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Frage zum Sonderurlaub wegen anschließendem Beruf

Begonnen von Hellreser, 21. Februar 2016, 14:46:37

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Hellreser

Hallo zusammen,

ich suche nun seit fast 2 Stunden, kann aber nichts genaues finden.

Mein Problem ist, dass ich bei der (Landes und Bundes)Polizei wegen Beratungsgesprächen angefragt habe. Ist ja an sich das selbe wie die Gespräche bei den Karriereberatern der BW.
Nun lesen ich immer wieder, dass es für das Bewerbungsgespäch und auch den Eignungstest ganz klar Sonderurlaub gibt, weil die BW die Laufbahn der Soldaten nicht vermiesen darf.

Das hier sind jetzt aber keine Bewerbungsgespräche, dennoch sind diese (zumindest für mich) wichtig für meine Laufbahn nach der BW. Bekomme ich jetzt für ein Beratungsgespräch auch schon Sonderurlaub oder muss ich dafür EU opfern?

Danke im Vorraus

Tommie

Was sagt denn Ihr Disziplinarvorgesetzter dazu, bei dem Sie den Sonderurlaub beantragt haben?

Letztendlich ist es dessen Entscheidung!

Ralf

ZitatNun lesen ich immer wieder, dass es für das Bewerbungsgespäch und auch den Eignungstest ganz klar Sonderurlaub gibt, weil die BW die Laufbahn der Soldaten nicht vermiesen darf.
Das stimmt so nicht, denn es ist eine "kann"-Bestimmung. Hier fließt dann ein, ob es dienstl. Gründe gibt oder aber auch, wie oft jemand so etwas macht.
In der alten ZDv 14/5 unter F511 Nr. 80 (6) stand das drin. Im Nachfolgeerlass kannst du es auch dann auch finden.

Die Laufbahn eines Soldaten ist die, in der er derzeit geführt wird, also z.B. FwTrD.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Hellreser

Aktuell sagt der Disziplinarvorgesetzte noch gar nichts, weil ich den Antrag erst Montag abgeben werde.
Aber so wie ich unseren Spieß kenne, wird dieser wieder mit allen Mitteln versuchen, mir die Suppe zu versalzen.
Deshalb wollte ich vorweg wissen, ob ich mich auf etwas stützen kann, oder ob ich hoffen muss.

Danke jedenfalls für die Antworten.

KlausP

Komische Spieße gibt das heutzutage ... Mann, Mann, Mann ... >:(
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Nochmal zum mit meißeln für den, der "Hellracer" nicht richtig schreiben kann ;) : Über einen Urlaubsantrag befindet einzig und alleine der Disziplinarvorgesetzte! Der Spieß hat da lediglich die Aufgabe zu prüfen, ob diesem "wichtige dienstliche Angelegenheiten" entgegen stehen!

Hellreser

Das ist mir auch bekannt, aber leider dem Spieß nicht. Und der Chef hat sich schön einlullen lassen. Bekommen wir aber jeden Tag in allen Bereichen zu spüren, nicht nur bei Anträgen jeglicher Art. :(
Mir fällt niemand ein, der andere Meinung ist (bei uns in der Einheit)
Im übrigen ist der "Fehler" im Namen Absicht ;) Mal davon abgesehen, dass der eigentliche Gedanke auf "Hellraiser" zurückzuführen ist.

ulli76

Bist du noch in der Grundausbildung oder schon in der Stammeinheit?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Urlaubsantrag stellen, Kopie vom Einladungsschreiben dranhängen, abwarten.  ;) Bei Ablehnung beschweren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Für den gemeinen Soldaten sind Chef und Spieß immer Erzfeinde. Die sind immer gegen alles, wollen alles richtig gemacht haben, dass man nicht rumlungert, dass die Stuben sauber sind und so Sachen wie Pünktlichkeit und Disziplin... Völlige Unmenschen..
Komisch, ich habe mit Chef und Spieß nie Probleme gehabt...^^

Tommie

Mir hat einmal ein Spieß erklären wollen, wie das bei ihm läuft! Meine Antwort: "Solche Dinge entscheidet nur mein Disziplinarvorgesetzter! Sollte ich erfahren, dass er davon nichts weiß, hast Du ein Problem, Kamerad! Und wenn Du dann noch glaubst, dass Dir der, den Du hintergehst, den Arsch rettet, dann glaubst Du wohl auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten!"

Sein GeZi-Mockel hat mir dann erklärt, dass der Spieß noch gefühlte 5 Minuten mit offenem Mund im GeZi gestanden habe, bevor er in sein Büro ging und die Tür zugeknallt hat!

Ach ja, vom DV der Stufe 1 habe ich übrigens eine ermessensfehlerfreie Entscheidung bekommen, die durchaus in meinem Sinne war. Leider nicht in dem vom Spieß ;) !

Andi8111

Ich muss zugeben, eben gerade ist Spieß nicht da (kurz nochmal OT, sorry!). Er hat eine Vertretungsvertretung... In vielen Verwendungen ist der Gepflegte Mangel ja schon beinahe Pflicht... Aber die Dame, die das gerade macht, SanFw amb. Versorgung, hat keine Einweisung bekommen, keinen Lehrgang und keine Unterstützung von Stufe 2....

Die macht ihren Job absolut hervorragend. Es dauert zwar ein kleines Bisschen, aber sie erkundigt sich, telefoniert, putzt Klinken... den ganzen verdammten Tag.

Und so nebenbei: Soooo viele KpFw kenne ich garnicht, die Ärsche sind...
Aber was Klaus sagt, stimmt. Schreiben, abwarten, beschweren, wenn es ungerecht wird... Viel Erfolg!
Btw: Ich in Disziplinarstufe 1 würde den SU genehmigen ;)