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Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??

Begonnen von obenunter, 12. April 2016, 15:18:37

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obenunter

Hallo, ich hab mich letzte Woche bei der Bundeswehr beworben. Mein Problem ist das Ich 2010 wegen Betruges angeklagt wurde und 2012 deswegen zu 180 Sozialstunden verurteilt wurde ( das Verfahren wurde aber irgendwie eingestellt als ich die Sozialstunden abgearbeitet hatte).
Ich wollte mal wissen ob da jemand Erfahrung hat , also ob ich überhaupt eine Einladung zur Eignungsfeststellung bekomme oder so nach dem Motto: Betrüger?! der kommt hier nicht rein

Ralf

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obenunter

Ich gehe davon aus das Sie selber nicht in so einer Situation waren?! Ich hoffe eigentlich auf Antworten von Personen die etwas aus Eigenerfahrung (in Sachen Betrug) erzählen können. Trotzdem vielen Dank.

KlausP

Das wird trotzdem der Rechtsberater bewerten und entscheiden. Sowas ist immer eine Einzelfallentscheidung und niemals 1 : 1 von einem Bewerber auf den anderen übertragbar. Bemühen Sie einfach mal die Forensuch mit dem Begriff "Vorstrafe", dann haben Sie was zum Lesen und vielleicht beantwortet das zum Teil Ihre Frage.

Wenn Sie sich für die Mannschaftslaufbahn bewerben wollen, müssen Sie dem Karrierecenter ein "Führungszeugnis für Behörden" übersenden lassen, bei einer höheren Laufbahn holt die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein, dem müssen Sie schriftlich zustimmen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

obenunter

Danke für die Antwort. Hab schon alle möglichen Foren durchsucht aber bisher halt nichts vergleichbares gefunden. Deswegen frage ich ja XD

Ralf

Da gibt es auch nichts vergleichbares, weil nicht nur das Strafmaß, sondern auch der Anlass bewertet wird.
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Obenunter

Ok danke. Na dann mal kucken was bei rauskommt

schlammtreiber

Und wir vermerken positiv: es wird nicht als "Jugendsünde" heruntergespielt  :)
Semper Communis
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Obenunter

Hahah wen du das von meinerseits meinst, ne da war ich 21 und war halt bisher die größte Dummheit die ich gemacht habe ( is aber komischerweise glaube trotzdem beim jugendrichter gelandet)  XD

Getulio

Zitat von: schlammtreiber am 12. April 2016, 16:47:28
Und wir vermerken positiv:

Auch die beliebte Frage, ob es wirklich angegeben werden muss, fehlt hier erfreulicherweise mal.  :D

København

Für welche Laufbahn bewirbst Du dich?


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Obenunter

Für die Feldwebel Laufbahn, aber ich glaube nicht das das was wird ( ich bin wegen der betrugssache damals bestimmt nicht, ich sag mal, vertrauensvoll genug)  aber hab auch geschrieben das ich Mannschafter machen würde.

København

Vermute ich auch, aber sicher etwas dazu sagen kann hier keiner. Wenn Chancen. Bestehen dann wohl eher bei den Mannschaften. Uffz o.P. Wird wohl das höchste der Gefühle sein, was geht. Aber ist eben nur eine Vermutung .


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

KlausP

Warten Sie es einfach ab. Ich sehe das nicht sooo dramatisch. Nach Ihrem Eröffnungspost wurde das Verfahren gegen die Auflage, 160 Sozialstunden abzuleisten, eingestellt. Da gab es hier schon ganz andere Fälle. Ich würde mich auch nicht unbedingt in die Mannschaftslaufbahn drängen lassen. Falls der Rechtsberater eine Empfehlung für eine befristete Sperre für die Feldwebellaufbahn ausspricht (was ich nicht mal glaube, aber ich bin kein Jurist) würde ich diese Frist abwarten und mich dann erneut bewerben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Obenunter

Vielen Dank nochmal für die vielen Meinungen hier.  XD
Ja mehr als abwarten und Tee trinken kann ich eh nicht machen stimmt schon. Mal sehen was bei rauskommt, ich werde dann hier berichten wie das Endresultat aussieht.