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Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten

Begonnen von ajsasas, 07. Dezember 2015, 18:04:39

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Ralf

@TM: nicht Mehrarbeit (UvD) mit "Überstunden" aus der Gleitzeit heraus verwechseln. Die werden auch getrennt geführt.
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Gast1070

Hallo und Danke für den Versuch, meine obige Frage zu 01 zu beantworten, allerdings hatte ich auf mehr Resonanz bzw. Infos gehofft.

Das der DV von der täglichen Ruhezeit abweichen kann ist mir bewußt, allerdings ist es bei uns nicht so, sondern so wie geschildert beginnt
der Dienst später (hier im Bsp. um 11:00 Uhr) und die tägliche Arbeitszeit von 9h wird nicht bis 16:30 Uhr erreicht.

Wenn das Verschulden durch das Einhalten der Ruhezeit von Gesetzes wegen nicht in der Person des Soldaten liegt, kann ich doch nicht
von geleisteter Mehrarbeit im Vorfeld oder ggfs. später erwirtschafteter Mehrarbeit durch Abzug fehlender Zeiten benachteiligt werden??

Wie gesagt ggfs. Kürzung der täglichen Arbeitszeit gem. § 5 Nr. 4 SAZV wäre eine Lösung. Hier herrscht m.M.n ein "Annahmeverzug" von Arbeitsleistung durch die Bw
weil ArbZeitGESETZ Ruhezeit vorschreibt also ICH nicht der Verursacher bin aber mit Abzug der fehlenden Stunden "bestraft" werde.
Ich verweise hier auch auf den TV der Kraftfahrer Bund, welche bei Arbeiten über 24:00 Uhr hinaus die zu leistende Arbeitszeit des Folgetages
voll anerkannt bekommen, obwohl Sie auch die Ruhezeiten einzuhalten haben. Arbeitsleistung kann am Folgetag trotzdem erbracht werden
aber somit ist sichergestellt, dass die tägliche Arbeitszeit erbracht ist.

An einer klaren Aussage zur Definition ganz / mehrtägige Dienstreise wäre ich immer noch interessiert.

Danke vorab für Eure hoffentlich vielen Beiträge!!

F_K


CIRK

Also was das Thema Ruhezeit angeht ist es überhaupt kein Problem, wenn dadurch in einzelnen Wochen die 41 Stunden unterschritten werden. Im Gegenteil in der 12-Monatsbetrachtung gleicht sich dies sicher wieder aus, da hier ja die 48 Stunden nicht überschritten werden dürfen.

Was die Dienstreise angeht wären ein paar zusätzliche Infos nicht schlecht, wo überhaupt das Problem liegt.

Nutzer

Hallo!

Ich habe jetzt schon mehrfach gehört, dass die SAZV in der jetzigen Form auf dem Prüfstand steht und evtl. gekippt, bzw.geändert werden soll?! Kann da irgendjemand fundierte Angaben zur Richtigkeit dieser Behauptungen machen?

miguhamburg1

Ja, diese fundierten Informationen finden Sie zum Beispiel auf den Internetseiten der Bundeswehr oder des BMVg.

Die TSK/milOrgBer sind angehalten, die Erfahrungen mit der Soldatenarbeitszeitverordnung zu sammeln, auszuerten, zu bewerten und ggf. aus ihrer Sicht erforderlichen Änderungsbedarf bins September and BMVg P zu melden. Dort werden dann die Änderungswünsche ausgewertet, bewertet und ggf. erforderliche oder sinnvolle Änderungen der Leitung zur Entscheidung vorzulegen.

CIRK

Wurde ja von Anfang an so angekündigt. Welche Änderungen nach dieser Evaluierung auf uns zukommen wird sicher abzuwarten sein. Dürften aber eher Details sein, dass große Ganze ist ja von der EU-AZR vorgegeben.

Arabascan

Ich weiß, dass ich recht spät in die Diskussion einsteige, deswegen wiederhole ich eventuell ein paar Punkte.
Dass die Arbeitszeitregulierung gut gemeint und (nach Startproblemen) vielleicht sogar durchsetzbar ist, ist eine Sache. Aber ich finde es ein wenig dreist, dafür die Bewachung von Kasernen auf Privatfirmen umzuplanen. Vielleicht bin ich in dem Punkt altmodisch oder etwas paranoid, aber ich finde es eine Ehrensache, die eigene Kaserne zu bewachen. Und ich habe keine Lust, Privatunternehmen im Bund mehr Aufgaben zuzuschieben, solange dazu Dinge gehören, die eigentlich Kernkompetenzen der Bundeswehr selbst sind. Sicherung gehört dazu. Natürlich wird es nicht sofort zur Gründung eines deutschen Blackwater-Dienstes kommen, aber es ist ein kleiner Schritt in eine unbequeme Richtung.

Dazu ist eine lieb genannte Änderung sinnlos, wenn die Soldaten selbst sie nicht haben wollen. Es kostet nur Geld und verursacht Probleme für nichts.

funker07

Tja, wenn du das als Ehrensache siehst, ist das ganz nett.
Wenn du dafür aber mehr als zwei Tage nicht am Tagesdienst teilnehmen kannst, bekommt der Chef irgendwann ein Problem.
Kaum ein Standort dürfte zu viele Soldaten haben...der Soldat fällt einen Tag aus, an dem er Wache hat; den Tag danach, weil er nicht länger im Dienst bleiben darf und danach hat er immer noch Stunden, die er zeitnah abbauen muss.

Die Meinung der Soldaten ist dabei eher Nebensache. Die EUAZV basiert auf einer EU-Richtlinie und wurde vom BVG als für die Bw bindend erkannt.
Zufällig zeitgleiche (naja ähnliche) Einführung mit dem Attraktivitätsprogramm heißt nicht, dass die neue Arbeitszeit nur der Attraktivität dient bzw dienen soll.



Arabascan

Zitat von: funker07 am 12. Juli 2016, 23:02:53Kaum ein Standort dürfte zu viele Soldaten haben...

...okay, die Aussage meinerseits war tatsächlich etwas kurzsichtig, beim heutigen Mangel an Soldaten. Ich maule dann weiter im Stillen. :D

F_K


CIRK

@ F_K

Hab ich ja auch mit keiner Silbe behauptet. Das ist aber das Urteil, welches die Einführung der SAZV letztendlich ausgelöst hat.

So hatte ich die Frage nach der Quelle verstanden.

F_K


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