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Offizierslaufbahn ohne Studium abbrechen

Begonnen von Sarah88, 20. April 2016, 09:17:13

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Sarah88

Hallo zusammen,

kann man als Offizieranwärter OHNE Studium nach dem OL3 einfach keine weitere Verpflichtungserklärung unterzeichnen und somit aus der Bundeswehr austreten?

Man unterzeichnet ja zuerst eine Verpflichtungserklärung von 3 Jahren (=> Dauer der Ausbildung). Erst danach folgen die weiteren Verpflichtungserklärungen, weil man ggf. die Lehrgänge nicht bestehen könnte etc.

Wenn man nun kein Stuidum hat, sollte es doch kein großes Problem sein einfach nach Ablauf dieser 3 Jahren auszuscheiden oder übersehe ich da was?

Liebe Grüße!

Paramedic

Du übersiehst, dass du dich für einen längeren Zeitraum verpflichtet hast. Die Zwischenfestsetzung ist eine Absicherung des Dienstherren.

Ein Ausscheiden ist nicht möglich, wieso sollte die Bundeswehr auch lange ausbilden um dann den Austritt zu ermöglichen?
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Ralf

Die Verpflichtungserklärung lautet auf 12 oder 13 Jahre. Es ist nur eine stufenweise Festsetzung. Mit Erreichen der Zwischenziele bekommst du eine neue Dienstzeitfestsetzung ausgehändigt, deren Empfang du quittierst, du unterschreibst jedoch keine neue Verpflichtungserklärung. Beide Seiten sind also an die ursprüngliche V-Erklärung gebunden und müssen ihre Zusage erfüllen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Sie unterschreiben eine Verpflichtungserklärung über die volle Verpflichtungszeit. Ihre Dienstzeit wird durch den Dienstherrn dann stufenweise entsprechend des Ausbildungsfortschritts einseitig festgesetzt. Den folgenden Neufestsetzungen Ihrer Dienstzeit können Sie dann nicht mehr widersprechen. Das steht dann aber auch genau so in den entsprechenden Unterlagen, die Sie unterschreiben und von denen Sie jeweils eine Ausfertigung erhalten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sarah88

Danke für die schnellen Rückmeldungen!

Also gibt es keine "unbürokratische" Möglichkeit die Offizierslaufbahn zu veranlassen?

BulleMölders

Es gibt keine "unbürokratische" nach Ablauf der Probezeit und vor Ablauf der eingegangenen Verpflichtungszeit die Bundeswehr zu verlassen, Das gilt für alle Laufbahnen.

F_K

Nochmal deutlich:

Die Probezeit Deines Freundes ist LANGE vorbei, die Verpflichtungserklärung über 12 Jahre ist unterschrieben und VERBINDLICH.

Freunde Dich damit an, dass Dein Freund eine Entscheidung getroffen hat und vermutlich dazu auch steht.