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Auto mit ausländischen Kennzeichen/Urlaub ga

Begonnen von revilog, 02. April 2016, 18:41:50

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revilog

150 euro im JAHR "zuhause" in deutschland 2400 euro und ne kein Ferrari sondern ein Ford mondeo 2010 ?!?!?!?!?
2Tage gemütlich fahren von deutschland nach bulgarien hin 2500 km,zurück - Na - nochmal 2500 km und entschuldigen sie Bitte falls ich zu langsam fahre bin noch 18 und will auch mal schlafen  :D :D

Getulio

Okay, das "zarte Alter" könnte dann auch ein Hinweis sein, wie es zu den irren Versicherungskosten kommt, hatte ich wohl verdrängt, wieviel das ausmachen kann.

revilog

Ja das ist ausschlag gebend.Wie lange man den Führerschein hat,WO MAN IHN GEMACHT HAT(die wissen wohl wie das bei uns so zu geht)dann natürlich Familienstand beruf ETC................
Deshalb überlege ich  über die andere Möglichkeit,weil das SO VIEL günstiger ist.
:) :)

InstUffzSEAKlima

Nein, nicht wie lange und wo den FS gemacht, sondern welche Typklasse hat der PKW, welche Regionalklasse hat der Zulassungsbezirk und wie lange ist man Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges (Schadenfreiheitsklasse SFK). Wer z.B. nur Firmen-/Dienstwägen zum Gebrauch überlassen bekommen hat, würde so nie mit den Prozenten sinken. Viele melden sich hier ein versicherungspflichtiges Moped o.ä. an, damit sie in der SFK bleiben/sinken.

funker07

Zitat von: revilog am 02. April 2016, 19:00:50
Ich werde dann nicht mehr gemeldet sein das ich im Ausland wohne.Sprich ich wohne ja bei meinen Eltern,also habe keine eigene Wohnung.Aber das hindert mich doch nicht daran ein im Ausland registriertes Fahrzeug zu benutzen(oder doch?).Das Auto ist nicht auf meinen Namen zugelassen sondern auf denn meines Vaters(bzw komplett gleicher Name,aber natürlich nicht die gleiche Person).
Viel Spaß, wenn du in einer Verkehrskontrolle erklären musst, dass das gar nicht dein Name ist, der in den Papieren steht ;)

Was mich wundert: Du bist bei deinen Eltern gemeldet. Folglich müssen die in Deutschland wohnen. Das Auto ist aber im Ausland auf deinen Vater zugelassen.

Wenn ein Fahrzeug längere Zeit in DE bleibt (glaube 180 Tage), muss es umgemeldet werden. Vor allem, wenn der Halter umzieht.
Die kurze Fahrt nach hause (wobei es mich wundert, warum ein angehender deutscher Soldat ein anderes Land als Zuhause bezeichnet) zum TÜV reicht nicht, um davon ausgenommen zu sein.
Du nutzt das Auto hier in Deutschland, zahlst aber in xy die Steuern. Dass das nicht im Sinne des Erfinders ist, dürfte doch einleuchten.

itschie

Wer in den Zulassungspapieren steht ist recht egal... aber als Soldat bekommen sie auch Vorteilstarife oder halt als Zweitwagen von ihren Vater anmelden ect. da gibt es einige Möglichkeiten die Prämie zu reduzieren, gut 150 Euro werden sie wohl nicht hinbekommen, aber 2400 Euro scheint mir auch etwas sehr Hochgegriffen. Allerdings wäre zu prüfen ob das Fahrzeug in seinem jetzigen Zustand überhaupt Zulassungsfähig ist nach deutschen Recht. Also ganz so einfach ist das alles nicht mit dem Ummelden, wie sich das manche vorstellen. Heißt der erste Weg führt erstmal zur Prüfstelle (Dekra, GTÜ,...), danach würde ich erst entscheiden wie ich vorgehen würde.

LwPersFw

Zitat von: revilog am 02. April 2016, 19:00:50

Ich werde dann nicht mehr gemeldet sein das ich im Ausland wohne.

Sprich ich wohne ja bei meinen Eltern,also habe keine eigene Wohnung.


Noch einmal als Rückfrage ... bevor da etwas schief läuft...

Welchen Hauptwohnsitz geben Sie bei der Bw an ?

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

revilog

Ähm..keine Ahnung.Ich werde mich mal erkundigen,wie wo was ich angeben muss.VIELEN DANK für den Hinweis,das muss ich aufjedenfall schnell klären :) :)

Und ich WOHNE LEBE schon 11 JAHRE im AUSLAND.Das heisst ich habe kein ZUHAUSE in Deutschland SPRICH:Wohnung,Bett,Kühlschrank,Kackhaus.Und nein meine Eltern wohnen nicht in Deutschland sondern im Ausland(EU) und ich bin auch dort gemeldet.
Ich habe im Netz gelesen das man bis zu 1 Jahr das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zu fahren.Das mit 180 Tage ist mir neu(währe nett wenn sie mir sagen könnten wo sie die Info her haben,damit ich das nochmal nachlesen kann,das währe dann ja noch ein hinderniss wegen Auto)
Ich habe im NEtz eine Seite aufgerufen die sich mit Auto versicherung beschäftigt UND dort habe ich alles zu meiner Person angeben(Alter,Wann wo wie lange-Führerschein,Wo lebe ich(bzw werde ich leben),Beruf(Zeitsoldat),ob ich andere Fahrzeuge fahre,ob andere auf meinen Namen zugelassen sind etc..

Danke für alle eure antworten :) :) :)

LwPersFw

Dann müssen Sie sich in Deutschland anmelden.

Sollten Sie zum Dienstantritt nicht in DE gemeldet sein... dann Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in dessen
Zuständigkeitsbereich der Truppenteil liegt. Dort geben Sie die Kaserne als Hauptwohnsitz an.

Die Anmeldebescheinigung geben Sie dann beim Personalbearbeiter Ihrer Einheit ab und sagen diesem,
dass er die Kasernenanschrift als Hauptwohnsitz erfassen soll.

Warum das Ganze ?

"Gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 des Soldatengesetzes (SG) in Verbindung mit den §§ 55 Abs. 1 und
56 Abs. 2 SG sind Berufssoldatinnen und Soldatinnen auf Zeit bzw. Berufssoldaten und Soldaten
auf Zeit zu entlassen, wenn sie ohne Genehmigung ihren Wohnsitz oder dauernden
Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des SG nehmen."


Die Genehmigung muss von den zuständigen Stellen der Bw erfolgen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

revilog

VIELEN DANK FÜR DIE INFO!!!!  :) :)
Das wusste ich überhaupt nicht mit dem Wohsitz.Dann werde ich mich nochmal drum kümmern.Naja dann muss ich mir nochmal das mit dem Auto noch mal gut durchdenken.

Falls jemand noch was dazu sagen kann,bitte nicht zögern!
revilog :)  :)

wolverine

Die 180 Tage kommen vom "gewöhnlichen Aufenthaltsort" und sind in der AO geregelt. Ob die Zulassungsordnung auf diesen rekurriert weiß ich nicht. Wenn aber, dann gelten die 180 Tage.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

funker07

Das dafür richtige Forum wäre wohl verkehrsportal.de
Ich hab mal kurz gesucht:
Zitat von: §3 kraftstgVon der Steuer befreit ist das Halten von
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist

revilog

Danke für den Link und Info  :) :)

Ich werde mich dort nochmal ein bissl informieren :)

revilog

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