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Urlaub ablehnen mit schwacher Begründung

Begonnen von Daze1988, 11. Februar 2016, 08:18:56

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Daze1988

Also, ich bin jetzt ein paar Schritte weiter.
Ich habe einen guten Draht zu einem WDA, dieser hat mir folgendes gesagt:
Einen Antrag auf EU darf lediglich der Chef ablehnen (soweit waren wir uns hier ja einig), wenn er dies macht, dann muss er diese Handlung auch begründen.
"Ausbildung" oder "KpUrlaubszeitraum nutzen" sind KEINE Begründungen im eigentlichen Sinn, zumal daraus nicht der zwingende dienstliche Grund für die Ablehnung hervorgeht.
Aufgrund dieser Aussage habe ich nun von der Beschwerde Gebrauch gemacht.
Ich melde mich mit dem Ergebnis wieder

justice005

Welch Überraschung. Nichts anderes wurde ja hier gesagt.

Ich weise aber nochmal darauf hin, dass Sie sich nur gegen eine ganz konkrete Ablehnung eines Urlaubsantrags beschweren können. Es muss also einen konkreten Urlaubsantrag für einen bestimmten Zeitraum und eine diesbezügliche Ablehnung des Chefs (!) geben.

Nur dann ist eine Beschwerde zulässig!




Daze1988

Der ist jetzt vorhanden. Ich habe es quasi provoziert und einen Antrag während einer Zeit gestellt wo wir an einem Unterricht teilnehmen sollen.
Natürlich kam der Antrag abgelehnt zurück.
Begründung war: "Unterricht".
Naja, dann mal abwarten ;)

KlausP

Da hat sie wirklich jemand nicht mehr alle. Kein weiterer Kommentar dazu. Auf den Beschwerdebescheid bin ich gespannt.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Irgendwann steht dann auf dem Urlaubantrag nur noch "abgelehnt wegen bestehendem Dienstplan".

Tommie

Zitat von: KlausP am 16. Februar 2016, 08:45:41Da hat sie wirklich jemand nicht mehr alle. Kein weiterer Kommentar dazu. Auf den Beschwerdebescheid bin ich gespannt.  ;)

Wenn diesem offensichtlichen Beschwer nicht Abhilfe geschaffen wird, könnte man da auf jeden Fall mal den Platz der Republik mit ins Boot nehmen ;) ! Aber erst dann!

Spätestens dann ist die Laufbahn des KpChefs schon ziemlich nah an ihrem Ende angelangt :D ! Welchen Witzfiguren gibt man denn heute eine Disziplinarbefugnis der Stufe 1?

KlausP

Bei so einem groben Unfug hätte ich als Spieß schon mal ein vertrauliches Gespräch mit dem Chef geführt. Sind aber eben nicht alle gleich ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IdZ

Es gibt nun mal leider auch einige schwarze Schafe, die Spieß sind..

FoxtrotUniform

#68
Zitat von: Tommie link=topic=55489.msg57558Welchen Witzfiguren gibt man denn heute eine Disziplinarbefugnis der Stufe 1?

Ist die Frage ernst gemeint  ;)



Edit: Zitat und Beitrag getrennt!
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

KlausP

Klar gibt es die auch. Wenn ich mich so an einen meiner Spieße in der 1./- erinnere, den ich dann auch noch fast ein Jahr lang vertreten durfte, rollen sich mir wieder die Nackenhaare hoch. Solche Typen gibt es in allen Bereichen und die werden vermutlich auch nicht aussterben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Ich schließe mich den anderen an. Ungeachtet dessen würde mich aber jetzt doch mal interessieren, welcher Unterricht da nun ist. Dumm wäre es, wenn das jetzt irgendein tatsächlich extrem wichtiger Unterricht ist...


wolverine

"Zwingender Grund" um Erholungsurlaub nicht zu gewähren? Was sollte das für ein Unterricht sein? Alles außer einsatzrelevanter Ausbildung, die auch nicht anderweitig nachgeholt werden kann, wird da nicht halten.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Daze1988

Der Unterricht ist eine Unterrichtung zum Bericht des Wehrbeauftragen...
Sehr, sehr wichtig...nicht!

KlausP

Wie passend! Da finden sich bestimmt Beispiele zu dem hier behandelten Fall, kann man ja schon auf den nächsten Jahresbericht gespannt sein.  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Na ja, passt doch zum Thema ;D ! Denn wenn den Chef der WBdDB erst einmal an den ... hat, wird es sehr ungemütlich, und wahrscheinlich steht er mit seiner "Urlaubsvergabe-Praxis" dann nächstes Jahr im Bericht des Wehrbeauftragten für das Jahr 2016 drin :D !

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