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Trennungsgeld - Probleme

Begonnen von ralle2903, 29. Februar 2016, 19:13:42

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KlausP

Was haben das Bundesumzugskostengesetz und die darauf beruhende Trennungsgeldverordnung mit "Vereinbarkeit von Dienst und Familie bei der Bundeswehr" zu tun? Die Bundeswehr hat die Regelungen nicht gemacht, sie muss sie nur gesetzeskonform anwenden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Da trifft der TE die maximal schlechte Entscheidung ... Und dann sind andere Schuld?

ralle2903

Was wäre denn die Alternative gewesen? Sagen Sie es mir! Alleine weiter wohnen? Das ist natürlich der Sinn einer Gründung einer Familie. Eigentum aufgeben und woanders hinziehen? Sie wissen doch überhaupt nicht alle persönlichen Umstände. Mir ist jetzt geholfen mit den Antworten.

F_K

Grundbuch VOR dem Umzug anpassen - und neue Wohnung VORHER anerkennen lassen ...

LwPersFw

@ralle,

1. Da Sie sich nicht vorher erkundigt haben ... sollten Sie sich mit Vorwürfen gegen den Dienstherrn zurückhalten...

    Die Alternative wäre gewesen...?? vorher sich mit den Fachleuten beraten zu haben und die Rechtslage geklärt zu haben...

2. Da Sie TG-Empfänger nach § 3 waren, wäre diese Bestimmung auf Sie anzuwenden:

Zentralerlass B-2213/6

"208.
Wurde eine Versetzung ohne Zusage der UKV ausgesprochen und zieht der bzw. die
Berechtigte während des Bezuges von Trennungsgeld aus einer anerkannten Wohnung
in eine andere Wohnung um, ist die neue Wohnung auch anzuerkennen und berücksichtigungsfähig.
Auf ihre Lage zum alten und neuen Dienstort kommt es dabei nicht an.
Die Bestätigung und Feststellung ihrer Berücksichtigungsfähigkeit obliegt in diesen Fällen der das
Trennungsgeld festsetzenden Stelle."

Stellt sich die Frage... welche Bedingungen muss diese "andere Wohnung" erfüllen ?

Aus Gesprächen mit Fachleuten weiß ich, dass sich diese uneins sind, ob in diesem speziellen Fall
die neue Wohnung die Bedingungen des § 10 Abs 3 BUKG erfüllen muss.

Manche sagen "ja" ... Manche "nein"

Warum kommen Manche zu einem "nein" ?

Weil § 7 TGV ausführt:

(1) Anspruch auf Trennungsgeld besteht weiter, wenn sich aus Anlass einer neuen Maßnahme nach § 1 Abs. 2 der neue Dienstort nicht ändert.
(2) Nach einem Umzug, für den Umzugskostenvergütung nicht zu gewähren ist, darf das Trennungsgeld nicht höher sein als das bisherige.

Und weil § 3 TGV ausführt:

(2) Vom 15. Tag, im Falle des § 2 Abs. 3 vom Tag nach Beendigung des Umzuges an wird unter der Voraussetzung, daß eine Wohnung
oder Unterkunft am bisherigen Wohnort beibehalten wird, als Trennungsgeld (...)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ralle2903

Der Umstand, dass man als Soldat das Privileg verliert am Dienstort "zu wohnen" führt mich zu der Aussage. Es ist nunmal ein äußerst unglücklicher Zustand und mit dieser Meinung bin ich nicht allein. Ich habe kein Problem länger von zu Hause weg zu sein oder nur am Wochenende zu meiner Familie zu fahren. Dennoch wird einem es schwerer gemacht weil man finanziell definitiv Einbußen in Kauf nimmt durch diese neue Regelung.
Und wie gesagt, die Umstände sind hier niemandem bekannt.

LwPersFw

Zitat von: ralle2903 am 01. März 2016, 10:41:33
Der Umstand, dass man als Soldat das Privileg verliert am Dienstort "zu wohnen" führt mich zu der Aussage. (..)
Dennoch wird einem es schwerer gemacht weil man finanziell definitiv Einbußen in Kauf nimmt durch diese neue Regelung.
Und wie gesagt, die Umstände sind hier niemandem bekannt.

1.
Wären Sie zusammen mit Ihrer Freundin in eine Mietwohnung gezogen...und wären dort gleichberechtigter Mieter geworden...
Hätten Sie problemlos weiter TG bekommen...

2.
Der hier vorliegende Fall Einzug in "Wohneigentum" ... ist ein Sonderfall ... und bedarf der rechtlichen Klärung...

3.
Die "Umstände" sind vollkommen irrelevant.
SIE haben erst Tatsachen geschaffen... und jammern jetzt das der "böse" Dienstherr Sie im Regen stehen lässt...


Ich habe Ihnen trotzdem einen Lösungsweg aufgezeigt... anstatt zu jammern sollten Sie sich damit auseinandersetzten
und zu den richtigen Entscheidungen kommen, was Sie tun sollten...




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ralle2903

Gut, akzeptiere ich jetzt so.

Rechtliche Klärung bedeutet in diesem Falle?

F_K

Das bedeutet, dass Du die neue Lage pflichtgemäß meldest und mit Hinweis auf das zitierte Vorschriften Zitat darum bittet, dass die neue Wohnsituation anerkannt wird bzw. weiter Trennungsgeld gewährt wird.

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