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Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??

Begonnen von obenunter, 12. April 2016, 15:18:37

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Gerd

Zitat von: obenunter am 23. Juni 2016, 12:02:49
ja ich hab das nicht erwähnt weil ich davon ausging das die Sache mit den 180 Strafstunden schwerwiegender wäre. 2013 habe ich vom Arbeitsamt einen Monat zuviel Geld bekommen und es nicht zurückgezahlt. daraufhin habe ich glaube einen Srafbefehl erhalten(habe die Unterlagen gerade nicht vor mir, da auf Arbeit). Naja wie dem auch sei, ich soll mich halt noch bis nächstes Jahr "beweisen" (das ich keinen Mist mehr baue) und dann würde alles klappen. aber mal sehen was alles noch in dem Jahr beruflich passiert. Schöne Grüße und Tschüss XD

Ganz offen und ehrlich gesprochen nervt mich dieser Beitragsbaum! Sie haben sich an zwei unterschiedlichen Zeitpunkten dazu entschieden, Recht und Gesetz aktiv und nicht etwa fahrlässig zu brechen.

Und möchten in einen Beruf, auf dem es im Wesentlichen auf zwei Dinge ankommt:
1.) Die Kameraden müssen sich 100 %-ig auf Sie verlassen können.
2.) Der Beruf ist herausfordernder als die meisten Zivilberufe. Deshalb gehört neben dem Willen zur Anstrengung auch die Wertschätzung für die demokratische Art und Weise zu leben dazu. Sie sollten also auch innerlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung bejahen. Nicht nur so an der Vereidigung teilnehmen.

Darüber hinaus vergessen Sie die Schonhaltung der Gerichte gerade im Bezug auf Wirtschaftsstraftaten. Mit 180 Sozialstunden haben Sie also schon Einiges auf dem Kerbholz.  :o

Nicht nur einen kleinen Fehler begangen.

Und noch am Rande:
Es geht nicht nur darum, dass Sie irgendeine Zahlung einer Sozialbehörde nicht zurückbezahlt haben. Sondern wahrscheinlich um absichtlich falsche Angaben. Ansonsten hätte es ja irgendwas mit Mahnverfahren und Besuch des Zolls oder Gerichtsvollziehers gegeben. (Ich bin leider nicht so tief in der Materie drin, dass ich jetzt genau weiß, wer die Zwangsvollstreckung vornimmt). Oder eine Ratenzahlung einer Überzahlung. Oder Lohnpfändung oder oder oder...

Mein ganz persönlicher Tipp: Bitte woanders bewerben! Die Rechtschaffenheit der Staatsbürger in Uniform und das Handeln nach Recht und Gesetz wird Ihnen sicherlich nicht zusagen.

Sonst nehmen Sie wieder (wie in den Strafverfahren auch) das Geld des Steuerzahlers in die Hand.

obenunter

ICh finde immer amüsant das es hier so viele Menschen gibt die meinen das man sich nicht über die Jahre änderen kann. Es gibt Menschen die haben warscheinlich noch nie eine Straftat begannen und sind trotzdem bei der Armee obwohl sie die letzten Pfosten sind. Da können sie noch so sehr innerlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung bejahen.

Ihr kennt die Leute nicht persönlich aber verurteilt Sie wegen Taten die Jahre zurückliegen.
Meine Mutter hat immer gesagt bei jedem platz mal der Knoten, bei mir war es halt leider ein bischen später. Und ich habe hier auch niemals davon gesprochen das es kleinere Vergehen waren.

Mahnverfahren und Besuch des Zolls oder Gerichtsvollziehers hat es damals auch gegeben aber ich werde hier jetzt nicht meine finanzielle Lage von 2013 erklären weil das ja auch nicht der Sinn hier ist.

Wie gesagt ich hab hier das Thema nur zum abschluss bringen wollen weil ich finde das sich das so gehört und das vielleicht andere interressierte hieraus ein bischen schlauer werden.

Ob ich mich dann nächstes Jahr neu bewerbe oder nicht ist allein meine Entscheidung und dazu brauch ich weder "gut gemeinte Vorschläge noch Meinungen".


schlammtreiber

Zitat von: obenunter am 23. Juni 2016, 13:16:41
Ihr kennt die Leute nicht persönlich aber verurteilt Sie wegen Taten die Jahre zurückliegen.

Ich weiß nicht, woher die irrige Meinung kommt, man dürfe nur enge persönliche Bekannte be- oder verurteilen.

Man wird im Leben dutzendfach, hundertfach von Leuten beurteilt, die einen nicht persönlich kennen (von der Justiz über die Bewerbung bis zum Flirt). Ob dieses Urteil aufgrund von Aktenlage, verfügbarer Information, äußerem Anschein oder was auch immer fällt, ist irrelevant... es fällt.
Man bekommt vorher NICHT die Gelegenheit, zu jedem Beurteiler erst eine enge persönliche Beziehung aufzubauen, regelmäßige Trinkabende eingeschlossen, bis man gegenseitig das tiefste Innere kennt, besser als Muttern. Nein.

Solche Beurteilungen fallen nach Aktenlage, nicht nach Saufgelage.


Semper Communis
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obenunter

Da stimme Ich Ihnen zu. Das war auch nicht auf den Rechtsberater der Bundeswehr bezogen sondern auf Leute hier im Forum. Aber wie gesagt vom Prinzip mir egal, Ihr könnt das Thema hier ruhig schließen da ja alles für das Thema wichtige geschrieben wurde und der Rest der jetzt folgt unrelevant ist denke ich mal

schlammtreiber

Zitat von: obenunter am 23. Juni 2016, 13:27:41
Da stimme Ich Ihnen zu. Das war auch nicht auf den Rechtsberater der Bundeswehr bezogen sondern auf Leute hier im Forum.

Auch die urteilen eben auf Grundlage der hier verfügbaren Informationen.
Semper Communis
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obenunter

Ja aber nach meiner Meinung Sinnlos. Ich habe hier nie gefragt was die Leute davon halten das ehmalige Straftäter zur Armee gehen möchten oder gegangen sind oder wie auch immer sondern ob es überhaupt möglich wäre. Und ich persönlich finde es halt eine Frechheit das man öffentlich hier Leute auf der und der Grundlage so beschissen darstellt und nicht einfach auf gut deutsch die Fresse hält wenn man nichts sinnvolles zum Thema beitragen kann.Ist nur meine Meinung und mehr nicht.

Ralf

Und es ist halt deren Meinung, die die Leute hier im Forum beurteilen. Und nun? Du beurteilst das als Frechheit, dass die so etwas schreiben und sie beurteilen halt die Verfehlungen. Wo ist da nun der Unterschied. Wer sich in einem Internetforum äußert, muss damit rechnen, dass eben nicht alles heile heile Gänschen ist. Wenn ich das nicht will, muss ich halt meine Fr*** äh Entschuldigung, Finger still halten.
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F_K

.. bis auf Gerd hat doch niemand geurteilt!

Ich habe nur die genannten Fakten zusammengefasst.

Unsere Erfahrungen hier zeigen, dass der RB in aller Regel eine Sperre länger als die Bewährungszeit ausspricht - insoweit ist ein solcher Strafbefehl relevant.

Der RB geht also grundsätzlich von einer "Besserungmöglichkeit" des Straftäter aus, er will dieser nur die notwendige Zeit geben.

Viel Erfolg bei der Bewerbung.

(Nur als Tipp: Einen Straftäter so zu bezeichnen ist wohl rechtmäßig und muss akzeptiert werden, da sollte man schon zu "seinem Bockmist stehen".)

obenunter

Genau der Beitrag von Gerd hat mich auch so auf die Palme gebracht. Aber is ja egal. Und zu dem Scheiß den ich früher gemacht habe steh ich ja auch. Danke für den gewünschten Erfolg . Aber wie gesagt Irgendjemand kann das Thema hier schließen hab leider keine Ahnung wie das geht

Gerd

Zitat von: obenunter am 23. Juni 2016, 13:47:38
Genau der Beitrag von Gerd hat mich auch so auf die Palme gebracht. Aber is ja egal. Und zu dem Scheiß den ich früher gemacht habe steh ich ja auch. Danke für den gewünschten Erfolg . Aber wie gesagt Irgendjemand kann das Thema hier schließen hab leider keine Ahnung wie das geht

Ich möchte ganz sachlich auf den Ursprung des Beitragsbaumes zurückgehen, ganz ohne zu schreien oder Wörter wie Fr**** zu benutzen.

Im Eröffnungsbeitrag stand:
ZitatIch wollte mal wissen ob da jemand Erfahrung hat , also ob ich überhaupt eine Einladung zur Eignungsfeststellung bekomme oder so nach dem Motto: Betrüger?! der kommt hier nicht rein

Ich habe versucht sachlich darzustellen, dass ich - aus meiner rein subjektiven Betrachtungsweise - davon ausgehen würde, ob obenunter "hier rein kommen" würde.

Also eher nicht. Warum?

Weil meiner unmaßgeblichen Meinung nach ein wesentliches Persönlichkeitsmerkmal bzw. eine Grundauffassung fehlt:

http://www.marine.de/portal/a/marine/!ut/p/c4/DcJBEkAwDAXQs7hAsrdzC7r7NVGZRphouT7zHif-OR4taHo6jGdeVh3zSweCKiJUQsjQt4zdxUnU7yZm3QtfdRo-GNXwwQ!!/

Dort steht unter den Einstellungsvoraussetzungen erste Aufzählung, Punkt 2:
Zitat"die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten;"[/qoute]

Das kann ich bei einer mehrfachen, voneinander getrennten "Unregelmäßigkeit" in Wirtschaftsstrafsachen nicht sehen. Über die Frage vorbestraft, verurteilt oder abgeleistet kann ich als Nicht-Jurist nicht urteilen. Ich sehe es aber so, dass bei einer derartigen Grundeinstellung die Bewerbung nicht unbedingt von Erfolg gekrönt ist.

Dies ist eine Antwort ganz ohne Ansehen Ihrer Person, Ihrem Alter, Ihrer Hautfarbe etc.. Einfach nur nach selbst geschriebenen Fakten und persönlicher Einschätzung.

Ich finde es jedenfalls besser dies rechtzeitig und ehrlich zu kommunizieren. Wenn Sie im Forum fragen, dann möchten Sie Antworten haben. Gerade beim sehr dichten Zusammenleben im militärischen Bereich rächen sich Fehleinschätzungen bei den Einstellungsverfahren sehr schnell.

Und die weiteren Beiträge bzw. der Ton zeigen mir auch, dass Sie Ihre "Jungendsünden" immer noch nicht eingesehen haben.

Wie gesagt ganz persönlich geschrieben und eine rein subjektive Einschätzung. Selbst als Grundwehrdienstler hätten Sie bei dem vorliegenden Faktenbild nicht alle Tätigkeiten ausüben können, wenn es denn zu einer Einberufung gekommen wäre.

Also bitte nicht persönlich nehmen, ich wollte lediglich Hinweise auf Grund der von Ihnen gegebenen Faktenlage geben.


BulleMölders

Wunsch des TE nachgekommen und geschlossen!