€ bekommen, steht Ihnen kein Geld nach Paragraph 9 USG zu."
So hätte ich die §§ 7 und 8 USG auch interpretiert.

F_K

Du hast ja keinen Verdienstausfall, insoweit wird eine Mindestleistung nur (anteilig) gezahlt, sofern diese Deine Gebühnisse über steigt.

reservist2015

Okay, danke. Mir wurde das im Truppenteil falsch erklärt.

Habe noch eine Frage zur RDL-Prämie:

Da ich HptFw bin und 26 Tage RDL gemacht habe, stehen mir doch eigentlich nach §10 Abs. 1 und §10 Abs. 3 insgesamt 49,38€ Prämie pro Tag zu. Das macht 1.283,88€ oder habe ich da einen Denkfehler, denn mir wurden nur 633€ überwiesen.

wolverine

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