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Lohnt sich eine bewerbung noch?

Begonnen von Novo, 25. Juli 2016, 12:37:18

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wolverine

Der Karriereberater entscheidet nichts und darum ist es sinnlos, ihm irgendetwas diesbezüglich erklären zu wollen. Aber er informiert über Zulassungsvoraussetzungen, Laufbahnen und Verwendungen. Letztlich stellt er auch die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen fest und kann Kopien beglaubigen. Darum sollten Sie ihn unbedingt aufsuchen.
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Novo

Also über die genaue laufbahn und des weiteren bin ich nicht so konkret informiert was ich mit meinen voraussetzungen da erreichen bzw anstreben kann deswegen wollt ich mich da noch genau erkundigen was möglich ist. Ich denke da spielen ja auch schulische und ausbildungsabschlüsse eine rolle, wie gesagt ich bin 25 besitze die mittlere reife mit einem Schnitt 2,1 und Ausbildung Logistik  Schnitt  2,2 .

Danke nochmal für die antworte.

KlausP

Kennen Sie die Karriereseite der Bw schon? Da sind die Einstellungsvoraussetzungen für die Laubahnen genannt und es giibt "Job-Portäts" von einzelnen Verwendungen. Auch die TSK/OrgBer (Heer, Luftwaffe, Marine, SKB, ZSanDst) haben solche Tätigkeitsbeschreibungen auf ihren Websites.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Novo

Ok danke ich werde mich da jetzt mal einlesen und schauen was passend sein könnte

BulleMölders

Zitat von: Novo am 25. Juli 2016, 14:24:32
Also über die genaue laufbahn und des weiteren bin ich nicht so konkret informiert was ich mit meinen voraussetzungen da erreichen bzw anstreben kann deswegen wollt ich mich da noch genau erkundigen was möglich ist.
Und genau dafür sind die von KlausP angesprochenen Karriereseiten der Bundeswehr da und auch das Beratungsgespräch mit dem Karriereberater.
- Also auf den Seiten vorab Informieren, dass man nicht komplett Ahnungslos in das Beratungsgespräch geht.
- Dann Beratungstermin vereinbaren und den Karriereberater mit den Fragen die sich aus dem Studium der Webseite ergeben haben löchern.
- Wenn Sie es dann immer noch will, Bewerbung ausfüllen und mit den geforderten Unterlagen beim Karriereberater abgeben.
- Danach sehen was sich daraus ergibt.
Test

StUffz_Ela

Zitat von: wolverine am 25. Juli 2016, 13:53:42
Das schließen Sie jetzt genau wo heraus? ???
Er hat seit 5 Jahren nicht gekifft, hat also was geändert. Außerdem hat er eine Ausbildung und arbeitet. Daraus schließe ich, dass er wahrscheinlich was auf dem Kasten hat.
Kann ich natürlich nichts bestimmtes zu sagen, deshalb das "wahrscheinlich".

wolverine

Also aus semantischen Feinheiten geschlossen; das ist ja fast wie aus Kiffen Ungeeignetheit schließen .... ;)
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StUffz_Ela

Ich habe auf nichts geschlossen, sondern lediglich vermutet ;). Alles gut.

JohnnyThunders

Zitat von: StUffz_Ad am 25. Juli 2016, 13:35:46
Zu sagen, dass er nicht genommen/sich nicht bewerben soll, halte ich für dumm.

Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, es ist dumm, zu fragen, ob man sich bewerben soll bzw. ob es sich lohnt, sich zu bewerben.  ;)


tank93

Ich finde das ziemlich herabwürdigend, wie hier einige von einem Elephanten eine Mücke machen. Junge Männer überstürzen ihre Entscheidungen auch mal, vor allem mit 18 ! Jeder hat eine zweite Chance verdient !

Getulio

Zitat von: tank93 am 26. Juli 2016, 22:27:20
Jeder hat eine zweite Chance verdient !

Kann man so sehen, muss man aber nicht. Mit manchen Dingen hat man m.M.n. zu Recht beim ersten Mal für immer verschissen. Wobei ich damit definitiv nicht den Fall des TE meine. Aber wenn Sie mal drüber nachdenken, was es so an Verbrechern gibt, kommen Sie evtl. auch auf den Trichter, dass Sie das mit der zweiten Chance SO pauschal vielleicht doch nicht sehen wollen.

KlausP

Welche Entscheidung meinen Sie? Dass der TE Drogen genommen hat? In dem Alter sollte jeder wissen, dass der Konsum bestimmter Mittel illegal und damit nach Betäubungsmittelgesetz strafbar ist. Auch, dass sich das im späteren Leben negativ auswirken kann, besonders dann, wenn man sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewirbt, dürfte allgemein bekannt sein - falls nicht gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".  Oder wollen Sie etwa unterstellen, dass er die Drogen nur genommen hat um diedamalige Einberufung zum Pflichtwehrdienst zu umgehen?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

tank93

Zitat von: KlausP am 27. Juli 2016, 06:00:29
Welche Entscheidung meinen Sie? Dass der TE Drogen genommen hat? In dem Alter sollte jeder wissen, dass der Konsum bestimmter Mittel illegal und damit nach Betäubungsmittelgesetz strafbar ist. Auch, dass sich das im späteren Leben negativ auswirken kann, besonders dann, wenn man sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewirbt, dürfte allgemein bekannt sein - falls nicht gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".  Oder wollen Sie etwa unterstellen, dass er die Drogen nur genommen hat um diedamalige Einberufung zum Pflichtwehrdienst zu umgehen?

Ich finde, dass diese Meinung ziemlich überheblich klingt. Wir sind alle Menschen, und Menschen machen nun auch mal Fehler. Gleich jemanden so anzugehen finde ich in meinen Augen sehr schade !

KlausP

Das beantwortet meine Frage, welche Entscheidung des TE Sie nun meinen, immer noch nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Ist die gegenteilige Ansicht nicht unfair denen gegenüber, die sich rechtstreu verhalten?
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