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Verwendungswechsel möglich wenn Sicherheitsüberprüfung negativ ist?

Begonnen von Doloris, 28. April 2016, 12:46:31

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Doloris

Servus, habe die Eignung und auch eine Tauglichkeit für fw trd bekommen. Habe aber eine etwas bewegte Vergangenheit mit der ich offen umgehe. Für meine einplanung ist eine s1 nötig. Die Vergangenheit gab beim Psychologen im kc keine Problem. Wenn ich nun durch die s1 falle, bin ich dann raus aus der bw oder kann ich eine andere Verwendung ohne Sicherheitsüberprüfung ausführen?

Ralf

Das wird dann eine Einzelfallprüfung entscheiden. Warum nicht gleich einen Dienstposten suchen und annehmen, für den aktuell keine SÜ gebraucht wird?
Unabhängig davon, wenn man noch nicht einmal eine SÜ1 bekommt, dann muss die Vergangenheit so "bewegt" sein, dass oftmals auch Einstellungshindernisse bestehen.
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Doloris

Naja hatte als Jugendliche falsche Freunde die in der rechten Szene waren. Die hatten mich dann auf ne Demo mit geschleppt, hab dort erst bemerkt wer diese "Freunde " wirklich waren und bin mit dem Zug heim gefahren und habe den Kontakt abgebrochen. Außerdem wurde vor zwei Jahren gegen mich in dieser Richtung ermittelt wegen Beleidigung im Internet aus dem Jahr 2010, als in noch minderjährig war ermittelt, aber nach sehr schneller Zeit wurde das Verfahren eingestellt. Nun habe ich Bedenken, dass mich die Vergangenheit einholt.

schlammtreiber

Das sollte kein Problem sein, wenn es schon beim Psychologen im KC keines war.

Bloß nicht versuchen es bei der SÜ runterzuspielen oder was zu verharmlosen, dann sollte das kein KO-Kriterium sein.
Semper Communis
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Doloris

 Danke erst mal für die Antwort. Im KC  war es für den Psychologen scheinbar kein Problem, da er mir sonst ja die Eignung nicht gegeben hätte. Natürlich mache ich mir trotzdem sorgen, dass es nicht klappen könnte. Ich habe die Verpflichtungserklärung schon unterschrieben, und warte aktuell auf die Unterlagen der Sicherheitsüberprüfung.

1. Wäre denn ein Verwendungswechsel jetzt überhaupt noch möglich?

2. wie lange dauert die Sicherheitsüberprüfung, Aktuell bin ich zwar fest angestellt aber die Firma steht kurz vor der Insolvenz. Sollte es also mit Oktober nicht klappen müsste ich mir was anderes suchen.

3.  Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wenn die sich als Überprüfung negativ ausfällt? Wie ist dann der weitere Ablauf?

Mfg

Ralf

1.) Zum 01.05. bestimmt nicht mehr, zum 01.01. wahrscheinlich schon eher. Keine Ahung wann du Dienstantritt hast  ::)
2.) Von einigen Wochen bis viele Monate. Das ist abhängig davon, was man "findet".
3.)
ZitatDas wird dann eine Einzelfallprüfung entscheiden.
Von Entlassung bis Änderung des Dienstpostens.
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