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Dienstpostenausbildung

Begonnen von Blaugrau, 09. Mai 2016, 18:12:01

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Blaugrau

Guten Abend,
Hat man als Mannschafter eigentlich ein Recht auf einen Dienstpostenausbildung, wenn dies für eine Tätigkeit erforderlich ist?

Ralf

Ein Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung oder Ausbildung. Und das hat nichts mit Dienstgrad zu tun.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Blaugrau

Im Ernst?
Das heißt, ich könnte als "Bordtechniker" eingeplant werden, und nie in meiner Dienstzeit ausgebildet werden??
Was hab ich den für einen Wert, wenn ich nix machen darf??

F_K

Ja. Ja.

Die Frage beantwortet der Vorgesetzte, nicht wir hier.

Blaugrau