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Erneuter Einsatz in der Türkei im rahmen von Active Fence

Begonnen von Shark25, 01. Juli 2016, 22:35:50

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Shark25

Ja ok das weicht jetzt alles etwas weit vom Thema ab, ich möchte auch nicht weiter darauf eingehen. Außer zu einem Punkt, hat man gewusst bei der Weiterverpflichtung, einen scheiß hat man damals gewusst man war 21 Jahre alt.  Man kann jetzt noch nicht mal sagen was mit der BW in 5 Monaten ist also er zähl mir bitte nicht das man das vor 12 Jahren gewusst hat was heute passiert und wie das alles kommt.
So meine Frage war ja eigentlich ob man so einfach auf eine Dienstreise (Einsatz ähnlichem Mandat) in die Türkei geschickt werden kann, wenn kein Mandat oder ähnlich offizielles vor liegt ? Ich hab schon gelesen das die Rechtslage Glas klar ist aber was daran ist Glas klar ? Das man in eine Lage gebracht wird die die selbe ist wie Active Fence nur ohne Mandat ? Oder das man die Soldaten der Gerichtsbarkeit desjenigen Landes aussetzt ? Machen wir dann auch bald Dienstreisen für 3 bis 6 Monate nach Afghanistan und feiern mit der Scharia ab ? Deswegen nochmal, ist das rechtens oder kann man sich darüber bei Wehrbeauftragten beschweren ?
MkG

Papierberg

Ich bin ebenfalls neugierig, wie die verwaltungstechnische und rechtliche Einordnung der Verlegung festgelegt werden und welche Abfindung damit verbunden sein wird. Unbeschadet der vorgesehenen Dauer der Maßnahme (>3 Monate) sehe ich die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auslandsdienstbezüge als nicht gegeben an (§ 52 i.V.m. § 15 BBesG). Die Andeutungen auf eine Dienstreise lassen ein Besonderes Dienstgeschäft vermuten.

justice005

In den hier zitierten Befehlen stehen jedenfalls üblicherweise irgendwo die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz drin.

Nochmal ganz zu Anfang des Threads und in aller Kürze: Ein "Einsatz" im Sinne des Grundgesetzes liegt vor, wenn die Bundeswehr hoheitlich tätig wird und diese Tätigkeit notfalls auch mit Gewalt durchsetzt. Wenn also die Soldaten als "staatliche Macht" auftreten und ihren Auftrag notfalls mit militärischer Gewalt durchsetzen sollen, dann ist das ein Einsatz, der vom Bundestag mandatiert werden muss.

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz geht noch einen Schritt weiter. Dort ist bereits dann eine Zustimmung des Bundestags notwendig, wenn eine "Einbeziehung in bewaffnete Unternehmungen zu erwarten ist". Auf gut deutsch: Auch wenn ich nicht hoheitlich tätig bin, aber die Möglichkeit besteht, dass ich in Kämpfe verwickelt werden kann, muss der Bundestag zustimmen.

Bei einer reinen Aufklärungsmission (Beobachten und Melden) also bin ich nicht hoheitlich tätig, diesbezüglich schon mal keine Zustimmung des Bundestags nötig.
Wenn ich mich auch noch in einem gesicherten Umfeld bewege (Türkei), dann ist auch diesbezüglich keine Zustimmung notwendig, weil keine Einbeziehung in bewaffnete Unternehmungen zu erwarten ist.


justice005

ZitatDeswegen nochmal, ist das rechtens oder kann man sich darüber bei Wehrbeauftragten beschweren ?

Du kannst Dir sicher sein, dass der Einsatz rechtmäßig ist. Wäre er das nicht, würden die Oppositionspolitiker "Hurra" schreien und fröhlich zum Bundesverfassungsgericht marschieren, um der Regierung eines auf den Sack zu hauen. Oder glaubst Du ernsthaft, die Linken würden einen rechtswidrigen Einsatz einfach so hinnehmen?


Shark25

Das ist doch mal ne Aussage mit der ich was anfangen kann, danke @justice005, so nun ist das aber nicht ganz so einfach, wir stellen die Fm Verbindung für Rahmstein zur Kontrolle der Patriot Systeme. Also wir machen den selben Job wie damals nur das wir jetzt kein Mandat mehr haben. Wieso brauchten wir damals eins und jetzt nicht mehr...ist alles beim alten geblieben wie es 2014 bis Jan 2016 war.

Shark25



F_K

Oh Man -

Patriot ist ein Waffensystem - da war ein Einsatz denkbar ( in Richtung Syrien, und es waren deutsche Patriots).

Eine FM Verbindung ist keine Waffe, also ist ein Einsatz unmöglich. Die Türkei ist ein relativ sicheres Umfeld, jedenfalls ist der "dresscode low".

(Und Patriots werden local bedient und nicht ferngesteuert).

Davon ab: Es gibt auch Dienstreisen nach AFG, auch mit Waffen und hohem "dresscode".

Papierberg

Ich bin auch der Meinung, dass Sie getrost von der Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Verlegung ausgehen können, da der Einsatz von Streitkräften in Deutschland politisch ein heißes Eisen ist. Keine Regierung wird ernsthaft in Erwägung ziehen, eine ggf. notwendige Zustimmung des Parlamentes auszuhebeln, da man sich dann sofort medienwirksam in Karlsruhe rechtfertigen muss.  Falls Ihnen oder Ihren näheren Vorgesetzten noch keine Schriftstücke vorliegen, die die rechtliche Qualifizierung der Maßnahme eindeutig bestimmen, fragen Sie den Rechtsberater einer vorgesetzten Kommandobehörde oder lassen Sie dort nachfragen. Sie werden dann vermutlich schnell erkennen können, dass man Ihre Verlegung auf solider Rechtsbasis vorsieht.

Was das Beklagen der hohen Einsatzbelastung und häufiger Abwesenheitszeiträume betrifft, so kann ich sehr gut nachvollziehen, dass Sie das als harte Einschnitte in Ihr Privatleben empfinden. Nun ist es aber leider wirklich so, dass sich dass sicherheitspolitische Umfeld um Europa herum in den vergangenen Jahren negativ verändert hat und Einsatzbereitschaft und Handlungsfähigkeit der NATO regional eine stärkere Truppenpräsenz erfordern, was letztlich den Kern Ihrer Berufswahl wiederspiegelt. Sofern Sie sich nicht für einen Verwendungswechsel entscheiden, wird man Ihnen im Rahmen der Fürsorge sicherlich vernünftige Betreuungsleistungen und im Rahmen des Möglichen bestmöglichen Härteausgleich zukommen lassen.

justice005

Ohne die Einzelheiten zu kennen, sehe ich das ähnlich wie F_K.

Bei Active Fence hat man Waffensysteme in der Türkei aufgestellt und hatte den Auftrag, bei Bedarf auf den Knopf zu drücken. Klar war das mandatierungspflichtig.

Das bloße Herstellen von Fernmeldeverbindungen fällt wohl offensichtlich nach Bewertung der zuständigen Stellen nicht darunter.

Shark25

Ja und??? die Waffensysteme stehen immer noch da....Sind halt jetzt keine Deutschen mehr sondern Spanier...Also alles wie immer...Die Patriot Systeme werden Remote bedient...für die die es nicht wissen...Lokal wird nur bedient bei Ausfall von Kommunikation.

Shark25

Welche Dienstreise nach AFG geht denn bitte schön 3 bis 4 Monate ??? Soweit ich weiss fallen auch Dienstreisen nach AFG unter die Gerichtsbarkeit von dem existierendem Mandat...bin aber nicht sicher..

F_K

Lieber Shark25,

Wenn Du eine zentrale Veränderung nicht als solche erkennen kannst, obwohl der Unterschied erklärt wurde, dann hilft wenig bis nichts ...

Aber Du hast doch bald DZE - also nehme es locker ...

Ralf

ZitatAußer zu einem Punkt, hat man gewusst bei der Weiterverpflichtung, einen scheiß hat man damals gewusst man war 21 Jahre alt.
Also wenn mir das jemand in meinem Altersband, also Dienstzeiten jenseits der 25 Jahre sagt, dann glaube ich das. Wenn das jemand sagt, der nach 2000 in die Bw eingetreten ist oder sich danach weiterverpflichtet hat, dann sage ich, da hat man wohl nicht nachgedacht. Wie lange ist die Bw schon im Auslandseinsatz in größeren Umfängen?
Mich erstaunen immer wieder die Ausreden. Hört man von jungen Soldaten, hoffentlich und wo gibts Einsätze? Stellt man fest, dass mit steigendem Lebensalter das nicht nur in den Hintergrund rückt, sondern sogar mit allen Mitteln versucht wird zu verhindert. Erinnert mich ein bisschen an Fr. Reker, die da grad gesagt hat "es gibt welche, die holen nur ihr Schmerzensgeld ab".
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Andi

Zitat von: F_K am 03. Juli 2016, 17:19:40
Wie lernt man bei der Stabsarbeit?

Kommt eine Nachricht von "oben", von jemandem der kein Vorgesetzter ist (ob der Oberst ist, macht keinen Unterschied), ist es kein Befehl.

Woran erkennt man jemanden, der wirklich gar keine Ahnung hat? Er hat auf alles eine Antwort und für alles eine Lösung... ;)
the rest is silence...

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