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Beurteilungszeitraum 30.09.2016 und Versetzung

Begonnen von cesc11, 12. Juli 2016, 12:40:01

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cesc11

Schönen guten Tag Kameraden,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Versetzung.

Es geht darum, dass ich, bevor ich versetzt werden kann, meine erste Anlassbeurteilung bekommen muss. Den Entwurf habe ich bereits unterschrieben, nun geht dieser dann zum Kdr. Laut der Aussage meines DV wird diese in spätestens 7 Tagen zurückkommen und nach Köln gehen.

Der Beurteilungszeitraum "endet" aber erst zum 30.09.2016. Nun frage ich mich natürlich, zu wann kann ich frühestens versetzt werden? Ich habe das "Go" von meinem DV, dass ich sofort gehen kann, aber er nicht weiß ob dieser Zeitraum, trotz quasi schon abgeschlossener Beurteilung, noch abgewartet werden muss.

Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

MkG

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Wieso geht der Entwurf zum Kommandeur? Hat sich da was geändert? Zu meiner Zeit ging die eröffnete Beurteilung zum BtlKdr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen