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Auslandseinsatz als FWDL für 8 Monate

Begonnen von Caroline, 13. April 2016, 19:05:49

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Caroline

Hallo zusammen!  :)

Mein Freund (19) möchte im Oktober diesen Jahres den freiwilligen Wehrdienst antreten. Er möchte diesen für 8 Monate ausführen, sozusagen als Überbrückung, bis er seine Ausbildung anfangen kann. Meine Frage lautet nun, ob er in dieser Zeit ins Ausland geschickt werden kann, also nachdem er seine AGA hat.
Ich weiß, dass man als Rekrut jedem Befehl nachkommen muss, den man von der Bundeswehr erhält, aber ist es überhaupt möglich, dass er ins Ausland muss? Er ist ja nur für 8 Monate in der Kaserne.

Viele Grüße und Danke im Voraus
Caroline  :)

miguhamburg1

Liebe Caroline,

als FWDL 8 wird Ihr Freund mit Sicherheit nicht an einem Auslandseindatz teilnehmen. Denn abzüglich seines zustehenden Erholungsurlaubs würde die verbleibende Zeit nach der Grundausbildung noch nicht einmal für sämtliche notwendigen Ausbildungen reichen, um ihn in den Einsatz zu senden.

Jens79

Die Zeit reicht maximal für eine Übung, die vielleicht im Ausland stattfindet. Das war es aber auch schon.
 

justice005

Für Heer und Luftwaffe schließe ich mich meinen Vorrednern an. Bei der Marine kann man allerdings theoretisch auch unmittelbar nach der Grundausbildung in einem Einsatz landen, wenn man auf ein Schiff versetzt wird und dieses zufällig gerade im Einsatz ist. Allerdings bezweifle ich, dass dort FWDL 8 eingesetzt werden. Das dürfte sich auch dort nicht lohnen.

Ralf

Zumal man erst ab FWDL12+ eine Einverständniserklärung unterschreiben muss. Im Umkehrschluss also darunter nicht verpflichtend daran teilnehmen muss.
@justice005: Ein FWDL08 wird nicht auf ein Schiff versetzt, das gleich in den Einsatz fährt. Mit der GA ist die Ausbildung nicht abgeschlossen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

justice005

Mir ist mal eine Mannschaftssoldatin (allerdings SaZ) begegnet, die berichtete, dass sie nach ihrer Grundausbildung ihren Dienst bei der Stammeinheit auf den Seychellen angetreten hätte. Ihr Stammtruppenteil schipperte nämlich gerade bei ATALANTA rum. Näheres kann ich allerdings dazu auch nicht sagen, da meine Marine-Kenntnisse nicht die allertollsten sind.... daher nehme ich die Geschichte mal so hin...

Caroline

Vielen Dank für die Antworten!

Um auf die Antwort von miguhamburg1 zurückzukommen, wie lange ist denn der Erholungsurlaub? Und darf mein Freund sich aussuchen, wann er diesen hat oder ist das vorgeschrieben? Darf man sich den Urlaub aufteilen?

A-Bomb

Das kommt auf die Teileinheit und Verwendung an. Man kann den Erholungsurlaub beantragen und hoffen dass dieser bewilligt wird. Kann aber auch sein dass die Einheit geschlossen in den Urlaub geht, z.B. üblich bei infanteristischen Einheiten und ich denke mal bei seegehenden Einheiten sicherlich auch.

Erholungsurlaub müsste für einen Fwdl8 so 19 Tage sein, glaub ich.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

miguhamburg1

Liebe Caroline, der Anspruch aus dem Erholungsurkaub ergibt sich aus den Regelungend des Bundesurlaubsgesetzes. Da er 8 von 12 Monaten dient, hat er Anspruch auf zwei Drittel des nromalen Jahresurlaubs, also die schon genannte Anzahl.

Fest steht, dass dieser Urlaub im Zeitraum seiner Verpflichtung als FWDL liegen muss und sicher nicht während der Grundausbildung stattfindet. Da wir die Urlaubspläne seiner Stammeinheit nicht kennen, wird er wohl oder übel damit warten müssen, bis er sich nach seiner Zuversetzung mit seinem Vorgesetzten darüber unterhalten kann.

KlausP

Bundesurlaubsgesetz? Gilt für Soldaten keine Soldatenurlaubsverordnung mehr? Nach der erhalten alle Soldaten 30 Tage Erholungsurlaub im Uralubsjahr, anteilmäßig für 8 Monate also 20 Tage.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Ja, die SUV ist eine Unterverordnung des Bundesuraubsgesetzes ... :)

justice005

ZitatJa, die SUV ist eine Unterverordnung des Bundesuraubsgesetzes

Nein, das Bundesurlaubsgesetz gemäß dortigem § 2 nur für Arbeiter und Angestellte sowie für Auszubildende. Es gilt weder für Soldaten, noch für Beamte oder Richter. Für diese Berufsgruppen gibt es eigene Regelungen.

@ Caroline: Während der Grundausbildung ist Urlaub nur in Ausnahmefällen möglich. Nach der Grundausbildung ist Urlaub im Grunde immer möglich, es sei denn, in der jeweiligen Einheit gibt es besondere Vorhaben, bei denen jeder dabei sein muss und daher Urlaub nicht gewährt wird. Einige Urlaubstage können auch an bestimmten Terminen befohlen werden. Allerdings darf der Vorgesetzte nicht den ganzen Urlaub für den Soldaten verplanen.

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