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Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)

Begonnen von engsen, 26. November 2009, 10:12:41

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Wupper

Guten Morgen,

beinhalten die Klassen F und G etwas, dass sich zivil umschreiben lässt (zumindest BE)? Und erwirbt man bei einer Stelle, die F oder G beinhaltet automatisch noch andere militärische Klassen außer rein B?

Flexscan

Klasse G für gepanzerte Radfahrzeuge (Sonderkraftfahrzeuge)
Klasse F für Voll- und Halbkettenfahrzeuge (auch mit Anhängern)

beinhaltet keinen Füherschein für Auto oder Lkw.
Kann mir nicht vorstellen, das man damit zivil was anfangen kann.

B bzw CE Lehrgänge für Pkw/Lkw laufen gesondert.
MkG Flex
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KlausP

Klasse B ist Voraussetzung für F, wie das bei G aussieht weiss ich nicht, mMn dürfte das gleich aussehen. Wer zivil B nicht mitbringt und dienstlich F benötigt, wird vorher auf B-Anfänger geschickt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Wupper

Danke. Ich hatte irgendwo gelesen, dass zumindest F automatisch auch Anhänger beinhaltet und die Hoffnung, dass mein ziviler B-Führerschein somit automatisch zumindest auf BE erweiterbar wäre.

KlausP

Warum sollte F automatisch E beinhalten? Leoparden und Marder fahren selten bis nie mit Anhänger.  ::) Ich kann mir das höchstens beim Hägglund vorstellen, bin mir da aber nicht sicher, ob dabei E dazugehört.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Bw F und G haben keine zivile Entsprechung und können daher nicht umgeschrieben werden.

(Anders bei z. B. B als Voraussetzung für F)

Wupper

Danke. Bei Wikipedia steht:

Klasse F für Voll- und Halbkettenfahrzeuge (auch mit Anhängern)

F_K

Lesen und verstehen: FeV sagt eindeutig, das dies Dienst Fahrerlaubnisse sind.
Diese beiden haben keine zivile Entsprechung - also kann nichts umgeschrieben werden.

Wupper

F und G haben keine zivilen Entsprechungen. Aber ich weiß ja nicht, ob F mit Anhänger (vielleicht wird das FE genannt) zumindest dem zivilen E entspricht.

Wenn man zivil B und C hat und DE erwirbt, wird das B automatisch zu BE und das C automatisch zu CE.

F_K

Ließ einfach mal die FeV - vielleicht versteht Du dann, was ich hier sagen will.

(Davon ab, das Du sicher kein Kettenfahrzeug mit Anhänger fahren darfst ...)

InstUffzSEAKlima

Zitat von: KlausP am 20. Februar 2016, 16:47:49
Warum sollte F automatisch E beinhalten? Leoparden und Marder fahren selten bis nie mit Anhänger.  ::) Ich kann mir das höchstens beim Hägglund vorstellen, bin mir da aber nicht sicher, ob dabei E dazugehört.
Das ist doch kein Anhänger, sondern ein Fahrzeug. Der hintere Teil ist ja auch angetrieben und nicht nur ein "Kasten auf Ketten als Anhänger".

Jay-C

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 22. Februar 2016, 22:52:39Das ist doch kein Anhänger, sondern ein Fahrzeug. Der hintere Teil ist ja auch angetrieben und nicht nur ein "Kasten auf Ketten als Anhänger".

Und der dritte Teil?
Der Bv206S als Gefechtsstandfahrzeug besteht aus 3 Teilen. Und der letzte ist definitiv nicht angetrieben ;)

Jay-C

Achso, zum Thema:
Kann sein, dass ich damit total daneben liege, bin mir echt nicht mehr sicher.
Aber war bei der Bundeswehr nicht CE die Voraussetzung für F? Bei uns gab es zumindest keinen F Fahrer ohne CE, kann aber auch Zufall gewesen sein.

KlausP

Nein, Voraussetzung für F ist Zivil B. Wenn eure F-Fahrer alle BCE haben, hat entweder jemand getrickst oder für einen Einsatz wurden die Fahrer umgeschult, weil dort C (z.B. für TPz) benötigt wurde. Letztere Variante kenne ich bei unseren SPz-Fahrern auch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jay-C

Okay danke. War nur so eine Überlegung. Mir ist auch eben noch jemand eingefallen, der "nur" C1E hatte ;)

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