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ATN für Wehrübung verpflichtend notwendig?

Begonnen von Schnolle, 22. Juli 2016, 16:20:56

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Schnolle

Moin,
da ich im Moment( in diesem Jahr) keine WÜ im Sandienst machen kann würde ich evtl gerne woanders üben. RSU Kompanie oder Landeskommando im Stab oder so etwas. Ich habe aber nur die ATN für meinen Zivilberuf. Muss ich denn wenn ich auf einem anderen Diensposten als meinen BeorderungsDP üben will die dazugehörige ATN besitzen? Mein S1er meinte das müsste so weil das seit SAP nicht mehr geht. Ein Kamerad aus dem LK , StOffz, meinte ich könne mit ner Kommandierung überall üben, auch mit vorl. DG. Was ist nun richtig?
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

Tommie

Mit einem zunächst vorläufigen Dienstgrad übt ein Reservist maximal in seiner Beorderungsverwendung, weil das die Vorgaben aus den aktuellen Richtlinien sind!

Dass man Sie an eine andere Dienststelle kommandieren könnte, stimmt, aber wer "spendiert" schon einer anderen Dienststelle Wehrübungstage und belastet damit sein eigenes Budget?

KlausP

Genau.Wenn ich einen Reservisten kommandiere, muss ich ihn erst eiinmal selber anfordern und bei mir einstellen. Also gehen die WÜbTg zu meinen Lasten. Nur, weil jemand StOffz in einem LKdo ist bedeutet das nicht automatisch, dass ihm solche Feinheiten bekannt sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Hier dann noch die Rechtsgrundlage dazu:

Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 , Ziffer 3058:

ZitatBeorderte Reservistinnen und Reservisten leisten RD vorrangig bei ihrer BeordDSt in ihrer Beorderungsverwendung. Übungen können bei Eignung und Bedarf auch in einer anderen Verwendung/anderen DSt geleistet werden, sofern die militärische oder zivilberufliche Qualifikation hinreichend gegeben ist. Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen wurde, dürfen bis zur endgültigen Verleihung dieses Dienstgrades nur in ihrer Beorderungsverwendung RD leisten

Damit sollten dann alle Fragen beantwortet sein ;) !


F_K

@ Tommie:

Ohne den Kameraden zu kennen - mit Kommandierung könnte man schon was machen (ggf. vorschriftenwidrig), aber in diesem Einzelfall wird es dazu nicht kommen.

Wiso geht denn bei ZSan nichts?

Tommie

Ja sicher, könnte man, aber erstens gingen dann die Wehrübungstage zu Lasten des TrT, der den Reservisten erst einstellt und dann kommandiert und zweitens ... guggst Du hier ;) :

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=57187.0

Ist aber meiner Meinung nach eine Latrinenparole ...

Tommie

Zitat von: F_K am 22. Juli 2016, 19:51:54... , aber in diesem Einzelfall wird es dazu nicht kommen.

Das ist richtig, weil ihn BAPersBw nicht zu einer anderen Einheit einberufen wird, die ihn dann kommandieren könnte, weil er das gemäß Vorschriftenzitat nicht darf!

Schnolle

Zitat von: Tommie am 22. Juli 2016, 19:57:37


Ist aber meiner Meinung nach eine Latrinenparole ...

Möchtest du damit sagen, dass mein S1 so eine Weisung nicht bekommen hat? Also dass er mich absichtlich falsch informiert oder falsch informiert wurde?
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

Jens79

Zitat von: F_K am 22. Juli 2016, 19:51:54
@ Tommie:

Ohne den Kameraden zu kennen - mit Kommandierung könnte man schon was machen (ggf. vorschriftenwidrig), aber in diesem Einzelfall wird es dazu nicht kommen.

Wiso geht denn bei ZSan nichts?


Ein aktueller Fall das es geht: RDL 10 Monate bei der FJgTr. Dort festgestellt das man sich nicht "mag" ::), kommandiert in einen anderen TrT am selben Standort.
 

Tommie

Zitat von: Schnolle am 23. Juli 2016, 00:00:14Möchtest du damit sagen, dass mein S1 so eine Weisung nicht bekommen hat? Also dass er mich absichtlich falsch informiert oder falsch informiert wurde?

Nein, ich möchte damit sagen, dass da jemand ein sehr selektives Wahrnehmungsvermögen hat und seine eigene beschränkte Sicht jetzt als "Allgemeine Weisheit" verkauft! Denn das Kdo RegSanUst ist nicht der ZSanDstBw, sondern nur ein Teil davon! Und im Kdo SanEinsUstg gibt es aktuell noch Wehrübungstage, also kann man das nicht verallgemeinern!

Merke: Wenn es in Hintertupfingen regnet ist das mitnichten der Weltuntergang ;D !

@ Jens79:

Das Spiel kenne ich jetzt auch, aber es wird in diesem Falle nichts werden damit, weil der Fragesteller einen vorläufigen Dienstgrad hat und daher laut Vorschriftenzitat nur bei seinem Beorderungs-TrT wehrüben darf. Der hat leider keine Wehrübungstage mehr. Einer RDL z. B. beim Landeskommando mit dem "Schlaubi-StOffz" wird BAPersBw nicht zustimmen, weil dies nicht Vorschriften konform wäre.

Fazit: Keine Arme, keine Kekse ;) !

Jens79

 

Tommie

Definitiv ;D ! Aber seit unserer Grundausbildung "damals(TM)", als das Gras noch grün war und nicht geraucht wurde, wissen wir alle, dass bedauerliche Einzelschicksale manchmal leider nicht berücksichtigt werden können ;) !

F_K

Der TE muss halt einen ÜbTrT finden der Tage hat und einen seiner ATN entsprechenden Dienstposten -   kann halt etwas Aufwand sein, geht aber vorschriftenkonform.

( Ich bin sogar schon mit Tagen aus dem LKdo über eine LLBrig in Altenstadt gesprungen, weil die Brig keine Tage mehr hatte - insoweit könnte hier auch der StOffz Tage spendieren und im BeordTrT geübt werden - ist nur eine Umbuchungsfrage.)

Tommie

@F_K:

Welcher Teil davon ist den unklar ;) ?

Zitat von: Tommie am 22. Juli 2016, 19:35:51Hier dann noch die Rechtsgrundlage dazu:

Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 , Ziffer 3058:

ZitatBeorderte Reservistinnen und Reservisten leisten RD vorrangig bei ihrer BeordDSt in ihrer Beorderungsverwendung. Übungen können bei Eignung und Bedarf auch in einer anderen Verwendung/anderen DSt geleistet werden, sofern die militärische oder zivilberufliche Qualifikation hinreichend gegeben ist. Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen wurde, dürfen bis zur endgültigen Verleihung dieses Dienstgrades nur in ihrer Beorderungsverwendung RD leisten

Damit sollten dann alle Fragen beantwortet sein ;) !

Der TE hat einen vorläufigen Dienstgrad und übt somit einzig und alleine in seiner Beorderungsverwendung und in seinem Beorderungs-TrT! Alles andere wird von BAPersBw "abgegrätscht" werden. Und der Beorderungs-TrT hat eben keine Wehrübungstage mehr, aka "Keine Arme, keine Kekse" ;) !

Fazit: "Isso!" Bedauerliche Einzelschicksale ...

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