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Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft

Begonnen von Pericranium, 07. April 2016, 12:28:16

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InstUffzSEAKlima

Zitat von: F_K am 10. April 2016, 08:19:41
@ InstUffz:

Man glaubt es kaum: Kaum ein ziviler AG stellt Unterkünfte zur Verfügung, da zieht man in der Regel immer um - ohne UKV.

Dass der Soldatenberuf sich in vielen Dingen, nicht nur in der Bekleidung, gegenüber einer zivilen Beschäftigung unterscheidet, ist dir sicher bekannt. Ein unbefristetes Arbeitsverhätnis ist nicht mit einen Zeitvertrag eines SaZ vergleichbar. Wenn eine Firma ihren Standort schließt oder verlagert, zwingt sie keinen AN mitzukommen, sondern diesen steht es dann frei, zu kündigen bzw. sich eine neue Stelle zu suchen. Der Soldat hat diese Freiheit nicht, sondern ist aus dienstlichen Gründen im Bundesgebiet frei versetzbar.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: wolverine am 10. April 2016, 08:22:58
Noch einmal: Es geht im vom WBdBT im Artikel beschriebenen Beispiel um Soldaten, die noch nie einen eigenen anerkannten Haustand hatten, in der Kaserne wohnten und dann 25 wurden und ausziehen mussten.
Und gerade diese Gruppe halte ich für am wenigsten schutzwürdig. Irgendwann muss man halt einmal eine Wohnung beziehen und auch dafür zahlen. Hier kann man es auch positiv sehen, dass sie bis 25 noch eine Möglichkeit hatten zu sparen.

Ein SaZ in seinen letzten Monaten auf biegen und brechen aus der Kaserne schmeißen, nur damit geltendes Recht umgesetzt wird - keine Seltenheit. Eine Wohnung ist keine Unterkunft wie die Kaserne oder ein Hotel, sondern etwas auf Dauer, wo man Zeit und Geld in die Einrichtung investiert, denn Wohnen ist nicht nur Übernachten in der Zeit außerhalb des Dienstes, sondern Leben. Daher wird keiner für kurze Zeit sich im StO-Bereich eine Wohnung nehmen wollen, wenn er nicht nach DZE dort bleiben wird bzw. schon weiß, wohin er dann aus beruflichen/familiären Gründen in paar Monaten gehen wird bzw. versetzt wird.

miguhamburg1

Lieber InstUffz, ist ja alles richtig, was Sie zuletzt schrieben. Ist allerdings auch nicht wirklich bezüglich Haushaltsrecht und damit verbundenen Folgen für den Einzelplan 14. Diese Folgen wurden hier hinreichend beschrieben. Die Bundeswehr hat mit der Bestimmung, kasernenpflichtige Soldaten unterbringen zu können, bereits eine Sonderregelung gegenüber allen anderen Behörden/Dienststellen der öffentlichen Verwaltung zugesprochen bekommen. Eine Regelung, die sich meines Erachtens nur mit einigen argumentativen Klimmzügen überhaupt in dem heute existerenden Rahmen aufrecht erhalten lässt.

Insofern scheint mir jeder gut beraten, an dieser Regelung nicht zu rütteln. Ob in diesem Zusammenhang die Initiative des Wehrbeauftragten wirklich hilfreich ist, wird man sehen.

Jetzt zu Ihrer letzten Argumentation: Nun, die Entscheidung eines kasernenpflichtigen Soldaten - unabhängig von seiner Laufbahn -, sich in seinem Stammtruppenteil/-dienststelle nicht vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien zu lassen, ist eben auch seine Privatangelegenheit. Da er weiß, dass er mit Vollendung des 25. Lebensjahrs keinen Anspruch darauf mehr hat, dienstlich untergebracht zu werden, ist ihm dann sein Eintritt in das Dienstverhältnis bekannt. Und insofern hält sich mein diesbezügliches Mitgefühl für den von Ihnen benannten Personenkreis wirklich in Grenzen. Wolverine hat hier genau wie ich andere Betroffene im Auge, bei denen ich die Initiative des Wehrbeauftragten erheblich passender gefunden hätte.

Fox9910

Ich finde es prinzipiell auch nicht schlimm, wenn man nach seinem 25. Lebensjahr sich eine eigene Wohnung suchen muss.
Aber ich wäre regulär für einen Kasernenschlafplatz für alle Soldaten egal welchen Alters. Denn man ist eben nicht Zivil angestellt, wie schon geschrieben, sondern man hat eine Verpflichtungszeit.

Der Soldat sollte sich nicht mit Wohnungssuche herumschlagen müssen.

Ist meine Meinung, aber solange so an allem gespart wird, können wir da lange darauf warten.

InstUffzSEAKlima

(M)ein ehem. Spieß war da immer sehr emotionslos: "Euer Unterkunftsproblem ist ein vernachlässigbares Einzelschicksal- ihr könnt ja im PKW übernachten".

Bumblebee

Zitat"Euer Unterkunftsproblem ist ein vernachlässigbares Einzelschicksal- ihr könnt ja im PKW übernachten"
Ist das dieses "moderne Menschenführung", von dem alle reden?   ::)

StOPfr

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KlausP

Tut mir leid, aber für solches Gelaber fehlt mir das Verständnis, von beruflichem Selbstverständnis ganz zu schweigen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gunni

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 10. April 2016, 21:07:09

Dass der Soldatenberuf sich in vielen Dingen, nicht nur in der Bekleidung, gegenüber einer zivilen Beschäftigung unterscheidet, ist dir sicher bekannt. Ein unbefristetes Arbeitsverhätnis ist nicht mit einen Zeitvertrag eines SaZ vergleichbar. Wenn eine Firma ihren Standort schließt oder verlagert, zwingt sie keinen AN mitzukommen, sondern diesen steht es dann frei, zu kündigen bzw. sich eine neue Stelle zu suchen. Der Soldat hat diese Freiheit nicht, sondern ist aus dienstlichen Gründen im Bundesgebiet frei versetzbar.

Das weiß der Soldat aber, bevor er die Verpflichtungserklärung unterschreibt. Da wird genau erläutert, was Sache ist. Ich kann nicht verstehen, weswegen die das so verwunderlich finden. Wenn ich demnächst nach Füssen muss oder Berchtesgaden, dann rege ich micht nicht auf, sondern freue mich auf die Berge. Stumpf ist Trumpf.
Und wenn ich Kinder zeuge, und dann erwarte, dass der Dienstherr Babysitter spielt, dann bin ich einfach offen.

FoxtrotUniform

Zitat von: F_K am 10. April 2016, 08:19:41
@ InstUffz:

Man glaubt es kaum: Kaum ein ziviler AG stellt Unterkünfte zur Verfügung, da zieht man in der Regel immer um - ohne UKV.

Für große Unternehmen (gesicherte Beispiele sind LHT, Siemens, WGZ, Airbus) gilt eher das Gegenteil; dort werden Abfindungen Größenordnung 50 k, Wohnraum und attraktive Arbeitszeitregelungen gewährt.

Unbenommen davon sollte die Zielgruppe aber nicht der Soldat ohne eigenen Hausstand seien. Eine eigene Wohnung hat auch etwas mit Selbstständigkeit und Sozialisierung zu tun.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ FU:

Dann bennenne konkrete Beispiele wo Unternehmen Wohnraum, weniger Arbeitszeit und Abfindungen zahlen.

Klar werden ggf. Umzüge bezahlt, bei Abordnungen auch mal eine Differenz, aber nicht der Wohnraum selber und dann noch Geld obendrauf .

FoxtrotUniform

Siehe mein Beitrag, dort aind Beispiele genannt. Dass es keine eigenen Unterkünfte gibt ist selbstredend, da würden mir nur Zimmer für Ärzte in Krankenhäusern sowie Schwesternwohnheime einfallen, die aber nicht mit dem Thema vergleichbar sind.

Was ich nicht liefern werde sind hier - in einem Internetforum - detailierte Auflistungen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ FU:

Die Nennung eines Firmennamens ist kein Beispiel.

Ein Beispiel wäre zumindest ein Hinweis auf eine interne Regelung, wann und wo Wohnraum bezahlt wird, inklusive Hinweis auf die steuerrechtlichen Fragen.

wolverine

Reden wir hier über etwas anderes als ganz wenige Managementposten? ??? Ich kenne hier im Düsseldorfer Umland ein paar Villen, die von japanischen Firmen für ihre jeweiligen Auslandschefs angemietet werden.
Das wäre - wenn überhaupt - mit ein paar Generälen vergleichbar. Sicher nicht für mittleres und gehobenes Management oder gar Mannschaftsposten.
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FoxtrotUniform

Also gut:

Also das mittlere Management = außer tarfiliche Bezahlung (?), betrachte ich bier nicht (Ebene B3 und Höher). Ebenso betrachte ich nicht den Hausmeister = unteren Lohnsektor (Ebene A5 und niedriger).

Als aktuelles Beispiel eines Mitarbeiters der Automatisierungsindustrie, kein Akademiker sondern Techniker, Ebene Teamleiter, tarifliche Bezahlung: Der Unternehmensbereich wird in einen 400 km entferntem Standort verlagert, als Einmalzahlung werden 50000 Euro gewährt, die Wohnung wird für einen Zeitraum von einem Jahr voll finanziert, danach nur noch anteilig und 2 Tage die Woche (im Fallbeispiel Montag und Freitag) darf von zuhause gearbeitet werden. Mit Ausnahme der Heimarbeitsregelung gilt das für die gesamte Abteilung.

Das nicht jede kleine Firma solche Regelungen trifft dürfte klar sein, allerdings muss man die Bundeswehr auch mit großen Konzernen vergleichen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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