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Urlaub ablehnen mit schwacher Begründung

Begonnen von Daze1988, 11. Februar 2016, 08:18:56

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Remote 2016

Die Vorschrift ist wie zuvor genannt das Soldatengesetz...
Obiger § aus dem Soldatengesetz (SG) regelt dies, wie eben auch die Soldatenurlaubverordnung (SUV).

Es ist ja wie im zivilem Leben - mein Abteilungsleiter genehmigt mir den Urlaub aber mein Chef nicht... Basta...
3 Möglichkeiten:
1. Schlumpfurlaub (Krank melden)
2. unerlaubt abwesend (Konsequenzen werden die Folge sein)
3. Endscheidung akzeptieren und sich seinen Teil denken

Die Tatsache, dass Ihr Chef sich an bestimmte Vorschriften penibel hält und an manche eher oberflächlich, muss er verantworten. Sofern der Dienstablauf nicht gefährdet wird und alles rechtens ist. Ich sehe daher wenig Chancen das eine Beschwerde erfolgreich ist.

Daze1988

Also, ich habe nach langem Stöbern endlich etwas gefunden.
In Verbindung mit §28 SG, welcher besagt, dass nur aus zwingenden dienstlichen Gründen abgelehnt werden darf, habe ich nach folgendem gesucht:

[6] Zwingende dienstliche Gründe liegen vor, wenn ohne den Widerruf der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1978 – BVerwG 1 WB 159.76, 5. 77 – und vom 19. November 1998 – BVerwG 1 WB 36.98 -). Hierzu zählen auch die Fälle, in denen – wie hier – die Geschäftsgrundlage für die Gewährung des Sonderurlaubs deshalb entfällt, weil der mit der Beurlaubung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden kann

Da keiner der vom Chef genannten Begründungen dem standhält, werden ich mich nun mal freundlichst an den Kommandeur wenden ;)
Ich bedanke mich bei allen für die Teilnahme hier im Thread :)

Remote 2016

Zitat von: Daze1988 am 11. Februar 2016, 09:49:39
Also, ich habe nach langem Stöbern endlich etwas gefunden.
In Verbindung mit §28 SG, welcher besagt, dass nur aus zwingenden dienstlichen Gründen abgelehnt werden darf, habe ich nach folgendem gesucht:

[6] Zwingende dienstliche Gründe liegen vor, wenn ohne den Widerruf der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1978 – BVerwG 1 WB 159.76, 5. 77 – und vom 19. November 1998 – BVerwG 1 WB 36.98 -). Hierzu zählen auch die Fälle, in denen – wie hier – die Geschäftsgrundlage für die Gewährung des Sonderurlaubs deshalb entfällt, weil der mit der Beurlaubung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden kann

Da keiner der vom Chef genannten Begründungen dem standhält, werden ich mich nun mal freundlichst an den Kommandeur wenden ;)
Ich bedanke mich bei allen für die Teilnahme hier im Thread :)

Dies bezieht sich auf die Genehmigung von SONDERURLAUB...
Hierzu zählen auch die Fälle, in denen – wie hier – die Geschäftsgrundlage für die Gewährung des Sonderurlaubs deshalb entfällt, weil der mit der Beurlaubung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden kann

F_K

... Und insgesamt um den Widerruf von Urlaub - nicht die Genehmigung.

Daze1988

Aber es ist wörtlich wiedergegeben wie sich ein zwingender dienstlicher Grund definiert. Das ist ja bei allen Urlaubsarten dasselbe

Remote 2016

Na dann viel Erfolg...

Beachten Sie jedoch, bevor Sie mit irgendwelchen §´en umherwerfen, dass Sie absolute Sicherheit auf diesem Gebiet haben sollten. (Rechtschutzversicherung??? ggf. mal eine Beratungsgespräch bei nem Anwalt)...

Ich würde zunächst an den Spieß / KpTrpFhr herantreten und diese fragen ob da nicht mal wer mit dem Chef reden kann... Wenn dies erfolglos ist, dann würde ich einen Termin in Dst-Angelegenheit beim Kdr über das Vorzimmer machen und mich bei diesem entsprechend melden ohne gleich auf die Pauke zu hauen und mit der Eingabe drohen!! Dieses währe die nächste Instanz... aber dann auch im vollem Umfang.


Remote 2016

Bitte...

So können Sie Ihre Eingabe wenigstens auch begründen, indem Sie aufzählen können... ähnlich bei der Verlustmeldung.... "Ein Vorsprechen beim TEFhr, KpTrpFhr, KpFw und letztlich des Kdr blieb ohne Erfolg"...

ulli76

Die Bundeswehr hat ein recht ausgeklügeltes Beschwerderecht und das beginnt nun mal nicht mit der Eingabe an den Wehrbeauftragten.
Die Eingabe ist eher für Systemfehler gedacht und für schwerwiegende Probleme, die anders nicht zu lösen sind.

Die fehlerhafte Auslegung der Soldatenurlaubsverordnung durch einen einzelnen KpChef ist klassisch im Aufgabengebiet der VPs bzw. Personalräte und im nächsten Schritt einer Beschwerde und dann Bearbeitung durch den Kommandeur. Letzterer ist auch ohne die Androhung der Eingabe im Zugzwang.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi8111

Schau mal: Ich war auf UL1 (2000) und wurde abgelöst, weil im Gezi vom S1 Offz unseres SanZ niemand mehr war. Grund: Zwingender dienstlicher Grund.
Ich wollte den Lehrgang aber gerne zu Ende machen, Laufbahnnachteile etc.
Beschwerde geschrieben. Trotzdem abgelöst worden; und dann natürlich in der Einheit "gemobbt" weil ich mich beschwert habe.
Schon blöd, wenn der Adressat der Beschwerde der LtrSanZ ist und der SanDstOffz mit dem das im Kämmerlein auskegelt.

Zweites Spielchen: Ich wollte auf EAKK gehen im Oktober/November. Da hatte mein Kamerad allerdings schon Urlaub eingereicht. Nun wurde mir gesagt, EAKK solle ich verschieben. Ich kann da ja eh nichts verschieben, der S3 hat den gebucht und das habe ich so gesagt. Dann kam am nächsten Tag der S3 und meinte, mein Lehrgang wurde mangels Teilnehmer abgesagt. Das kam mir schon verdächtig vor. Wieder beschwert, wieder Geklüngel. Da hat es mir dann gereicht. Dann eine Eingabe geschrieben. Ne Woche später kam dann der OFA und meinte, ich hätte doch schon eine Beschwerde geschrieben und der konnte nicht abgeholfen werden, warum ich mich nun beim Wehrbeauftragten auch noch beschwert habe, was unnötig sei, da er ja alles macht und in meinem Sinne versucht zu entscheiden.

Letzendlich ging ich auf den EAKK, der natürlich nicht wegen Teilnehmermangels abgesagt wurde...
Und Letztendlich wurde keiner der hohen Herren dafür ermahnt.

Es wurde dann nach dem EAKK noch mieser mit der Stimmung. Die Gutsherrenmanier der Beiden Offze war so ausgeprägt, dass selbst der Spieß bei Kleinigkeiten eingeknickt ist und wir teilweise Sachen machen mussten.... Als wir einen neuen Block bezogen haben, sollten die Mannschaften streichen. Ich meinte dann in der TEFhr. Besprechung (frisch Fw geworden), dass das sicherlich Sache der StOV sei. Da wurde mir dann gesagt (OTon) "Sie müssen wir aufgrund des Dienstgrades hier dulden, aber nichts von dem was Sie absondern akzeptieren." Und am Ende wurde ich auch zum mitstreichen "kommandiert" usw..... Heute begrüße ich, dass sowas immer immer seltener wird....

Aus diesem Grund: Nicht zu lange zögern, wenn man sich nicht im Recht fühlt.

Horst123456

@Ulli:
Richtig, man sollte schon den Beschwerdeweg folgen... Jedoch wissen wir nicht, welchen DG und Auftrag der Soldat hat und wo bzw. wie er eingesetzt wird... Diese Infos währen hilfreich... Auch ob er angesehen / akzeptiert ist in der Kp... ich glaube nicht, dass sich die VP´s bemühen, wenn ein "einfacher Lanzer" an sie heran tritt... Der hat die Endscheidung hinzunehmen, basta... Tritt jedoch ein, sagen wir mal sich bewehrter HG / SG / U / SU..." an die VP´s heran, könnte ich mir vorstellen, dass ein positiver Ausgang herbei geführt wird...

Die Eingabe soll ja, so habe ich es verstanden, den gesamten Umstand beinhalten. Also auch das Verhalten des Chef´s im täglichem Dienst. Diese Eingabe kann direkt an den WDB gesandt werden ohne einhalten der Beschwerdeleiter.

Wegen des Urlaubs ne Eingabe zu verfassen ist wie, wegen nem Knöllchen den Innenminister anzuschreiben... Etwas übertrieben... 

OSG Oschi

Zitat von: Horst123456 am 11. Februar 2016, 10:50:19
@Ulli:
Richtig, man sollte schon den Beschwerdeweg folgen... Jedoch wissen wir nicht, welchen DG und Auftrag der Soldat hat und wo bzw. wie er eingesetzt wird... Diese Infos währen hilfreich... Auch ob er angesehen / akzeptiert ist in der Kp... ich glaube nicht, dass sich die VP´s bemühen, wenn ein "einfacher Lanzer" an sie heran tritt... Der hat die Endscheidung hinzunehmen, basta... Tritt jedoch ein, sagen wir mal sich bewehrter HG / SG / U / SU..." an die VP´s heran, könnte ich mir vorstellen, dass ein positiver Ausgang herbei geführt wird...

Die Eingabe soll ja, so habe ich es verstanden, den gesamten Umstand beinhalten. Also auch das Verhalten des Chef´s im täglichem Dienst. Diese Eingabe kann direkt an den WDB gesandt werden ohne einhalten der Beschwerdeleiter.

Wegen des Urlaubs ne Eingabe zu verfassen ist wie, wegen nem Knöllchen den Innenminister anzuschreiben... Etwas übertrieben...

Der Kamerad ist SU im GeZi.

Und völlig egal welcher DG oder was für ein "Ansehen" derjenige genießt... Die VP ist für alle da und nicht nur die "coolen Leute".

dunstig

Naja, der Beschwerdeweg ist ja auch nicht nach einmaliger Beschwerde zu Ende. Das ganze kann man noch deutlich weiter ausreizen. Nicht umsonst gibt es die Möglichkeit der weiteren Beschwerde oder den Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichtes. Wir hatten letztens zur Offz-Weiterbildung den leitenden Beamten des Wehrbeauftragten zu Besuch und auch dieser hat angeprangert, dass immer seltener die Möglichkeiten des Beschwerderechts genutzt und bis zum Ende ausgereizt werden, sondern der "Bequemlichkeit halber" lieber direkt eine Eingabe verfasst wird.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

ulli76

Ähm- es gibt VPs für jede Dienstgradgruppe!
Vielleicht solltet ihr euch mal mit dem Beschwerderecht und der Position von VPs/Personalrat genauer beschäftigen, bevor ihr euch völlig zum Horst macht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Daze1988

Richtig, ich bin StUffz-seit 11 Jahren.
Bisher habe ich immer ungerne "geschrieben", aber es gibt einfach dinge, die geklärt werden müssen.
In gewisser Weise sehe ich dies auch Kameradschaftlich. Alle machen hier hintenrum immer den Mund auf und lassen sich darüber aus, aber keiner handelt, das kennt man ja aus den meisten Einheiten so.
Da ich nun bald gehen darf und noch einiges an Urlaub habe (wegen welchem ich auch nicht diskutieren will), möchte ich nun diesesn Weg gehen.

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