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BS-Aussicht anhand der Beurteilungsnote abschätzen?

Begonnen von DerTommy86, 13. Januar 2016, 23:16:41

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Niederbayer

Richtig! Es geht um die Performance als Offizier.
Einziges Kriterium in diesem Feld sollte daher sein, ob nur Bachelorabschluss oder auch Masterabschluss vorhanden ist. Als Beigabe noch, ob das Studium auch in Regelstudienzeit abgeschlossen wurde. Denn das spiegelt für mich eine zentrale Offizierstugend wider: Sich ein Ziel gesetzt zu haben und das auch im gegebenen Zeitrahmen zu erreichen. Der Vergleich von Schnitten, v.a. hinsichtlich sich unterscheidenender Studiengänge, ist unsinnig. Schon allein unterschiedliche fachliche Vertiefungsrichtungen innerhalb eines Studienganges varrieren da. Und nur damit eine BS-Auswahlkonferenz mal zu einem Ende kommen kann bei einer Entscheidung, bei der zwei Soldaten gleichauf sind, macht die Sache nicht sinnvoller.
Im Übrigen finde ich es sehr gut, dass sich hier junge Offiziere und OA über solche Dinge Gedanken machen und das mit erfahrenen Kameraden wie Ralf diskutieren.


dunstig

@IDZ: Ich gebe dir prinzipiell Recht, aber wenn eine Betrachtung der Note schon stattfindet (so sinnvoll/sinnlos dieses Kriterium im Hinblick auf die Performance als Offizier auch sein mag), so sollte man dann schon ein wenig differenzieren, was ich halt in diesem Falle eher kritisch sehe.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

IdZ

Dem kann ich mich nur anschließen.

Was mich noch interessieren würde: Kann man überhaupt noch mit "nur" einem Bachelor-Abschluss BS werden? Oder besser gesagt (denn kann geht ja immer), sind die Chancen dadurch um einiges schlechter?

Als reales Beispiel, kürzlich so gewesen: Soldat X macht nur den Bachelor fertig und kommt bald in die Truppe. Er ist (bald) Jägeroffizier. Sein Wunschstandort Hammelburg wird abgelehnt, mit der Begründung, man "erfülle die Vorbildfunktion nicht genug". Konsequenz: ein anderer Standort. Mit anderen Worten heißt das also, man will nur Master-Absolventen am AusbZInf haben...mMn ist das ziemlich schwach, aber gut..

Ich frage, weil ich selbst mal überlegt hatte, den Master am Ende der 13 Jahre zu machen, was, für den Fall man wird nicht BS, deutlich sinnvoller ist. Aber ich glaube, dass sieht für BS nach solchen Geschichten weniger gut aus...

Niederbayer

BS kann man sicherlich werden. Schließlich gibt es auch BS, die sich in der Offz ohne Studium-Laufbahn befinden. Aber wenn man kein Top-Mann ist, ist es wohl deutlich schwieriger, sich gegen Kameraden mit Master durchzusetzen.
Studierst du an einer Bundeswehr-Uni? Wie willst du dich denn dem Master entziehen, außer man würde dich aufgrund des Schnittes nicht dafür zulassen?

IdZ

Ja. Aber ich will es ja sowieso nicht mehr, von daher hat sich das für mich erledigt. War damals auch nicht komplett durchdacht  :D
Ich hatte auch Offz ohne Studium in Betracht gezogen, hauptsache weg von der Uni. Aber das war eben nur am Anfang so.

Aber durch das Nichterreichen des Schnittes könnte es ja so kommen. Was aber weniger gut wäre, denn wie sieht ein Bachelor mit schlechter als 3,0 auch aus...

Getulio

Zitat von: dunstig am 11. März 2016, 15:16:51
Für so etwas gibt es ja auch die ECTS-Note:

A: Beste 10% des Studienganges
B: Nächste 25%
C: Nächste 30%
D: Nächste 25%
E: Letzte 10%


So etwas gab es zu meiner Zeit noch nicht.  ;)

Aber klar, das wäre fair so.

holla_die_waldfee

So, anbei die Ausschreibung von 2014.
Für die 2015 war die, glaube ich, fast unverändert.

[gelöscht durch Administrator]

IdZ

1) Ist dann nicht die erste planmäßige Beurteilung die vom OL1?

2) Nur aus Interesse: Warum gilt diese Ausnahme unter 2.2 für Kdo Offze? Weiß das jemand?

F_K



Ralf

Für die 2. BU gibts ja mittlerweile einen eigenen Zentralerlass.

@holla_die_waldfee: Danke. Ich bleibe dabei, dass ich meine Zweifel habe, ob das so haltbar ist. Gerade vor dem Hintergrund der Begründung, warum man eine 2. BU als Voraussetzung festgelegt hat. Aber wenn das auch 2015 so war, wird das ja zumindest keine Affekthandlung gewesen sein. Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt das zumindest nicht, weil es ja innerhalb einer abgeschlossenen Gruppe gleiche Richtlinien anlegt.

@IdZ: Bestimmt vor dem selben Hintergrund wie bei den FüUstgOffz: als Attraktivitätsanreiz -> frühzeitige Bindung.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

IdZ

Verstehe...aber ob das so sinnvoll ist. Denn dort wird die erste Beurteilung in der Regel schlechter ausfallen, als in der Truppe  :D

benba

@holla_die_waldfee: Vielen Dank für dieses Schreiben, bisher hatte ich nur die Aussage (Anfang 2015) meines ehm. Chefs.



LwPersFw

Zitat von: benba am 13. März 2016, 22:39:13
@holla_die_waldfee: Vielen Dank für dieses Schreiben, bisher hatte ich nur die Aussage (Anfang 2015) meines ehm. Chefs.

Das Problem ist immer wieder ... Sachverhalte werden diskutiert und bewertet...als wenn dies nicht geregelt wäre...

Dabei steht es in den entsprechenden Vorschriften... in diesem Fall seit Mai 2014...

"SaZ können einen Antrag auf Umwandlung des Dienstverhältnisses stellen oder von ihren
beurteilenden oder Stellung nehmenden Vorgesetzten vorgeschlagen werden. Teilnahmeberechtigt
sind alle SaZ bei Vorliegen von zwei planmäßigen Beurteilungen als Offizier bzw. als Feldwebel 5,6,7"



und Fußnote 5 führt dann aus:


"Zur Sicherstellung der Bedarfsdeckung können durch BMVg P II 1 abweichende Vorgehensweisen im
Vorfeld des jeweiligen Auswahlverfahrens festgelegt werden. Diese Abweichungen werden durch das
BAPersBw im Rahmen der Bekanntmachung zur jeweiligen Auswahlkonferenz veröffentlicht."



Ergo... wenn z.B. das BMVg, für bestimmte Verwendungen - wie Ralf bereits ausführte - eine frühzeitige
Bindung an die Bw sicherstellen möchte... dann ist dies möglich ... und in der Konkurrenz zum zivilen
Arbeitsmarkt auch sinnvoll.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Zitat von: holla_die_waldfee am 11. März 2016, 18:21:38
So, anbei die Ausschreibung von 2014.
Für die 2015 war die, glaube ich, fast unverändert.

Sah die Ausschreibung für 2016 denn wiederum vergleichbar aus, oder hatte sich da was verändert?  Hat die jemand zur Hand?

Die Ausschreibung für 2017 wird ja wahrscheinlich noch nicht vorliegen ...

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