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resekosten und trennungsgeld

Begonnen von Janosch121212, 04. März 2016, 00:18:33

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Janosch121212

hey =) wie aus meinem ersten beitrag zu entnehmen ist habe ich bald dienstantritt .
jetzt habe ich noch 2 fragen offen und hoffe das sich hier auch damit jemand auskennt :)
meine erste frage ist ob ich 19 jahre alt ,nicht verheiratet und noch bei meinem vater wohnend einen anspruch auf trennungsgeld habe . ich wohne in köln und muss nach bad reichenhall das sind 700 km entfernung . ich habe schon einige beiträge dazu gelesen doch es gibt viele verschiedene meinungen und vieles hört sich eher nach halbwissen an. meine 2te frage lautet ob ich als saz irgenteinen anspruch auf reisekostenerstattung habe , da es ja immerhin 700 km sind . ich habe schon des öfteren gelesen das fwd leistende eine bahnkarte bekommen ist das bei zeitsoldaten auch so ? =)
ich bedanke mich schon einmal im voraus für die antworten :=
mfg

Ralf

Nein, dem ist nicht so, weil du keine anerkannte Wohnung hast. Ich wüsste aber auch nicht, wo es da verschiedene Meinungen dazu gibt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat... ich habe schon des öfteren gelesen das fwd leistende eine bahnkarte bekommen ist das bei zeitsoldaten auch so ? ...

Nein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Und auch FWDL bekommen kein Bahnkarte sonder einen Berechtigungsausweis mit dem sie die Züge der Deutschen Bahn kostenlos für Fahrten zwischen Dienstort und Heimatort nutzen können.

Zebra

Unter gewissen Voraussetzungen gibt es auch für SaZ/BS die Zahlung von Reisebeihilfen für die Familienheimfahrt:
- 1 pro Monat für ledige TG-Empfänger bei auswärtigem Verbleib,
- 2 pro Monat für verheiratete TG-Empfänger bei auswärtigem Verbleib.
Ich habe das jetzt mal sehr vereinfacht dargestellt.

MkG

Zebra

Janosch121212

ok super jetzt weiss ich auch woch ich stehe :) danke für die schnellen antworten  :D

ToMA

Wenn es sich um die GA handelt:

Bei Dienstantritt ohne eigene Wohnung gibts kein TG, da es sich nicht um eine Versetzung, Kommandierung, Abordnung etc. handelt und UKV gewährt wird (Rucksackumzug).

Es bleibt: Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen.  ;)
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Papierberg

Und die Reise zum Dienstantritt in Bad Reichenhall, die mangels anerkannter Wohnung abfindungsrechtlich als Umzug anzusehen ist, wird nach den Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) erstattet. Die Grundlage hierfür bietet § 7 BUKG der hinsichtlich des Erstattungsrahmens für Verkehrsmittel bzw. Kraftfahrzeuge wiederum auf die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes verweist. Klingt erst einmal kompliziert, aber es gibt Hilfestellung in der Einheit.

ToMA

Zum Dienstantritt wird einem in der Regel ein Bahngutschein zugeschickt. Damit ist die UKV abgegolten.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Papierberg

Nicht ganz, eine Pauschvergütung kann ebenfalls noch beantragt und gewährt werden.  ;)

ToMA

,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

KlausP

Er meint die Pauschale für die UKV, nicht die Reisekostenerstattung für die Dienstantrittsreise.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Papierberg

Stimmt, gemeint war die Pauschale für sonstige Umzugsaufwendungen nach § 10 BUKG.

ToMA

Die da wäre? U25 in der GA verpflichtend in der Gemeinschaftsunterkunft. Möbel kann er dorthin keine mitnehmen.  ???
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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