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Urlaub ablehnen mit schwacher Begründung

Begonnen von Daze1988, 11. Februar 2016, 08:18:56

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OSG Oschi

Zitat von: ulli76 am 11. Februar 2016, 11:00:53
Ähm- es gibt VPs für jede Dienstgradgruppe!

Das ist klar. Aber die VP der jeweiligen DG Gruppe ist für alle Soldaten der jeweiligen DG Gruppe da und nicht wie Horst schrieb nur für die "angesehenen".

Daze1988

Unsere VP ist leider nicht sehr motiviert und somit definitiv keine gute Anlaufstelle für diese Thematik

Remote 2016

Ich finde immer noch den persönlichen Weg am besten...
Jeder Chef hat seine Ecken und Kanten... und da er auf´m Gezi ist, sollte er diese zum Teil auch kennen... immerhin ist er auch schon ne Weile dabei...
Melden in "pers." Dst- Angelegenheit mit der Bitte, auf 4 Augen Prinzip... Gründe vorbringen (nicht unbedingt den Tot des Wellensittichs) und auf sachlicher Ebene bleiben... Wenn das nichts hilft -> VP-Uffz ! abwarten... Kein Erfolg... -> Kdr... Kein Erfolg... -> Anruf Rechtsauskunft der BW / Zivil -> Eingabe... -> Urlaub...

Allerdings sollte man erwähnen, dass mit der Eingabe das eigene Ansehen unter den Kameraden abnimmt und zugleich der Druck auf einen Wächst... Er kann sich sicher sein, dass man ihm dann ganz genau auf die Finger schaut, jedenfalls auf KpFü-Ebene...

Habe es zu meiner Zeit erlebt... Der damalige HFw, welcher sich gegen den Chef aufgelehnt hat, war zwar absolut im Recht aber nach der Eingabe hatte er nichts mehr zu lachen... Ende vom Lied Antrag Versetzung -> welche prompt genehmigt wurde... 

funker07

Er will sich gegen eine Praxis beschweren, unter der alle Kameraden leiden, durch seine Beschwerde hat niemand Nachteile. Warum sollte sein Ansehen leiden?
Wenn der Druck durch den Chef wächst, schreibt er noch eine Beschwerde, denn das hieße, dass er wegen seiner ersten Beschwerde benachteiligt wird.

Auch, wenns schon gesagt wurde: Einen normalen Urlaubsantrag (Erholungsurlaub) muss niemand begründen. Ob er ausschlafen, wegfahren, den Wellensittich beerdigen oder mit der Familie frühstücken will, hat den Chef nicht zu interessieren.

Wenn die VP keine Lösung sieht, ist die Beschwerde genau der richtige Weg.

Irgendwelche Versuche über den TrArzt sind völliger Blödsinn, weil er dafür eine Krankheit vortäuschen müsse.

Genauso falsch ist die Sorge, einen Anwalt oder eine Rechtsschutzversicherung einschalten zu müssen. Das wäre was, wenn man vor dem Verwaltungsgericht eine Entscheidung erwartet, aber nichts fürs Beschwerderecht.

Ich sehe hier eine Beschwerde als angebracht und zweckmäßig.

KlausP

Noch mal zu dem Thema "Urlaubszeitraum der Kompanie in März": Dem Soldaten darf nicht befohlen werden, wann er seinen Urlaub zu nehmen hat, auch nicht, wenn es einen für die Einheit festgelegten Urlaubszeitraum gibt. Ihm soll lediglich nahegelegt werden, seinen Urlaub in diesem Zeitraum zu nehmen, weil es zu anderen Zeiten wichtige dienstliche Gründe geben kann, den beantragten Urlaub zu versagen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Zitat von: funker07 am 11. Februar 2016, 12:10:06
Er will sich gegen eine Praxis beschweren, unter der alle Kameraden leiden, durch seine Beschwerde hat niemand Nachteile. Warum sollte sein Ansehen leiden?

Ich bin mit dieser Meinung sehr einverstanden!
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Daze1988

Ja, also Nachteile befürchte ich tatsächlich dadurch keine. Nennen wir meine Postion hier einfach mal gefestigt.
Außerdem befürchte ich so kurz vor meinem DZE auch sonst keine tragischen Konsequenzen. Falls doch ergibt sich auch hieraus wieder ein Beschwerdegrund.
Auch meine Führung weiß, dass mir auch das durchaus klar ist und ist daher vermutlich schlau genug sich diesen Schuh nicht anzuziehen  8)

ulli76

Was spricht denn dagegen, mit dem Spieß oder dem TE-Fhr zu sprechen. Oder auch mal mit einer anderen VP? Habt ihr einen Personalrat?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Daze1988

Ich habe bereits das Gespräch gesucht. Die Aussage vom TEFhr / Spieß ist lediglich, dass ich das mit dem Chef klären soll.
Ein paar Beiträge weiter vorne habe ich aber bereits gesagt, dass ich es schlicht weg leid bin mich für jeden Tag Urlaub rechtfertigen zu müssen und eine Begründung vorzulegen.
Es ist kein Sonderurlaub, sondern 30 Tage die mir von Rechtswegen her zustehen. Ich bin hierfür also keinem eine Rechenschaft schuldig, solange dies nicht im zeitlichen Zusammenhang mit wichtigen Vorhaben in meinem Bereich steht.
Selbstverständlich ist mir klar, dass wenn das Gezi mit auf eine Übung geht, ich nicht einfach Urlaub nehmen kann, aber wir reden hier ja auch von den Zeiträumen in denen ich grundsätzlich nicht zwingend dienstlich gebraucht werde.

Getulio

Zitat von: Andi8111 am 11. Februar 2016, 09:46:26
Ich habe schon so viele Fälle erlebt, wo solche Sachen dann "im Kleinen" beigelegt wurden und sich nichts geändert hat.

Es gibt eigentlich genau zwei Möglichkeiten: Man gibt Ihnen, was Sie wünschen - dann ist alles gut.

Oder man verweigert es Ihnen - dann beschweren Sie sich weiter, und dann ist das ruckzuck auf einer Ebene, wo nichts mehr "im Kleinen geregelt" wird.

Getulio

Zitat von: Horst123456 am 11. Februar 2016, 10:50:19
ich glaube nicht, dass sich die VP´s bemühen, wenn ein "einfacher Lanzer" an sie heran tritt... Der hat die Endscheidung hinzunehmen, basta... Tritt jedoch ein, sagen wir mal sich bewehrter HG / SG / U / SU..." an die VP´s heran, könnte ich mir vorstellen, dass ein positiver Ausgang herbei geführt wird...

Was für ein Humbug...abgesehen davon, dass ich mich frage, was HG, SG, U, SU anderes sein sollen als "einfache Landser": Haben Sie nicht gedient? Anderenfalls müssten Sie doch mitbekommen haben, dass jede Gruppe ihre eigene VP wählt.

Getulio


Ralf

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Getulio

Man verliert in der Tat gelegentlich den Überblick.  :o

Aber so eine Beratung führt mit Sicherheit niemand von uns durch, deshalb frage ich ja, wer diese Rechtsauskunft/Zivil ist. Vielleicht spare ich mir ja zukünftig auch den Anwalt.  ;)

wolverine

Mal ganz platt gesagt: in Beschwerden, die ich beschieden habe, kann ich mich an keine einzige Ablehung eines Urlaubsantrags erinnern, deren Begründung wirklich "zwingend" war.
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