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Lohnsteuerjahresausgleich.... Was wo wie rein?

Begonnen von FrauZuhause, 16. März 2016, 13:10:43

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FrauZuhause

Hallo,
Mein Mann ist seit Januar letzten Jahres wieder beim Bund. Erst AGA ind Stetten, dann zu seiner Einheit nach Müllheim und zwischendrin einmal für 2 Wochen zu nem Lehrgang kommandiert.

Nun versuche ich gerade irgendwie die Lohnsteuererklärung zu machen und komm garnicht weiter. Wenn man Sonntags zur AGA hin und Freitags wieder heim fährt, trägt man dann beide Tage mit Entfernungspauschale ein? Weil ja nur eine Strecke pro Tag steuerlich geltend gemacht werden kann, aber so ist es ja nur eine Strecke 2 mal die Woche. Oder gibt man die Rückreise nicht an?
Wo kommt das TG rein? Also das versteuerte nach der AGA ist klar, aber wo kommt während der AGA die 7,63 euro rein? steuerfreie Erstattung für die Mahlzeiten? Und die Reisebeihilfen unter sonstige Erstattungen?

Kennt sich jemand aus und kann mir helfen?

Grüßle

MiraC

Also die Lehrgänge sehe ich als "Dienstreisen" an dass sind also alles Reisekosten.
Die Übernachtungen sollten dann pauschal 24€ / 24h ausmachen, sollte jedes Programm korrekt ausrechnen können.

Freitags sind natürlich keine 24h pauschal anzurechnen.
Da gibt es aber wohl noch mehr Optimierungsmöglichkeiten.
-> Steuerberater?
-> Lohnsteuerhilfe?

Andyxmas

Nein vorweg ich verdiene daran nichts nur eigene Erfahrung:
Such dir in deiner Nähe einen Lohnsteuerhilfeverein (da gibt es zig verschiedene Vereine).
Dort bezahlst du einmalig nach GEHALT beider deinen Vereinsbeitrag und dann wird dir deine Steuer sehr gut gemacht.
Man bezahlt dann nicht noch einmal irgendwas. Bei mir sind es z.B. mit meiner Frau zusammen ca 120Euro im JAHR!

Ich bin selbst seit 2009 in so einem Verein und ohne diesen hätte ich sehr viele Sachen mit Sicherheit nicht gewusst oder niemals eingetragen schon garnicht Sachen wie Umzug mit Familie, Pendelei, Trennungsgeld etc.
Man gibt seine Unterlagen ab, was fehlt wird angefordert durch den Berater und dann braucht man sich um nix mehr kümmern.

Abgesehen davon gibt es in Deutschland ein Lohnsteuergesetz was ausdrücklich Hilfe in Steuersachen klar einschränkt und eine Ordnungswidrigkeit bis zu 5000Euro nach sich zieht.


BulleMölders

Ein Lohnsteuergesetzt? Da hätte ich jetzt aber gern eine Quelle dafür.

FrauZuhause

@andyxmas

Ich habe im letzten Jahr noch 2 Monate ganz geringfügig selbstständig gearbeitet. Das heißt, die Lohnsteuerhilfe darf es nicht machen.
Einen Steuerberater hatte ich, da hab ich nachbezahlt und den Steuerberater bezahlt und hatte 1000 euro weg für nix.
Jetzt hab ich es selbst gemacht und käme auf eine Erstattung von 1000 euro.
Ich hab nun allerdings Müllheim als ersten Arbeitsort gewählt und die AGA als Lehrgang gezählt, also als Reise angerechnet.
Ob das so richtig ist weiß ich nicht, werde aber beim Finanzamt wohl noch nachfragen. Falls jemand von euch weiß ob das so ok ist, ich höre gerne zu :)

LG

Papierberg

Ich denke, dass sowohl der Dienstort für die Grundausbildung, als auch der anschließende Dienstort in Müllheim steuerrechtlich jeweils eine Dienststätte sind. Die AGA ist damit kein Lehrgang. Mehraufwendungen für getrennte Haushaltsführung (soweit steuerpflichtig) können steuerlich geltend gemacht werden, soweit sie nicht bereits durch das vom Arbeitgeber gezahlte Trennungsgeld abgegolten sind. Meine Empfehlung: Verwenden Sie eine gute Steuersoftware (schon ab ca 13 € zu erhalten), dort wird die Rechtslage gut erklärt und Sie werden auf alle Möglichkeiten zur Minderung des zu versteuernden Einkommens hingewiesen.

FrauZuhause

Vielen Dank!

Ich habe es nun als eigenen Dienstort genommen und die doppelte Haushaltsführung genommen.
Somit kann man nun die Heimfahrt noch extra abrechnen und auch die Verpflegungsmehrkosten angeben, da ich ja auch die steuerfreien Erstattungen angebe, also das TG nach §3 für die ersten drei Monate.
Das hebt sich dann wieder auf :)

Grüßle

Andyxmas

Zitat von: BulleMölders am 16. März 2016, 15:41:59
Ein Lohnsteuergesetzt? Da hätte ich jetzt aber gern eine Quelle dafür.

Entschuldige meine nicht FACHgerechte genaue Bezeichnung des Gesetzes welches einem in Sachen Lohnsteuer die Hilfe verbietet.

Aber ich habe mich natürlich dem Hinweis angenommen und liefere dir gerne die Quellen nach:
Quelle: https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/S/Steuerordnungswidrigkeiten.html
1.die unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 Abs. 1 StBerG),



Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/t/unerlaubte-hilfeleistung-steuerberatung/1295859
§ 160 StBerG:

"(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 5 Abs. 1 oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung nach § 7 geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden."



Andyxmas

@FrauZuhause:

Achso okay das mit der Selbstständigkeit ist natürlich dann doof und wusste ich nicht. Dann hat sich das natürlich mit dem Hilfeverein leider erledigt...

FrauZuhause

Kein Problem Andy, danke trotzdem!

Bevor ich die Erklärung für 2015 abgebe werde ich noch beim Finanzamt nachfragen.
Und dann hoff ich dass es richtig so ist.


Vielen Dank!

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