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Einstellung während der Ausbildung

Begonnen von JJurisch93, 21. Juni 2016, 09:07:23

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JJurisch93

Hallo,

ich bin zur Zeit in einer Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, auslernen werde ich im Juli nächsten Jahres.
Da ich gern SaZ 12 im Feldjägerdienst werden möchte stell ich mir die Frage wie es aussieht, wenn ich jetzt zum KC gehe und mich bewerbe,
schreibt mir der Wehrdienstberater vor wann ich mein 2 Tägiges Einstellungsverfahren durchlaufe, oder kann ich einen Wunschtermin festlegen
zwecks Ulaubsantrag in meinem Ausbildungsbetrieb stellen ?

Noch eine Frage wenn ich ich die Ärztliche Untersuchung mit T2 bestehe, den Einstellungstest bestehe und ich in der AGA nach meiner Ausbildung bin, kann mich die Bundeswehr nach der AGA aus irgendeinem Grund nicht übernehmen ? oder bin ich seit der AGA fest beim BUND ?

Vielen Dank im vorraus :)


KlausP

Zitat... schreibt mir der Wehrdienstberater vor wann ich mein 2 Tägiges Einstellungsverfahren durchlaufe ...

Der WehrdienstKarriereberater schreibt Ihnen gar nichts vor, weil die Termine nicht von ihm gemacht werden sondern von dem Karrierecenter, bei dem Sie Ihr Testverfahren durchlaufen. Aber Sie können ihn ja fragen ob Sie Wunschtermine vorschlagen können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StUffz_Ela

Zitat von: JJurisch93 am 21. Juni 2016, 09:07:23
[...]kann ich einen Wunschtermin festlegen
zwecks Ulaubsantrag in meinem Ausbildungsbetrieb stellen ?
Falls du das nicht weißt: du musst nicht deinen Jahresurlaub für die Eignungsfeststellung nehmen, dein Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet dich für Bewerbungsverfahren bezahlt freizustellen.
Quelle: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-06/arbeitsrecht-befristung-freistellung-bewerbung

KlausP

ZitatNoch eine Frage wenn ich ich die Ärztliche Untersuchung mit T2 bestehe, den Einstellungstest bestehe und ich in der AGA nach meiner Ausbildung bin, kann mich die Bundeswehr nach der AGA aus irgendeinem Grund nicht übernehmen ? oder bin ich seit der AGA fest beim BUND ?

Es gibt keine AGA mehr und für Feldwebelanwärter schon gar nicht. Aber das hatten wir schon mal bei einer Ihrer früheren Fragen. Zur Dietzeitfgestsetzung:

Ihre Dienstzeit wird stufenweise festgesetzt. Die erste Festsetzung erfolgt auf 6 Monate. Hier kann der Disziplinarvorgesetzte beantragen, Ihre Dienstzeit nicht auf die nächste Stufe festzusetzen wenn absehbar ist, dass Sie für die Laufbahn doch nicht geeignet sind. Die nächste Festsetzung dürfte auf 3 Jahre erfolgen, damit Sie Ihre Laufbahnausbildung zum Feldwebel erfolgreich abschließen können. Wenn Sie die abgeschlossen haben und zum Feldwebel ernannt werden, wird die Dienstzeit auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt. Den stufenweisen Festsetzungen können Sie selbst nicht mehr widersprechen, Widerrufsrecht steht Ihnen nur in den ersten 6 Monaten zu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Ausbildungsvertrag ist ungleich Arbeitsvertrag - der Beitrag von StUffz_ad verfehlt also das Thema völlig.

JJurisch93

Zitat von: KlausP am 21. Juni 2016, 09:55:41
ZitatNoch eine Frage wenn ich ich die Ärztliche Untersuchung mit T2 bestehe, den Einstellungstest bestehe und ich in der AGA nach meiner Ausbildung bin, kann mich die Bundeswehr nach der AGA aus irgendeinem Grund nicht übernehmen ? oder bin ich seit der AGA fest beim BUND ?

Es gibt keine AGA mehr und für Feldwebelanwärter schon gar nicht. Aber das hatten wir schon mal bei einer Ihrer früheren Fragen. Zur Dietzeitfgestsetzung:

Ihre Dienstzeit wird stufenweise festgesetzt. Die erste Festsetzung erfolgt auf 6 Monate. Hier kannder Disziplinarvorgesetzte beantragen, Ihre Dienstzeit nicht auf die nächste Stufe festzusetzen wenn absehbar ist, dass Sie für die Laufbahn doch nicht geeignet sind.
Die nächste Festsetzung dürfte auf 3 Jahre erfolgen, damit Sie Ihre Laufbahnausbildung zum Feldwebel erfolgreich abschließen können. Wenn Sie die abgeschlossen haben und zum Feldwebel ernannt werden, wird die Dienstzeit auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt. Den stufenweisen Festsetzungen können Sie selbst nicht mehr widersprechen, Widerrufsrecht steht Ihnen nur in den ersten 6 Monaten zu.

Kommt es denn oft vor ? Denn wäre ja die ''Dienstzeit'' umsonst gewesen, und in meinem Ausbildungsbetrieb hätte ich erst nach 2 Jahren wieder ein Chance einzutreten ...

KlausP

Das sind Ausnahmen, deshalb hatte ich das "kann" ja auch ausdrücklich hervorgehoben. Falls das bei Ihnen eintreten sollte, muss Ihre Firma Sie aber wieder einstellen, weil Sioe so lange dem Kündigungsschutz nach Arbeitsplatzschutzgesetz unterliegen, wie Ihre Dienstzeit noch nicht auf mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde. Deshalb raten wir ja Bewerbern immer, sich nicht von ihrem Arbeitgeber zu einer Kündigung drängen (oder überreden) zu lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StUffz_Ela

Zitat von: F_K am 21. Juni 2016, 10:06:18
Ausbildungsvertrag ist ungleich Arbeitsvertrag - der Beitrag von StUffz_ad verfehlt also das Thema völlig.
Für Ausbildungsverträge gilt dasselbe. Die Quelle ist nicht ganz richtig, stimmt schon. Bitte sehr:http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/?fp.l=t&fp.d=85648
"Völlig verfehlt" hat mein Beitrag das Thema keinswegs.

wolverine

Zitat von: KlausP am 21. Juni 2016, 10:21:36
Falls das bei Ihnen eintreten sollte, muss Ihre Firma Sie aber wieder einstellen, weil Sioe so lange dem Kündigungsschutz nach Arbeitsplatzschutzgesetz unterliegen, wie Ihre Dienstzeit noch nicht auf mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde.
Dazu müsste er aber erst nach Beendigung der Ausbildung übernommen werden.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

@ StUffz_ad:

Da der TE nichts zu seiner Übernahmesituation geschrieben hat, kann es sehr wohl sein, dass dies nicht anwendbar ist.

Insoweit bleibt Deine Behauptung in der Pauschalität sachlich unrichtig.

StUffz_Ela

@F_K
Ich wollte ihm lediglich einen kleinen Tipp geben, da es sich so anhörte, als wolle er sich für das KC Urlaub nehmen.
Warum reitest du da so hart drauf rum?

KlausP

Zitat von: wolverine am 21. Juni 2016, 11:55:47
Zitat von: KlausP am 21. Juni 2016, 10:21:36
Falls das bei Ihnen eintreten sollte, muss Ihre Firma Sie aber wieder einstellen, weil Sioe so lange dem Kündigungsschutz nach Arbeitsplatzschutzgesetz unterliegen, wie Ihre Dienstzeit noch nicht auf mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde.
Dazu müsste er aber erst nach Beendigung der Ausbildung übernommen werden.

Das war mir nach dem Absenden auch aufgefallen, ich könnte nur die zwei Jahre irgendwie nicht zuordnen. (Kann ich auch immer noch nicht  ;))
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ StUffz:

Weil es der Normalfall ist, sich für Bewerbungen Urlaub zu nehmen - es gibt wenige Ausnahmen, ob die hier zutreffen, ist unklar.

Gerd

Zitat von: StUffz_Ad am 21. Juni 2016, 11:51:54
Zitat von: F_K am 21. Juni 2016, 10:06:18
Ausbildungsvertrag ist ungleich Arbeitsvertrag - der Beitrag von StUffz_ad verfehlt also das Thema völlig.
Für Ausbildungsverträge gilt dasselbe. Die Quelle ist nicht ganz richtig, stimmt schon. Bitte sehr:http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/?fp.l=t&fp.d=85648
"Völlig verfehlt" hat mein Beitrag das Thema keinswegs.

Dem möchte ich beipflichten! In einem Forum helfen sich die Leute gegenseitig und können Wissen weitergeben oder Verfahrensweisen beschreiben.

Damit erhält der Beitragsbaumeröffner eine gute Grundlage zum selber weiterrecherchieren. Mir hätte der Beitrag von StUffz_ad sehr gut weitergeholfen, von völliger Themaverfehlung kann gar nicht die Rede sein.




StUffz_Ela

@F_K
Nein ist es nicht, dann wissen diese Leute einfach nicht von § 629 BGB.
Ist jetzt mein letzter Beitrag hier, dem TE und den Anderen interessiert unsere kleine Diskussion bestimmt herzlich wenig. Trägt ja nichts zum Thema bei.
Schönen Tag noch, Kamerad ;)

@Gerd
Danke Gerd, wenigstens einer der den Sinn verstanden hat :D

@JJurisch93
Ich hoffe ich konnte dir irgendwie helfen, wünsche dir noch viel Erfolg!

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