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Nichtbestande Grundausbildung= Hinderungsgrund für Laufbahnwechsel?

Begonnen von Wucherwurm, 08. April 2016, 21:28:54

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Wucherwurm

Guten Tag,
Ich habe vor einen Laufbahnwechsel (Feldwebel) zu beantragen jedoch habe ich meine Grundausbildung nicht bestanden weil ich bei der Rekrutenbesichtigung krank war, da ich aber sonst alles andere in der AGA absolviert habe wurde ich jedoch in die Stammeinheit versetzt.
Jetzt stellt sich die Frage ob dieser Sachverhalt meinen Laufbahnwechsel verhindern kann?

Ich habe jedoch gehört das bei den Offizier-oder Feldwebellehrgängen auch Art "Rekrutenbesichtigung" haben die ich dann theoretisch nochmal absolvieren kann...

Andi8111

Man kann sich ja denken, dass ein nicht bestandener Lehrgang sicher kein gutes Licht auf die oder den Soldaten wirft.....
Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall kürzlich, der Bewerber wurde nicht in Betracht gezogen...
Aber heutzutage schafft Not ja Fähigkeit... Insofern viel Glück bei der Bewerbung!

Getulio

Nun ja, wenn man wirklich krank war...da sollte dann ja trotzdem eine positive Stellungnahme vom Chef drin sein.

Außerdem geht es doch ggf. in der neuen Laufbahn eh beim "Urschleim" wieder los.


Verteidiger

Wird die Rekrutenbesichtigung nicht in einer abgespeckten Variante nochmal gemacht?

itchy

Moin

sollte kein Problem sein. Habe selber in meiner AGA die gesamte Wachausbildung verpasst da ich mit Bronchitis flach lag. Als ich mich dann später beworben habe wurde ich kurzerhand nochmals in eine AGA Kp kommandiert und habe dort alles nachgeholt innerhalb von 3 Tagen.

D.h. sollten tatsächlich wichtige Inhalte fehlen kann das nachgeholt werden.
Adelheit es ist soweit


http://uk.askmen.com/celebs/interview/craig-weller-interview.html

Wucherwurm

@Andi8111 können Sie diesen ähnlichen Fall etwas genauer erklären?

funker07

Zitat von: Andi8111 am 08. April 2016, 21:40:32
Aber heutzutage schafft Not ja Fähigkeit
Ein Soldat, der 2 Tage krank geschrieben wurde (egal warum), ist also nur eine Notlösung (Krücke statt Lücke)?
Sehr ungewöhnliches Menschenbild.

Getulio

Zitat von: funker07 am 27. April 2016, 20:50:29
Sehr ungewöhnliches Menschenbild.

Das denke ich bei den Beiträgen des "Kameraden" auch regelmäßig. Und bin jedes mal froh, nicht im Rahmen der UTV auf so jemanden angewiesen zu sein, sondern "echte" Ärzte aufsuchen zu können.

HerrZog

Es gibt auch tatsächlich Umstände, die dazu führen, dass Soldaten die GA nicht bestehen und selbst garnicht schuld daran sind.
Meistens werden die Abschnitte dann in der Stamm nachgeholt. Anderenfalls sollte man beim Psychologen einfach erklären können, warum man die GA nicht bestanden hat.
Dienstjahr: 10

Tommie

Fakt ist zunächst einmal, dass bestimmt ATBs vor beginn der eigentlichen Laufbahnausbildung vorhanden sein müssen! Ohne EEH-A oder Wach/SichSdt nSAK wird man nicht zum Laufbahnlehrgang zugelassen. Also muss hier entweder die fehlende Ausbildung nachgesteuert werden, was z. T. in der Stammeinheit geschehen kann, oder man muss eben bestimmte Ausbildungsabschnitte wiederholen.

Wucherwurm

Wird  aber die ganze Grundausbildung praktisch gesehen nicht nochmal wiederholt zB. im Unteroffzierslehrgang. Da bekommt man doch die ganzen ATNs doch "nochmal"....?

Getulio

Das ist ja, was ich oben schrieb bzgl. "Urschleim": Das Ganze nennt sich zwar dann nicht GA, aber Sie dürften m.E. ohnehin bei null wieder anfangen und dementsprechend alles wiederholen, ja.

Wucherwurm


Wucherwurm

Am besten jemand der im Personalwesen oder-Amt zuständig ist...

Ralf

Du hast um Bestätigung gebeten. Das hat bisher keiner gemacht. Da besteht wohl ein gerütteltes Maß an Wahrscheinlichkeit, dass dem nicht so ist, oder?
Und wenn ist es doch "wurscht". Beantrage es und du wirst sehen. Wenn ich doch etwas unbedingt will, dann mache ich das, unabhängig davon, ob ich dann ggf. nochmal eine GA machen muss oder nachgeschult werden muss oder oder oder.
Es kann ja auch sein, dass im Prüfgespräch das thematisiert wird und ausschlaggeben ist. Formal ist es jedoch kein No-go. Lässt sich aber auch selber nachlesen zum einen in der SLV und im Detail über die GAIP bei Lfb-Wechsel, welche Voraussetzungen gefordert werden.
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