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Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7

Begonnen von ChrisB, 07. März 2016, 12:44:47

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KlausP

Zitat von: Markus1987 am 07. März 2016, 13:31:21
@Chris:
Da steht es doch klar: Dienstantritt 4.7.2016. Also musst du meines Wissens nach am 4.7 dort sein und nicht schon am 1.7

Genau so ist das. Das ist eben der Unterschied zwischen Diensteintritt und Dienstantritt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Ralf

Damit haben wir dir nun 3 zusätzliche Tage im Kreise deiner Familie verschafft und einen hoffentlich schönen Geburtstag mit der Freundin. Da soll nun jemand sagen, hier gibts keine brauchbaren  Informationen  ;D
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitat von: ChrisB am 07. März 2016, 13:05:58

Demnach sollte ich am 1.7 dort erscheinen, mir steht aber die Zeit frei zur Verfügung bis zum 4.7 und ab da fängt dann meine Besoldung an?


Dies bedeutet das Ihr Diensteintritt auf den 01.07.2016 und Ihr Dienstantritt auf den 04.07.2016 festgelegt wurde.

Folge:

Ihre Dienstzeit rechnet ab dem 01.07.2016.

Besoldung erhalten Sie ab dem 04.07.2016. (Zuerst in Form eines Abschlages)

Der Beginn Ihrer Erfahrungsstufe rechnet ab dem 01.07.2016. (Da die Ernennung zum SaZ im Juli erfolgen sollte.)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

miT

Und jetzt würde mich mal interessieren, was passiert wenn beim Truppenarzt am 2.7 jemand auftaucht, der Diensteintritt am 1.7 hatte und Dienstantritt am 4.7 aber Krank ist und meint er hat FHF?

Alles neu hier und Einweisung ... :D Ist mir gerade so in den Sinn gekommen.
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

Gar nichts. Sein Dienstverhältnis beginnt erst zu dem in der Aufforderung zum Dienstantritt genannten Termin mit der Meldung bei der Einheit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


LwPersFw

Um Klaus noch zu präzisieren:

Soldatinnen und Soldaten erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, solange sie Anspruch auf Besoldung haben...

...und Anspruch auf Besoldung entsteht frühestens mit dem tatsächlichen Dienstantritt...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miT

Wie gut das ich mir das selber beibringe  :-X

Eine Härtefallregelung im Sinne; "So handhaben wir das offiziell oder eine inoffiziell abgesegnete  ::)? für die ich einen auf den Kopf bekomme wenn ich sie selbstständig Anwende "
Kameradschaftliche Grüße!

F_K

Es bleibt ratsam, in diesen Tagen nicht ernsthaft Krank zu werden, weil dann die Einstellungsuntersuchung zum Ergebnis der (zeitweisen) Untauglichkeit führen kann / wird.

miT

Kameradschaftliche Grüße!

F_K

Praktisch ist der TA am WE im WE und am Montag hat der Soldat ja Dienstantritt und Anspruch auf Bezüge und UTV.

... Bleibt nur die zivile Notfallbehandlung und dieser Eid ...

miT

Und ich rede von dem irren Fall, der TA hat eben am WE nicht WE sondern AvD und dann steht da Otto Peterson der erst am Montag zum Dienstantritt da sein sollte und meint er hat UTV da DE am 1. . Erklärung von Klaus und FK sind verständlich und logisch aber wie verhält sich hier die Härtefallregelung von Ulli, ich kann ja schlecht als Notfall Zivil behandeln  ::) Ich mache es glaube ich zu Kompliziert und verweise einfach ans Krankenhaus :D?
Kameradschaftliche Grüße!

F_K

Wo gibt es denn noch AvD? ( an BWKs ist selten DA).

However: Echten Notfall (lebensbedrohlich und so ...) behandeln ... sonst den zivilen Arzt machen lassen.

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