Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung

Begonnen von Nala, 19. März 2016, 15:05:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Pocki2512

Da brauchst du dir absolut keine Sorgen machen.

1. ist es wenn eine Jugendstrafe und diese wird (wenn es kein Schwerverbrechen war) sowiso nicht gewertet.

2. Wenn nichts in deinem Führungszeusnis steht ist alles in Ordnung

Wenn wird sowas bei einer Ü3 relevant und dann wirst du auch nur darüber befragt.

Bei meiner Ü2 war alles in Ordung. Erst als ich meine Ü3 hatte und ein nettes Gespräch mit dem MAD hatte ist heraus gekommen, dass ich als 11 Jähriger mal an einem Stromkasten auf der Straße den Achtung Hochspannungsaufkleber entfernt habe und das jemand gemeldet hat. Daran konnte ich mich nicht mal erinnern. Fanden aber alle vom MAD lustig :D

Gruß

Schnolle

Und außerdem hast du ja eh bei der Einstellun alles wahrheitsgemäß angegeben. Also gibts da ja eh nix neues.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

KlausP

Was bei der Einstellung angegeben werden muss und was bei der Sicherheitsüberprüfung erhoben wird sind aber zum Teil unterschiedliche Vorgänge.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Nala

Bei der Bewerbung wurde nach laufenden Ermittlungen und nach Verurteilung gefragt glaub ich...

Getulio

Zitat von: Pocki2512 am 20. März 2016, 00:18:16
Bei meiner Ü2 war alles in Ordung. Erst als ich meine Ü3 hatte und ein nettes Gespräch mit dem MAD hatte ist heraus gekommen, dass ich als 11 Jähriger mal an einem Stromkasten auf der Straße den Achtung Hochspannungsaufkleber entfernt habe und das jemand gemeldet hat. Daran konnte ich mich nicht mal erinnern. Fanden aber alle vom MAD lustig :D

Gruß

Das ist mal ein nettes Beispiel für den Kollegen im Nachbarthread, was alles gespeichert und weitergegeben wird - auch ohne jegliche Gerichtsbeteiligung und obwohl es ohne Frage länger als 5 Jahre zurückliegt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau