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Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??

Begonnen von obenunter, 12. April 2016, 15:18:37

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HerrZog

In der Politik sitzen auch nur Betrüger, also who cares
Dienstjahr: 10

Obenunter

Die Idioten werden Ja auch nich überprüft  ;)

schlammtreiber

Zitat von: HerrZog am 13. April 2016, 07:17:21
In der Politik sitzen auch nur Betrüger, also who cares

Bei Euch Preiß´n vielleicht, hier im gesegneten Bayern haben wir die untadelige Freistaatspartei, eine wahrhaft ehrenwerte Gesellschaft rechtschaffener Freunde des Volkes (daher auch "Amigos" genannt), über deren Eignung der Herrgott persönlich wacht: "Denn siehe, wem der Herr ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand!"  ;D ;D ;D
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Obenunter

Hahah sowas hab ick ja auch noch nich gehört XD

StOPfr

Zitat von: HerrZog am 13. April 2016, 07:17:21
In der Politik sitzen auch nur Betrüger, also who cares

Wie wir in solchen Fallen immer zu fragen pflegen: Sollte das für den TE hilfreich sein  ::)?

btw: Obenunter hat wenigstens an den Smiley gedacht  ;)!
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justice005

ZitatAuch die beliebte Frage, ob es wirklich angegeben werden muss, fehlt hier erfreulicherweise mal.

Dabei wäre sie gerade hier wichtig gewesen.

Ich zitiere mal aus dem Bewerbungsbogen:

ZitatHinweise und Belehrung zu Fragen 22 bis 25
• Bei einer erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren müssen Bewerber/innen für den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) sowie für die Laufbahn der Mannschaften als Soldat auf Zeit neben den Angaben zu Fragen 22-25 die Übersendung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde an das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr bzw. das Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr veranlassen. 
• Bei Bewerbern/innen für sonstige Laufbahnen hat das Bundesministerium der Verteidigung als oberste Bundesbehörde nach einer erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 des Bundeszentralregistergesetzes-BZRG). 
• Zu Fragen 22-25 sind deshalb Registerinhalte anzugeben (Verurteilungen wegen eines Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschließlich Strafbefehle). Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen dagegen nicht offenbart werden. Ferner brauchen Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, nicht angegeben werden.

Die Unterstreichungen sind nicht von mir, sondern sind auch exakt so auf dem Bewerbungsbogen.

Und jetzt raten wir mal alle gemeinsam, wo Sozialstunden so eingetragen werden....

 

obenunter

Ich bin mir nicht sicher was Sie damit meinen (vielleicht das es unnötig gewesen wäre es anzugeben) aber ich dachte mir die werden es eh sehen wenn sie im Bundezentralregister nachschauen, also besser gleich alles (und vorallem so etwas) angeben befor es am ende doch noch auf unangenehme Fragen hinausläuft

justice005

Da ich grundsätzlich keine Straftäter bei der Bundeswehr mag, ist es vermutlich besser, dass Sie es angegeben haben.

Aber Sie hätten es nicht gemusst, da Sozialstunden nur im Erziehungsregister eingetragen werden und eben gerade nicht im Bundeszentralregister. Der Hinweis im Bewerbungsformular ist eindeutig. Jetzt ist es aber zu spät.

obenunter

#23
Zitat von: justice005 am 13. April 2016, 20:56:21
Da ich grundsätzlich keine Straftäter bei der Bundeswehr mag, ist es vermutlich besser, dass Sie es angegeben haben.

O Gott , meine Sie nich das man aus Fehlern lernen kann ja? na ja egal, wie Sie schon sagten : jetzt is es zu spät^^


Edit:
Zitat und Antwort getrennt.

Getulio

Ich schrieb es andernorts schon einmal, was fälschlicherweise angegeben wurde, wird auch nicht (nachteilig) berücksichtigt. Von daher kann man durchaus sagen, wenn man sich nicht sicher ist, besser zu viel als zu wenig angeben.

obenunter

Zitat von: Getulio am 13. April 2016, 22:41:34
Ich schrieb es andernorts schon einmal, was fälschlicherweise angegeben wurde, wird auch nicht (nachteilig) berücksichtigt. Von daher kann man durchaus sagen, wenn man sich nicht sicher ist, besser zu viel als zu wenig angeben.


Das macht mir schon wieder Mut  :)

obenunter

So, also folgendes is bei rausgekommen: Ich habe eine einstellungssperre bis nächstes Jahr Mai bekommen. Das liegt aber nicht an den Sozialstunden sondern daran das Ich mal Ärger mit dem Arbeitsamt 2013 hatte. Mir wurde desweitern gesagt das ich anfang des Jahres 2017 dann automatisch zur Musterung eingeladen werde und mein frühster Eintrittstermin der 01.07.2017 wäre.

justice005

Zitatsondern daran das Ich mal Ärger mit dem Arbeitsamt 2013 hatte

Tja, dann haben wohl einige Angaben zu Straftaten in Ihrem Beitrag  gefehlt. Was darf man denn unter "Ärger" verstehen? Eine Sperre erhält man nicht, wenn man "Ärger hat", sondern wenn man Straftaten begeht.

obenunter

ja ich hab das nicht erwähnt weil ich davon ausging das die Sache mit den 180 Strafstunden schwerwiegender wäre. 2013 habe ich vom Arbeitsamt einen Monat zuviel Geld bekommen und es nicht zurückgezahlt. daraufhin habe ich glaube einen Srafbefehl erhalten(habe die Unterlagen gerade nicht vor mir, da auf Arbeit). Naja wie dem auch sei, ich soll mich halt noch bis nächstes Jahr "beweisen" (das ich keinen Mist mehr baue) und dann würde alles klappen. aber mal sehen was alles noch in dem Jahr beruflich passiert. Schöne Grüße und Tschüss XD

F_K

Also schon zweimal betrogen - und einmal davon als Erwachsener.