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Verkürzung

Begonnen von alexej_m, 01. März 2016, 14:16:49

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alexej_m

Guten Tag Kameraden,

ich spiele mit den Gedanken zu Verkürzen... Dazu habe ich aber paar Fragen, die mir hier leider keiner so wirklich beantworten kann..

Bevor es losgeht mit den Fragen, eine kurze Info zu mir..

Einstieg BW: 01.07.2011 als SaZ 4, Verlängerung auf SaZ 12, 03/13, da ich mich wegen einer Integrierten Verwendung verlängern lassen hab, und alle Bewerbungen abgelehnt wurden, überlege ich zu Verkürzen.
Also, z.Z. mache ich Abi über eine Fernschule, will danach Studieren. Also vor 06/18 will ich nicht raus. Wenn dann würde ich quasi auf SaZ 9 Verkürzen damit ich 06/18 in Vollzeit BFD kann, wo wir zu der ersten Frage kommen.
Laut BFD-Berater, wer bis 2017 Verkürzt behält alle BFD-Ansprüche. Ist es wirklich der Fall? Laut der A-1350/64 ist es ja nicht so, bzw so verstehe ich das.

Da ich IT-Soldat bin, werde ich dann nach der Verkürzung meine Prämie zurückzahlen müssen, hätte ich auch kein Problem damit, bloss die Frage, im vollen umfang oder nur für die Zeit die ich Verkürze?
Wenn ich aus Dienstlichen Gründen "versetzt" werde, auf anderen Dienstposten, werde ich dann meine IT-Prämie zurückzahlen müssen oder da ich ja in dem Sinne nichts dafür kann, muss ich es nicht?

Ich will auf jeden Fall meine BFD-Ansprüche voll nutzen, auch wenn ich alles abdienen muss, aber schön wäre es natürlich früher rauszukommen. Ich würde mich freuen wenn mir einer evtl paar Tips geben kann.

Ich freue mich auf Ihre Antworten!

Ralf

Bisher ist das BwRefBeglGesetz gültig. Solange werden bei Dienstzeitverkürzungen auch die alten BFD-Ansprüche erhalten bleiben.

In deinem Fall brauchst du aber von einer Dienstzeitverkürzung erst einmal überhaupt nicht auszugehen. Einer Dienstzeitverkürzung kann nur zugestimmt werden, wenn es keinen dienstl. Bedarf für den entsprechenden Soldaten in seiner Verwendung gibt. Da du ja sogar eine Verpflichtungsprämie bekommen hast -was heißt, dass deine Verwendung ein Mangelbereich ist- besteht hier sogar ein hoher Bedarf.
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OSG Oschi

Zitat von: Ralf am 01. März 2016, 14:31:01
dass deine Verwendung ein Mangelbereich ist-

Ich denke er ist Mannschafter SaZ12 und hat die allgemeine Weiterverpflichtungsprämie für Mannschaften damals bekommen. Würde ich jetzt so interpretieren.


Ralf

ZitatVerlängerung auf SaZ 12, 03/13
Nicht 2013, da war schon der §43b BBesG in Kraft.
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alexej_m

genau, ich hab die IT-Prämie bekommen.

und ja, mag sein das es eine Mangel ATN ist, einen Antrag kann ich ja trotzdem stellen, mehr als ablehnen können die ja nicht.


Vielleicht besteht in meinem Jahrgang ein Überhang :D

KlausP

Was hat das mit "Jahrgang" (was auch immer Sie damit meinen) zu tun?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

alexej_m

Zitat aus A1350/64

201. Dienstzeitverkürzung und Umwandlung sind nur im dienstlichen Interesse möglich. Dieses
kann z. B. vorliegen. wenn
• der Dienstposten des Antragstellers oder der Antragstellerin wegfällt und strukturelle oder
sonstige Gesichtspunkte einem Verwendungswechsel entgegenstehen,
• die bestimmende Qualifikation der bisherigen Verwendung des SaZ nicht mehr benötigt wird,
im jeweiligen Geburtsjahrgang ein Überhang besteht oder
• der Soldat oder die Soldatin auf einer Planstelle ,,zbV" geführt wird.

Ralf

Bei Berufssoldaten ist das so. Msch werden nicht nach Jahrgängen eingestellt oder zugelassen.
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alexej_m

verdammt.

Und wie ist es wenn ich auf einen anderen Dienstposten versetzt werde? z.B. D-Pack? Werde ich meine Prämie zurückzahlen müssen?

Versteht mich nicht falsch, ich würde die ja zurück zahlen, ich will es bloß vorher wissen.

F_K

Du wirst aus Mangel nicht versetzt - wenn aber doch, dann zurückzahlen - ist doch logisch.

alexej_m

naja, so logisch ist das nicht... Da ich aus Dienstlichen gründen versetzt werde, kann ich in dem sinne nichts für... Bzw. wenn ich nicht nach meinen eigenen Wunsch vesetzt werde

alexej_m

was ich noch vergessen hab zu erwähnen,

ich sitze nur auf dem IT-Soldaten Dienstposten und bin egtl beim Schirrmstr. eingesetzt, und das die ganze zeit schon. Und der Soldat der als S6er eingesetzt ist, sitzt aufm TechTrp dienstposten.
Deswegen will der KTF bzw. Chef das wir beide tauschen, und halt da gebucht sind wo wir auch arbeiten.

KlausP

Und was hat das mit dem Ganzen jetzt zu tun? Schreiben Sie einen Antrag und warten Sie den Bescheid ab. Dann wissen Sie woran Sie sind und können gegebenenfalls weitere Schritte unternehmen. Alles andere führt zu rein gar nichts.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

alexej_m

bevor ich den Antrag stelle, will ich die Unklarheiten geklärt haben, damit ich auch weiß woran ich bin... wie gesagt, in meinem Btl kann mir die fragen keiner beantworten, deswegen habe ich es hier probiert...


hätte ja klappen können

Ralf

Ich meine, es gibt keine Unklarheiten mehr und alle deine Fragen sind beantwortet.
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