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Fahrtkosten als SAZ + weitere Fragen

Begonnen von 1602, 24. Juli 2016, 17:37:51

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1602

Servus Kameraden,

ich habe einige Fragen bezüglich Fahrtkosten, da mein geplanter GA nicht mehr frei ist. Der Einplaner hat auf dem AB erwähnt, dass Heide noch frei wäre. Nun stellen sich mir einige Fragen:
Ich wohne alleine und die Wohnung wurde im KarrC anerkannt.

- Welche Verkehrsmittel werden bei Dienstantritt erstattet? Darf ich eine Teilstrecke mit dem Flugzeug fliegen, da das günstiger und schneller gehen würde? (bin aus Bayern)
- Wie ich verstanden habe, steht mit mit meiner anerkannter Wohnung eine monatliche Heimfahrt zur Verfügung? Wird diese in beide Seiten übernommen?
- Da die GA im November anfangen würde, was ist dann mit den Feiertagen zwecks Heimfahrten? Oder darf man als Soldat in der Kaserne bleiben?
- Welche Unterkunft steht einem in der GA zu Verfügung? Gemeinschafts- oder Einzelunterkunft?
- Im Facharztzentrum Mü wurde mir eine Dienstbrille verschrieben. Wie kann ich mir diese vorstellen? So? https://gyazo.com/40684cb48f656a71deb1ffdec1f28d70 (Heute in einer Doku gesehen) Ich muss dazu sagen, dass ich mit meiner privaten Brille noch nie Sport gemacht habe und mir nicht vorstellen kann, dass diese einen Sturz z.B aushalten würde.

Vielen Dank im Voraus

chefderang

1.Sie bekommen eine Fahrkarte der DB zu ihren Dienstantritt in Form eines Gutschein ausgehändigt.Den lösen Sie am Fahrkartenschalter der DB in ihrer Stadt ein.
2.Diese wird in der Hinfahrt und Rückfahrt durch die Bundeswehr übernommen und mit 0,20 cent pro Kilometer abgerechnet.
dazu erhalten Sie Trennungsgeld für jeden Tag den Sie von zu Hause (Wohnung )weg sind.
3.Natürlich dürfen Sie in der Kaserne bleiben da die Bundeswehr ihnen eine Stube stellt in der Sie sogar verpflichtet sind während der GA zu schlafen.
4.Alles andere ausser einer Gemeinschaftsunterkunft würde mich stark entäuschen......
5.Sie kriegen immer das billigste Gestell von der Bundeswehr bezahlt....sollte es etwas nobles sein dann müssen Sie Differenz selber zahlen

Ralf

2. Es wird max. der Betrag gezahlt, den eine Bahnfahrt kosten würde. Hin- und Rückfahrt. I.d.R. wird auch eine fiktive Bahncard 50 angerechnet, die man beim ersten mal ausbezahlt bekommt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Rocco

Guten Abend 1602,

falls du am 04.10.2016 in Heide aufschlagen sollst melde dich.

Da Ich am Gleichen Tag in der 8ten meinen Dienstantritt habe, würde von München (Bayern) nach Heide mit dem Auto Fahren.

LG Rocco

1602

Einem Gast kann ich keine Nachricht schreiben. Habe den Einplaner so verstanden, dass es für mich erst November losgeht. Eine Mitfahrgelegenheit würde ich dennoch begrüßen.

PS: Kann man Fahrten in einer Fahrgemeinschaft in der Steuererklärung absetzten? Bzw gelten diese als Werbungskosten?

BulleMölders

Wenn Ihnen durch die Fahrten Kosten entstanden sind dann ja. Allerdings gilt bei der Steuer immer das Prinzip, wenn irgendwo Kosten geltend gemacht werden, dann müssen auch wo anders Einnahmen entstanden sein.
Soll heißen, wenn sie mit Fahren und dem Fahrer etwas dafür zahlen und das bei der Steuer geltend machen, dann muss dieser seine Kosten für die Fahrt um den Betrag mindern.
So der Grundsatz.
Test

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