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Sport während der Dienstzeit

Begonnen von Philipp2009, 01. August 2016, 13:04:42

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Philipp2009

Servus Leute,
auf unserem Dienstplan haben wir 2x90min/Woche Sport.
Der Sport geht bis zum Dienstschluss.

Ist die Nachbereitungszeit in den 2x90min inbegriffen?



ZDv 3/10

205. Allgemeine Sportausbildung ist regelmäßig und planmäßig mindestens 2 mal 90 Minuten
pro Woche durchzuführen. Anzustreben sind 3 mal Sport pro Woche. Sie ist vorrangig auf die Erfüllung
der Leistungsnormen zur Überprüfung körperlicher und sportlicher Leistungsfähigkeit in der
Bundeswehr auszurichten. Von diesen Vorgaben abzuweichen, ist nur aus zwingenden dienstlichen
Gründen und nach Entscheidung des bzw. der nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten zulässig.



Viele Dank

Ralf

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Ralf

Der Menschenverstand sagt das doch schon. Es ist doch auch keine Vorbereitungszeit zum Umziehen extra ausgeworfen, dann 90 Minuten Sport und dann 15 Minuten Duschen etc.
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F_K

.. nur ums klarzustellen:

Die Nachbereitungszeit dient dazu, die Sportstätte zu räumen, ggf. Gerät abzugeben und zur Unterkunft zu verlegen.

Ein ggf. notwendiges (langes) Duschen, neu ankleiden und neben dem bereitgestellten PKW rauchend den Dienstschluss zu erwarten, ist nicht Teil der Nachbereitungszeit.

Andi

Zitat von: Philipp2009 am 01. August 2016, 13:13:58
Wo kann ich mich da einlesen?

Im Dienstplan. Wenn da steht: 10:00 - 11:00 Uhr Formaldienst und ab 11:05 Handwaffenausbildung, dann wird ab 11:05 wohl kaum die Nachbereitung des Formaldienstes stattfinden.
Dementsprechend ist die gleiche Logik auf Dienstsport anzuwenden...
the rest is silence...

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MiraC

Die Nachbereitungszeit zählt extra,  sie gehört nicht zu den 90 Minuten. Das steht auch in der "Sport" ZdV und wird an der Schule u.a. In Appen auch so ausgebildet. Selbst das Duschen zählt nicht zu den 90 Minuten.


Andi

Das ist schön, dass das in Appen so ausgebildet wird, aber den Dienstplan schreibt immernoch der Chef und die Passage der Regelung müsstest du mir dann erst mal zeigen.
the rest is silence...

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F_K

@ MiraC:

Habe gerade die 3/10 erneut gelesen - wann, wielange und in welcher Zeit geduscht wird, ist nicht festgelegt.

Der TE soll doch bitte seine Absicht erläutern - ich hab da so eine Idee ...

ulli76

Das stand früher in der Vorschrift, dass die 90min reine Sportzeit sein sollten. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist das im neuen Erlass nicht mehr so genau definiert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Ihre Erinnerung trügt sie, liebe Ulli, das stand so noch nie in der Vorschrift - und Andi hat es auch genau so beschrieben, wie es in den AnTr'en umgesetzt ist. Falls es notwendig ist, bei bestimmten Ausbildungen zuvor Mat/Ger zu empfangen und hinterher wieder abzugeben, fällt das mit unter die jeweilge Ausbildungszeit. Mit anderen Worten: Wenn erst in der Sporthalle Gerätschaften für die Abnahme von Leichtathletikleistungen empfangen und auf den Sportplatz gebracht werden müssen, fällt das auch unter die Zeit der Sportausbildung.

Dem Disziplinarvorgesetzten Stufe I steht es ja frei, Zeiten für das Duschen/Whatever extra auszuweisen. Allerdings muss er dann sehen, an welcher Stelle er diese Zeit anderweitig reduzieren will, ohne dort Zeitansätze/Ausbildungsziele zu gefährden und keine Mehrarbeitsstunden für den Grundbetriebv anzuordnen, was ihm dann sein Kommandeur spätestens um die Ohren fegen würde.

FoxtrotUniform

Und was lernen wir daraus? Nur Sport der keiner Nachbereitung bedarf durchführen: Schach, Hallen Halma, Dart...
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

wolverine

Kleine Spiele mit Tegelerleichterung: Ich laufe voran und Sie alle hinter mir her!
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FoxtrotUniform

...Der zweite Teile fehlt  (Cellphone Bug?)
@Ulli: So eine Passage habe ich von früher auch sinngemäß im Kopf. Vielleicht in einem anderen Kontext?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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