Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Kinderzuschlag bei SaZ

Begonnen von Marcel N, 17. Mai 2016, 22:02:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Marcel N

Guten Abend,
ich werde SaZ 4, ledig, 1 Kind und wohne nicht mit meinem Kind und der Kindsmutter im gemeinsamen Haushalt, dennoch bin ich unterhaltspflichtig.


Bin momentan FWDL und die Mutter erhält den von der Unterhaltssicherungsbehörde den gesetzlichen verpflichtenden Mindestbetrag der Unterhaltszahlung. Sobald mein Status sich von FWDL in SAZ ändert, erlischt mein Anspruch der USB.

Steht mir dann der Kinderzuschlag der Bundeswehr zu?

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=38761.0

Ich habe mir diesen Thread bereits durchgelesen, jedoch finde ich u.a. da auch keine genauen Fakten.

Vielen Dank im Voraus.

FoxtrotUniform

Wie in dem Beitrag bereits dargestellt gelten im wesentlichen die folgenden Voraussetzungen für den Familienzuschlag  (hier Stufe 1):
"Der Soldat erhält den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag, wenn er
- das Kindergeld erhält
oder
- grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben, jedoch eine andere Person,
  die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld
  vergleichbare Leistung gewährt wird"

Das Kindergeld widerrum steht im vorliegenden Fall dem Elternteil zu, bei dem das Kind im Haushalt lebt, also der Mutter.

Folgerichtig besteht nach derzeitiger Sachlage kein Anspruch auf: Kindergeld, Familienzuschlag, Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit und ein Kinderurlaubskonto.

Für genaueres empfiehlt sich ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter des BVA (siehe Bezügeabrechnung).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Getulio

Ich habe davon offen gestanden keinen Plan, aber die zweite zitierte Alternative würde ich so verstehen, dass sehr wohl ein Anspruch besteht, sofern die Mutter nicht im öffentlichen Dienst ist.

Jens79

Also ich bekomme Stufe 1 für ein Kind das bei seiner Mutter wohnt. Quasi der Fall der hier beschrieben wird. Und das schon seit 13 Jahren. Ich gehe davon aus, das es rechtens ist.  :D
 

FoxtrotUniform

@Jens: Geschieden und unterhaltspflichtig? Dann wäre es klar.

Der sicherste Weg wäre es Kontakt zum BVA aufzunehmen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Jens79

Nein. Nie verheiratet gewesen. Unterhaltspflicht fürs Kind.
 

FoxtrotUniform

Dann sollte es ja gut aussehen für den TE, aber BVA, da werden Sie geholfen
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

Mal als Beispiel

Soldat A5

ledig ... kein FamZ

verh ...  kein Kind ... FamZ Stufe 1 133,04 €

verh ...  1 Kind ...      FamZ Stufe 2  252,15 €   (gilt z.B. auch für Stiefkinder im Haushalt ab Heirat)

verh ...  Ehepartner/in Beamter/in ... 1 Kind ... FamZ Stufe 2 185,63 €

ledig ... 1 leibliches Kind z.B. bei der Mutter lebend ... kinderbezogener Anteil FamZ ... 119,11 €






aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Getulio

@FU: Auch hier denke ich, BAPersBw ansprechen, nicht BVA. Meine Sachbearbeiterin beim BVA meinte, dass sämtliche Merkmale, die für die Besoldung ausschlaggebend sind, von BAPers übermittelt werden müssten, BVA besorgt dann lediglich die konkrete Berechnung und Zahlung.

FoxtrotUniform

@Getulio: Absolut, wenn der Soldat die richtige Ansprechstelle kennt. Allerdings sind nach meiner Erfahrung die Sachbearbeiter bei BVA kompetenter hinsichtlich solcher Tjematiken und die Erklärung über den Anspruch des Familienzuschlag läuft auch über das BVA.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Papierberg

Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Fallkonstellation ist § 40 Abs. 3 BBesG der besagt, dass neben dem Grundgehalt zusätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und 2 gewährt wird, wenn Kindergeld nach den einschlägigen kindergeldrechtlichen Vorschriften zusteht oder nur deshalb nicht zusteht, weil hierfür bestimmte Ausschlusstatbestände vorliegen.
Da dem TE wegen der Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Mutter kein Kindergeld zusteht, dieser Tatbestand aber im einschlägigen § 64 EStG gereglt ist, steht nach meiner Bewertung der Sachlage der Unterschiedsbetrag zwischen den genannten Stufen zu.

LwPersFw

Zitat von: Papierberg am 18. Mai 2016, 21:52:24

Da dem TE wegen der Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Mutter kein Kindergeld zusteht, dieser Tatbestand aber im einschlägigen § 64 EStG gereglt ist, steht nach meiner Bewertung der Sachlage der Unterschiedsbetrag zwischen den genannten Stufen zu.


Genau ... siehe mein Beispiel letzte Zeile ...   FamZ Stufe 2 252,15 minus FamZ Stufe 1 133,04 = 119,11
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau