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Fragen zur UKV

Begonnen von Sabutaru, 17. April 2016, 13:23:49

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Sabutaru

Servus:)
Also, ich habe bei meiner Einstellung die UKV Zusage bekommen.
Jetzt ost aber das Problem, dass der Umzug sehr kurzfristig ist, nämlich zum 01.05.
Kann hier jemand aus Erfahrung sagen, wie lange der ganze Prozess mit Beantragung dauert und wie ich jetzt vorgehen muss? Wie lange wird der Spaß dauern bis das Geld da ist?

Und wie viel wird es sein? 64 Quadratmeter Wohnung und 292 km
Danke euch schon mal :)

KlausP

Das kann Ihnen der zuständige Bearbeiter Ihres Bundeswehrdienstleistungszentrums sagen. Den sollten Sie also umgehend kontaktieren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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Sabutaru

Wie erreiche ich denn den zuständigen Herrn? Ist das der der auf meiner bezügeabrechnung steht?

KlausP

Nein, der ist das definitiv nicht. Der Umzugskostenbearbeiter sitzt in dem für Ihren Standort zuständigen BwDLZ.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sabutaru

Okay vielen dank, dann werde ich mich Dienstag mal zum ReFü bewegen  :)

LwPersFw

Wann haben Sie Dienstantritt ?
Einstellung mit Probezeit oder Eignungsübung ?

Was steht genau auf der Aufforderung zum Dienstantritt zum Thema UKV ?

Vor allem was steht noch hinter dem Passus "...wird Ihnen die UKV..."  ?

Steht dort etwas zur Wirksamkeit ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi

Zitat von: KlausP am 17. April 2016, 15:31:40
Nein, der ist das definitiv nicht. Der Umzugskostenbearbeiter sitzt in dem für Ihren Standort zuständigen BwDLZ.

Schon länger nicht mehr. Die sitzen jetzt zentralisiert an einigen wenigen Orten und sind maximal noch telefonisch erreichbar. In den BwDLZ gibt es da regelmäßig gar keine Zuständigkeiten mehr und beraten darf sowieso nur der gehobene Dienst.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Ralf

Das mag dann wohl von Standort zu Standort unterschiedlich sein.
Und ungeachtet dessen ist der Bearbeiter im zuständigen BwDLZ zu finden, ob telefonisch oder persönlich.
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Papierberg

Die Fragen zielen vor allem darauf ab, welches Dienstverhältnis begründet werden soll und ob Sie bereits über eine eigene (von der Bundeswehr anerkannte) Wohnung im umzugskostenrechtlichen Sinne verfügen, da dies abfindungstechnisch weitreichende Folgen hat. Wirksam wird die Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV) in Ihrem Fall mit dem Tag des Wirksamwerdens der dienstlichen Maßnahme, also dem Dienstantrittstermin.
Weitere Informationen können nach Klärung der von LwPersFw gestellten Fragen gezielt angebracht werden.

Nach meinem Kenntnisstand werden Inlandsumzüge (sofern das hier überhaupt eine Rolle spielen wird) von der Abrechnungsstelle Landsberg/Lech des BAIUDBw - KompZ TM abgerechnet.

Sabutaru

Also ich bin SaZ 6, wiedereinsteller, noch in der Probezeit und diensteintritt war der 04.01.
Musste keine Grundausbildung mehr machen, deshalb bin ich schon in meiner stammeinheit.
Anerkannte Wohnung habe ich auch, laut PersFw alleine schon wegen meinem Sohn und meiner Freundin, die mit mir in häuslicher Gemeinschaft leben.

Nein da steht nur, dass die UKV zugesagt wurde

Papierberg

Wollten oder wollen Sie denn an den Dienstort umziehen?

Sabutaru

Ja selbstverständlich, habe einen 2 Jahre alten Sohn und bin seit Donnerstag verheiratet, da habe ich keine Lust meine Familie nur am Wochenende zu sehen. Ebenso sind jedes Wochenende insgesamt 600 km ein bisschen viel.

Papierberg

OK, dann werden Ihnen die notwendigen Auslagen auf Basis des Bundesumzugskostengesetzes erstattet, für bestimmte Aufwendungen gibt es Pauschlalen. Solange Sie wegen eines im Gesetz abschließend geregelten Grundes (z.B. Wohnungsmangel) noch nicht umziehen können, wird Ihnen auf Antrag zusätzlich Trennungsgeld gewährt. Sie können sich einen Abschlag (eine Art Vorauszahlung) auf die zu erwartende UKV zahlen lassen, hierfür bedarf es eines formlosen Antrages. Ihre Frau und der Sohn sind umzugskostenrechtlich berücksichtigungsfähig.

Sabutaru

Okay, vielen dank.
Wie hoch dürfte denn die zu erwartende UKV sein? Und wie hoch ist der Abschlag in der Regel?

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