Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Vorstrafe angeben?!

Begonnen von København, 08. März 2016, 09:15:55

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

København

Zitat von: BulleMölders am 08. März 2016, 13:12:27
Steuerklasse III gibt es aber nur dann wenn der Partner Steuerklasse V hat.

Naja, das ist natürlich klar. Das ist ja normal das bei verheirateten die Steuerklassen zusammen immer "8" ergeben müssen.

København

Zitat von: LwPersFw am 08. März 2016, 13:05:59
Kommt in etwa hin...

Und zum Thema Vorstrafe ... lesen sie einmal hier ganz oben im Thema "Onlinebewerbung" dort der letzte Beitrag...

Nochmal eine ganz direkte Frage zu dem Thema.

Meine Strafe ist 7 Monate auf Bewährung, verhängt als Jugendstrafe.

Jugendstrafen unter 2 Jahren sind NICHT im Führungszeugnis, nur im BZRG aufgeführt.

Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister sowie Inhalte, die einer Behörde nur im Rahmen der Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses mitgeteilt werden, müssen dagegen nicht offenbart werden.

Was wird mit "erweitertes Führungszeugnis" gemeint?

Die Frage:

Meine Strafe ist im BZRG, nicht aber im Führungszeugnis; Aus dem Erziehungsregister ist es bereits gelöscht, da ich über 25 bin.

Muss ich die Vorstrafe nun angeben oder nicht?

F_K

Bei einer Bewerbung als Mannschaften nicht - bei allen anderen Laufbahnen schon.

( keine Rechtsberatung - meine Unverbindliche Sicht der Dinge)

København

Zitat von: F_K am 08. März 2016, 13:39:19
Bei einer Bewerbung als Mannschaften nicht - bei allen anderen Laufbahnen schon.

( keine Rechtsberatung - meine Unverbindliche Sicht der Dinge)

Das wäre ja mal eine super Nachricht.

Sind denn die anderen hier auch der Meinung, dass die Vorstrafe bei einer Bewerbung als SAZ8 Mannschaften nicht angegeben werden muss?

BulleMölders

Zitat von: København am 08. März 2016, 13:17:32
Zitat von: BulleMölders am 08. März 2016, 13:12:27
Steuerklasse III gibt es aber nur dann wenn der Partner Steuerklasse V hat.

Naja, das ist natürlich klar. Das ist ja normal das bei verheirateten die Steuerklassen zusammen immer "8" ergeben müssen.
Da erlebe ich aber Tag täglich das Gegenteil. Bis hin zu Beschimpfungen, warum bei Eheleute nun nicht III haben können.

København

Zitat von: BulleMölders am 08. März 2016, 16:20:21
Zitat von: København am 08. März 2016, 13:17:32
Zitat von: BulleMölders am 08. März 2016, 13:12:27
Steuerklasse III gibt es aber nur dann wenn der Partner Steuerklasse V hat.

Naja, das ist natürlich klar. Das ist ja normal das bei verheirateten die Steuerklassen zusammen immer "8" ergeben müssen.
Da erlebe ich aber Tag täglich das Gegenteil. Bis hin zu Beschimpfungen, warum bei Eheleute nun nicht III haben können.

Weil manche Menschen denken, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen, ohne wirklich Ahnung zu haben. ;-)

justice005

ZitatBei einer Bewerbung als Mannschaften nicht - bei allen anderen Laufbahnen schon.

Also das wäre mir aber wirklich neu, dass es Unterschiede zwischen den Laufbahnen geben soll.

Offen gesagt, ist mir die Fragerei nach den Vorstrafen und ob man sie angeben muss, extrem zuwider. Es gilt nur ein einziger Grundsatz:

Lesen Sie die Frage auf dem Formular und beantworten Sie genau diese konkrete Frage wahrheitsgemäß!

Ich verstehe auch nicht, warum immer nach dem Führungszeugnis oder dem BZR gefragt wird. Steht denn etwa auf dem Formular die Frage : "Haben Sie einen Eintrag im Führungszeugnis?"  Oder steht etwa auf dem Formular die Frage: "Haben Sie einen Eintrag im Bundeszentralregister?" Nein, das steht da ganz sicherlich nicht und genau deshalb ist es völliger Schwachsinn, hier lang und breit über das Führungszeugnis oder das Bundeszentralregister zu philosophieren. Sämtliche Fragen auf dem Formular sind übrigens auch rechtmäßig. Das heißt, es gibt keinerlei rechtmäßigen Grund zu lügen.

Der zivile Arbeitgeber, der fragt, ob die Bewerberin schwanger ist oder gedenkt, demnächst schwanger zu werden, der darf belogen werden. Warum? Weil bereits die Frage rechtswidrig ist und der Arbeitgeber daher keinen Anspruch auf eine wahrheitsgemäße Antwort hat. Das ist bei der Bundeswehr aber nicht der Fall. Dort sind alle Fragen auf dem Formular rechtmäßig. Sollte irgendwann mal ein Bundesverwaltungsgericht das anders sehen, dann wird das entsprechende Formular geändert. Bei der Frage nach Straftaten wurde die Rechtmäßigkeit der Frage aber soweit mir bekannt ist, noch nie bezweifelt.

Daher ist die Frage wahrheitsgemäß zu beantworten.

Im Rahmen der Einstellung kann bereits eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt werden. Was also da drin steht, kann also bereits bei der Einstellung deutlich werden. Wenn man dann eingestellt ist, kriegen die meisten Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung, selbst wenn es nur eine einfache Ü1 ist. Spätestens dann kommt es raus. 

Daher nochmal: Frage auf dem Formular lesen und dann konkret beantworten. Punkt.


Getulio

Doch, den genannten Unterschied zwischen den Laufbahnen gibt es tatsächlich, bei Msch reicht ein Führungszeugnis für Behörden, bei allen anderen gibt es die unbeschränkte Auskunft.

Ich bin allerdings ebenso der Meinung, dass der TE am sichersten fährt, wenn er einfach offen und ehrlich alles angibt. Sollte eine Verurteilung u.U. für Msch nicht zu betrachten sein, so wird der zuständige "Rechtsberater" diese eben auch außen vor lassen.

Dass die meisten Soldaten eine SÜ bekommen, wage ich zu bezweifeln, aber da wird dann definitiv die unbeschränkte Auskunft fällig.

LwPersFw

Im Pin-Thema "Onlinebewerbung" können Sie die aktuellen Regelungen nachlesen.

Was in Ihrem konkreten Fall zutreffend ist ... da sollten Sie sich im Zweifel von einem Anwalt beraten lassen...

Denn hätten Sie es doch angeben müssen...haben es aber nicht...ist dies Einstellungsbetrug und Sie werden fristlos entlassen wenn es rauskommen sollte...


Und allgemein:

Nein... ein Bewerber muss nicht alle Strafen angeben !
Dies ist ein staatsbürgerliches Recht !
Und dieses Recht achtet auch die Bundeswehr!
Deshalb ist eine Aussage..."Gib immer alles an!" falsch !
Das hat nichts mit "ehrlich sein" zu tun.

Der Bewerber muss die abgeforderten Angaben machen...nicht mehr!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Getulio

Zitat von: LwPersFw am 08. März 2016, 22:30:45
Der Bewerber muss die abgeforderten Angaben machen...nicht mehr!

Das wollte ich auch nicht in Abrede stellen. Mir ging es darum zu verdeutlichen, dass man, wenn man sich anhand der Gesetztestexte schwer tut, zu verstehen, was im Einzelfall anzugeben ist, er eben im Zweifelsfall besser zuviel als zu wenig angeben sollte - eben um der Problematik Einstellungsbetrug aus dem Weg zu gehen. Anwaltlichen Rat einholen geht natürlich auch.

In dem angepinnten Thema ist es in der Tat gut erklärt, allerdings scheint der TE das nicht gelesen zu haben...

justice005

ZitatDoch, den genannten Unterschied zwischen den Laufbahnen gibt es tatsächlich, bei Msch reicht ein Führungszeugnis für Behörden, bei allen anderen gibt es die unbeschränkte Auskunft.

Das ändert nicht im Geringsten etwas daran, dass sie ganz konkrete Frage auf dem Formular wahrheitsgemäß beantwortet werden muss.

ZitatWas in Ihrem konkreten Fall zutreffend ist ... da sollten Sie sich im Zweifel von einem Anwalt beraten lassen...

Auf keinen Fall. Ein Anwalt gibt hier IMMER die falsche Antwort. Es wird nämlich wie im zivilen Arbeitsrecht rein auf das Führungszeugnis und dessen Eintragungen abstellen. Etwas anderes kennt er nicht und schon gar nicht die konkrete Frage auf dem Formular.

ZitatNein... ein Bewerber muss nicht alle Strafen angeben !
Dies ist ein staatsbürgerliches Recht !
Und dieses Recht achtet auch die Bundeswehr!
Deshalb ist eine Aussage..."Gib immer alles an!" falsch !
Das hat nichts mit "ehrlich sein" zu tun.

Der Bewerber muss die abgeforderten Angaben machen...nicht mehr!

Sehr richtig! Daher gilt genau das, was ich auch schon gesagt habe:  Formular genau lesen und die konkrete Frage wahrheitsgemäß beantworten. Das kann doch nicht so schwer sein.

Markus1987

Ich selbst habe es auch angegeben ( hab es hier nie erwähnt, weil es laut Staatsanwalt keine Vorstrafe war). Trotzdem hab ich das beim Karriereberater gesagt, dass ich mal ne verurteilung hatte ( hatte Stress mit ner Exfreundin.) Ich bin einfach der Meinung ehrlöich wärt am längsten!

Getulio

Zitat von: justice005 am 09. März 2016, 06:30:26
ZitatDoch, den genannten Unterschied zwischen den Laufbahnen gibt es tatsächlich, bei Msch reicht ein Führungszeugnis für Behörden, bei allen anderen gibt es die unbeschränkte Auskunft.

Das ändert nicht im Geringsten etwas daran, dass sie ganz konkrete Frage auf dem Formular wahrheitsgemäß beantwortet werden muss.

ZitatWas in Ihrem konkreten Fall zutreffend ist ... da sollten Sie sich im Zweifel von einem Anwalt beraten lassen...

Auf keinen Fall. Ein Anwalt gibt hier IMMER die falsche Antwort. Es wird nämlich wie im zivilen Arbeitsrecht rein auf das Führungszeugnis und dessen Eintragungen abstellen. Etwas anderes kennt er nicht und schon gar nicht die konkrete Frage auf dem Formular.

Moment mal, das war die Antwort auf Ihren Nicht-Glauben, dass unterschiedliche Laufbahnen unterschiedlich gehandhabt werden könnten in dem Punkt. Dass man deshalb falsche Angaben machen dürfte, hat ja niemand behauptet.

Bezüglich der Anwälte teile ich Ihre Skepsis nicht, es gibt nach meiner Erfahrung durchaus kompetente. Und wenn jemand, wie scheinbar der TE, nicht sicher in der Lage ist, Gesetze selber richtig zu lesen, dann ist es sicherlich kein Fehler, Kompetenz einzukaufen, Haftung ggf. inklusive. Muss ja nicht Feld-Wald-Wiese sein, es gibt wie gesagt gute mit einschlägiger Erfahrung.

Markus1987

Kurze Frage: Wie ist eigentlich dass, wenn man vom gericht die Bescheinigung hat, das Strafmakel wurde für beseitigt erklärt?

Muss man die Sache dann trotzdem angeben?
Okay, ich habs beim Karriereberater sowieso gesagt, werde das eben auch nebst der Urteilskopie hinzufügen.

war bei mir ne Jugendstrafe 6 Monate Haft, aber 3 Jahre Bewährung ( musste also nie ins Gefängniss ), keinerlei Vorstrafe auch nichts im BZR ( also ich hab nie was gesehen in den Akten, weder im Führungszeugniss, noch in dem wo ich nur einsicht haben darf beim Amtsgericht und keine Kopie). Es hies zu mir auch imemr sei keine Vorstrafe aber ich hätte riesenglück gehabt, dass hätte auch anders ausgehen können.

Getulio

Zitat von: Markus1987 am 10. März 2016, 15:02:07
keinerlei Vorstrafe auch nichts im BZR ( also ich hab nie was gesehen in den Akten, weder im Führungszeugniss, noch in dem wo ich nur einsicht haben darf beim Amtsgericht und keine Kopie). Es hies zu mir auch imemr sei keine Vorstrafe aber ich hätte riesenglück gehabt, dass hätte auch anders ausgehen können.

Doch, ins BZR geht auch so etwas, ggf. eben nur nicht in ein/jedes Führungszeugnis. Die ganzen Zusammenhänge sind aber hier schon erklärt worden.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau