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Beförderung und Erfahrungstufe?

Begonnen von SGHeMa, 17. Mai 2016, 19:43:32

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SGHeMa

Guten Abend zusammen,

ich hätte mal zwei aktuelle Anliegen.

Ich befinde mich nun als Wiedereinsteller im 5. Dienstmonat, bzw habe ich nun 4 Jahre und 5 Monate auf dem Puckel.
Ich warte aktuell immer noch auf die Anpassung meiner Erfahrungsstufe.
Desweiteren wurde ich auch noch nicht zum OSG befördert.

OSG ist ja mittlerweile eine Pflichtbeförderung und keine Leistungsbeförderung mehr.

Woran könnte es liegen, das sich warten muss?

Kann ich in dieser Sache mal ein wnig Druck ausüben, wenn ja bei wem?


Ralf

Es gibt keine Pflichtbeförderung, die zeitlichen Voraussetzungen sind Mindestdienstzeiten. Beförderungen sind immer von der Planstellensituation abhängig. Frag mal manchen HptFw wie lange er wartet. Frag mal manchen OTL A14, wie lange er auf A15 wartet.

Es sind noch keine abschließenden Bescheide über eine endgültige Festsetzung der Erfahrungsstufe ergangen. Somit auch für dich nicht.

Und es heißt "Buckel", nicht "Puckel".
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dunstig

Wer sagt denn, dass der OSG eine Pflichtbeförderung sei? Es gibt generell keine Pflichtbeförderungen in der Bundeswehr.

Bei der Anpassung der Erfahrungsstufen kann es daran liegen, dass mit der letzten Änderung der Besoldungsordnung sich die Berechnung der Erfahrungsstufen geändert hat und bei vielen Soldaten nun geprüft werden muss, ob sich etwas ändert. Dementsprechend kann die Anpassung zur Zeit etwas dauern. Einfach geduldig abwarten und wenn sich dann immer noch nichts geändert hat, einfach mal bei der Nummer auf der Bezügeabrechnung anrufen und freundlich nachfragen, denn ...

ZitatKann ich in dieser Sache mal ein wnig Druck ausüben, wenn ja bei wem?

... dabei verliere ich immer schnell die Lust, Fragenden kompetent und vollumfänglich weiterzuhelfen. ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Getulio

Zitat von: dunstig am 17. Mai 2016, 19:53:05
einfach mal bei der Nummer auf der Bezügeabrechnung anrufen und freundlich nachfragen, denn ...

Meines Wissens ist für die Stufenfestsetzung nicht die Bezüge zahlende Stelle (BVA) zuständig, sondern BAPersBw.

Ralf

Die BVA führt nur das aus, was eingegeben ist. Für die Erstfestsetzung ist das BAPersBw zuständig. Und solange die Ausführungsbestimmungen  nicht erlassen sind, ist alles nur vorläufig. Und es kann keine abschließende Festlegung erfolgen, da kann man auch einen Handstand machen und mit den Beinen wackeln. Möglicherweise gibts da ja viel Abstimmungsbedarf und deswegen zieht sich das.

Ist ja nicht so, dass wir das noch nicht hatten: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51402.msg581325#msg581325
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dunstig

@Getulio: Mit dem Bearbeiter beim BVA hat man zumindest schon mal einen Ansprechpartner und der konnte mir hinsichtlich meiner Fragestellungen bisher auch immer kompetent weiterhelfen oder falls er es auch nicht wissen sollte, zumindest an den zuständigen Bearbeiter weiterleiten. Prinzipiell hast du aber natürlich Recht.
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Nachtmensch

Zitat von: Ralf am 17. Mai 2016, 19:49:56
Es sind noch keine abschließenden Bescheide über eine endgültige Festsetzung der Erfahrungsstufe ergangen. Somit auch für dich nicht.
An was scheitert die Festsetzung?

In welcher Erfahrungsstufe wird denn bspw. ein 45jähriger Arzt der als OSA eingestellt wird festgesetzt?

Ralf

Das hab ich doch geschrieben:
ZitatUnd solange die Ausführungsbestimmungen  nicht erlassen sind, ist alles nur vorläufig.
Und solange kann nur in Stufe 1 eingewiesen werden.
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