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Fragen zu Verpflichtungsprämie, Heimfahrten und Kostenübernahmen

Begonnen von Photograph, 19. Juli 2016, 17:40:42

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Photograph

Hallo Leute,

Höchstwahrscheinlich werde ich zum 01.11. meine GA in Flensburg beginnen und meiner Feldwelbellaufbahn nachgehen.
Ich hätte noch ein paar Fragen, auf dorisch in dem Forum und aber auch im Internet widersprüchliches gelesen habe.

Gibt es noch die Verpflichtungsprämie? Wenn ja, wieviel wäre dies? Man liest von 1000€ pro Verpflichtungsjahr. Und wie ist das mit der Mangelverwendung? Oder verwechsel ich da etwas?

Ich werde höchstwahrscheinlich in Euskirchen meine Stammeinheit haben. Da ich verheiratet bin würde ich gerne jeden Tag nachhause fahren. Dies sind ca. 100km eine Tour. Was bekommt man pro gefahren km? Zwischen 0,08 €und 0,24 € habe ich alles gelesen.

Wie schon gesagt meine GA wird in Flensburg sein. Werden die Wochenendfahrten mit der Bahn von der Bundeswehr übernommen oder wäre es ratsam sich eine BahnCard zu kaufen?

Vielen Dank für eure Antworten.

dunstig

Personal-Experten dürfen mich gerne korrigieren und ergänzen:

ZitatGibt es noch die Verpflichtungsprämie? Wenn ja, wieviel wäre dies? Man liest von 1000€ pro Verpflichtungsjahr. Und wie ist das mit der Mangelverwendung? Oder verwechsel ich da etwas?
Eine Verpflichtungsprämie gibt es meines Wissens nach nicht mehr. Für bestimmte Dienstposten in Mangelverwendungen können Prämien ausgeschrieben werden. Ob Ihr Dienstposten so einer ist, weiß hier aber keiner, sondern Ihr Personalplaner. Aber das müsste glaube ich auch auf dem Einberufungsbescheid stehen.

ZitatIch werde höchstwahrscheinlich in Euskirchen meine Stammeinheit haben. Da ich verheiratet bin würde ich gerne jeden Tag nachhause fahren. Dies sind ca. 100km eine Tour. Was bekommt man pro gefahren km? Zwischen 0,08 €und 0,24 € habe ich alles gelesen.
Lesen Sie mal in der Trennungsgeldverordnung nach. Dort steht genau, was Ihnen an Trennungsgeld zusteht. Wichtig ist hier der Unterscheid zwischen §3 und §6.

ZitatWie schon gesagt meine GA wird in Flensburg sein. Werden die Wochenendfahrten mit der Bahn von der Bundeswehr übernommen oder wäre es ratsam sich eine BahnCard zu kaufen?
Als Verheirateter haben Sie Anspruch auf zwei bezahlte Familienheimfahrten pro Monat. Nichtsdestotrotz kann sich eine BahnCard 50 lohnen. Bis zur Besoldungsstufe A8 bezuschusst die Bundeswehr diese auch zur Hälfte.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tommie

Eine Prämie gibt es dann, wenn der Dienstposten, auf den Sie kommen, prämienberechtigt ist! Wenn dem sio ist, sagt Ihnen das schon der Einplaner!

Als Verheirateter mit eigenem Wohnsitz sind Sie in der Regel Trennugsgeld berechtigt. Dann bekommen Sie alle 15 Tage ein Familienheimfahrt bezahlt und in der Regel auch die BahnCard 50 dazu erstattet! Sollten Sie sich zum Dienstbeginn selbst eine BahnCard kaufen, erhalten Sie die ausgelegten Kosten in der Regel mit der ersten TG-Abrechnung zurück.

100 km sind außerhalb eines Radius von 50 km um den Standort. Selbst wenn Sie täglich fahren würden, was ein immenser Aufwand sein kann, wird Ihr Trennungsgeld im Vergleich auf den Betrag gedeckelt, de3r Ihnen beim Verbleib am Standort zustehen würde! Klingt komisch, ist aber so und in der Trennungsgeldverordnung so festgelegt.

Tommie

Zitat von: dunstig am 19. Juli 2016, 17:45:38Bis zur Besoldungsstufe A87 bezuschusst die Bundeswehr diese auch zur Hälfte.

Das ist die Regelung für diejenigen, die kein Trennungsgeld bekommen! Sie gilt allerdings nur bis einschließlich A7 ;) ! Ich werde höher besoldet als A7 und bekomme als TG-Empfänger auch jedes Jahr meine BahnCard 50 bezahlt.

KlausP

Zitat... Aber das müsste glaube ich auch auf dem Einberufungsbescheid stehen. ...

Das steht schon auf dem Blatt, welches man beim Einplaner ausgehändigt bekommt. Und ja, Verpflichtungspraemien gibt es für einzelne in der Ausschreibung speziell definierte Dienstposten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Photograph

Danke für eure Antworten.

Ist dies nicht mehr aktuell?

Ein Berechtigter, der täglich an den Wohnort zurückkehrt oder dem die tägliche Rückkehr zuzumuten ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2), erhält als Trennungsgeld Fahrkostenerstattung, Wegstrecken- oder Mitnahmeentschädigung wie bei Dienstreisen.
DAs sind die 0,20 EUR


KlausP

100 km einfache Fahrt sind in meinen Augen nicht zumutbar. Aber das wird dann der zuständige Vorgesetzte bei Ihrem Antrag feststellen müssen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: Tommie am 19. Juli 2016, 17:48:09100 km sind außerhalb eines Radius von 50 km um den Standort. Selbst wenn Sie täglich fahren würden, was ein immenser Aufwand sein kann, wird Ihr Trennungsgeld im Vergleich auf den Betrag gedeckelt, der Ihnen beim Verbleib am Standort zustehen würde! Klingt komisch, ist aber so und in der Trennungsgeldverordnung so festgelegt.

Selbst wenn man Ihnen gestattet, täglich zu pendeln, weil z. B. keine adäquate Unterkunft für Sie zur Verfügung steht, wird dann eine Vergleichsberechnung gemacht zwischen den Werten für tägliches pendeln und dem Verbleib am Standort. Und dann wird der Betrag auf den Wert gedeckelt, der Ihnen bei Verbleib am Standort zustehen würde!

Beispiel: Täglich 100 km an 20 Arbeitstagen wären dann 20 x 100 x 0,20 € = 400 Euro plus den Betrag für Verpflegungsmehraufwand in Höhe von € 2,05 pro Tag, also hier € 41, macht zusammen € 441,-- auf der einen Seite. Auf der anderen Seite stehen das Verpflegungsgeld in Höhe von € 7,87 pro tag, was bei 20 Tagen dann € 157,40 entspricht, plus zwei Familienheimfahrten unter Berechnung des Preises mit BahnCard 50, nehmen wir mal an € 30,-- pro Familienheimfahrt. Macht dann zusammen € 217,40! Der niedrigere Betrag wird Ihnen gezahlt!

Tommie

Jetzt können Sie mal rechnen, welche Kosten Ihnen bei 20 Arbeitstagen entstehen, wenn Sie dafür ca. 4.000 km im Monat fahren müssen! Die Erstattung reicht nicht einmal für den Sprit, mal abgesehen davon, dass das Auto von knappen 50.000 km im Jahr auch schwer mitgenommen wird ...


MiraC

Also die 50km stimmen nicht, ich bekomme Trennungsgeld nach Par. 6und habe eine Entfernung von 80-90km.
Wichtiger ist dass die zwölf Stunden-also max drei Stunden pendeln- nicht überschritten werden.

Tommie

Ganz steile Behauptung, MiraC ;) ! Die fünfzig Kilometer stimmen sehr wohl, allerdings als Anhaltspunkt! Unter 50 km gibt es nämlich keine Diskussion, ob tägliches pendeln zulässig ist und bezahlt wird. Und darüber entscheidet erstens der Disziplinarvorgesetzte über die Zumutbarkeit, weil z. B. vom ca. 80 km eine Autobahnstrecke von ca. 65 km in einer akzeptablen Zeit zu bewältigen ist, zweitens die Unterkunftssituation vor Ort, wenn da nämlich nichts zu holen ist wird man immer großzügiger für das Pendeln entscheiden, und drittens der Trennungsgeldbearbeiter, der die entsprechenden Berechnungen macht!

Fazit: Dieter Nuhr hat einfach recht ...

Tommie

Bei uns ist ein Soldat, der hat 110 km und pendelt täglich! Erstens ist er in einer Fahrgemeinschaft und zweiten sind von dem 110 km knappe hundert reine Autobahnstrecke, die früh ohne große Komplikationen in unter einer Stunde zurückzulegen sind. Auch hier gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel! Wer für 80 km quer durch die Botanik fast 2 Stunden fahren muss, wird wohl eher abgelehnt werden! Wenn die halbe Kaserne leer steht, was so gut wie nie vor kommt, wird sich schwer tun, für ein tägliches Pendeln zu argumentieren, als dann, wenn es in der Kaserne keine Unterkünfte gibt! Es sind also in der Mehrheit Einzelfallentscheidungen, die so pauschal, wie Sie das oben tun, genau nicht abgetan werden können!  Und dann, wenn das Pendeln gestattet wird, tritt eben nach § 4, Absatz 4, der TGV die "Deckelung" der Erstattungsbeträge in Kraft!

wolverine

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Helft mit, dass es so bleiben kann

Tommie

Natürlich! Plus neun Stunden Regeldienstzeit von Montag bis Donnerstag plus eine halbe Stunde Mittagspause macht bei mir schon mal 11,5 Stunden und bringt uns verdammt nahe an die 12-Stunden-Grenze heran, wenn nicht darüber! Und bei Abwesenheitszeiten von über 13 Stunden ist der DV quasi verpflichtet da rein zu grätschen und den Soldaten zu seinem Schutze zum Kasernenschläfer zu machen, so er denn genügend Unterkünfte hat!

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