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Was soll ich im Bewerbungsbogen angeben...

Begonnen von Klausi, 04. August 2016, 18:21:13

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Klausi

Hallo , 
Ich wurde 2008 angehalten und habe meinen Führerschein wegen Btm (Cannabis ) verloren :( . Ich habe eine MPU als Auflage bekommen ,  diese habe ich jedoch aus Finanziellen Gründen nicht antreten können 8). Es gibt dabei zwei Instanzen Landkreis und Führerscheinstelle,  es ist eine Ordnungswidrigkeit gewesen alle Bußgelder wurden getilgt. In meinem Auszug aus dem BZR für Behörden welches ich extra im Meldeamt anforderte stehen keine Eintragungen und  ich habe mir extra bei einem Anwalt für Verkehrsrecht einem Auszug aus dem FAER vom KBA wo auch keine Eintragungen vorhanden sind . Ich kann meinen Führerschein im Juni 1018 regulär neu Beantragen ohne MPU. Es war keine Straftat und falls Eintragungen vorhanden waren sind sie gelöscht.

Natürlich bin ich seit dem Vorfall absolut Sauber.  :)

Ich wollte mich nun bei der Bundeswehr bewerben und nun ein Gespräch mit dem WDB wo ich erstmal sagte das ich kein Führerschein besitze und auch die Frage auf Drogen verneinte , hatte ja auch nur was mit der Vergangenheit zu tun :-X . Und ich wollte auch explizit keine stelle mit hoher Verantwortung für andere Menschen sprich ohne Fahren oder Führung das alles in der Laufbahn der Mannschafter.

Nun meine Frage zum Bewerbungsbogen ,  dort steht Frage 22-25 (wo die Fragen nach den Straftaten und Fahrerlaubnisentzug vorkommen) müssen nicht angeben werden nach tligung oder kurz vor tilgung.

Muss ich jetzt dennoch alles angeben und mich beim WDB offenbaren oder kann ich es jetzt weglassen?

Habe ich überhaupt noch eine Chance im der Situation  oder sollte  ich mir die Bewerbungspapiere fürs Altpapier reservieren?

MfG

A-Bomb

Hi,

ich bin der Meinung das der Führerscheinentzug trotzdem angegeben werden muss, weil von Tilgung spricht man eigentlich nur bei Straftaten die im BZR gelistet sind.
Aber ich würde es trotzdem versuchen mit der Bewerbung.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Creator6033

Ich würde mich nicht unbedingt "wohl" fühlen, wenn neben mir jemand steht, mit einer scharfen Waffe, der seinen Führerschein wegen Cannabis verloren hat.

04.1993 - 03.1994 PzJgLKp 90 Munster
Grundwehrdienst als Panzerjäger

KlausP

Was im "Führungszeugnis für Behörden" nicht eingetragen ist müssen Sie auch nicht angeben.

Bei "Wurde ihnen die Fahrerlaubnis entzogen?" ist das was Anderes. Es gibt einen Unterschied zwischen "Entzug der Faherlaubnis" und "Entzuig des Führerscheins": http://www.t-online.de/auto/recht-verkehr/id_46291244/unterschied-zwischen-fuehrerschein-und-fahrerlaubnis.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Klaus hat Recht - der Entzug der Fahrerlaubnis verjährt nicht - er ist also anzugeben.

Es gibt Quellen, die sagen, dass die MPU erst nach 15 Jahren umgangen ist ...

Getulio

Die 10 Jahresfrist für eine Freigabe ohne bestandene MPU beginnt erst 5 Jahre nach Entzug der FE zu laufen - wenn man in den 5 Jahren komplett sauber geblieben ist. Im Endeffekt also 15 Jahre Wartezeit, wie F_K schon schrieb.

Klausi

Zitat von: Getulio am 04. August 2016, 19:09:19
Die 10 Jahresfrist für eine Freigabe ohne bestandene MPU beginnt erst 5 Jahre nach Entzug der FE zu laufen - wenn man in den 5 Jahren komplett sauber geblieben ist. Im Endeffekt also 15 Jahre Wartezeit, wie F_K schon schrieb.

Deswegen War ich extra beim Anwalt für Verkehrsrecht, es gibt auch noch die 10 Jahres Frist hat nur irgendetwas mit Fristen im jeweiligen Verfahren zu tun. Ich meine bei Bürgen denen das 2009 passiert ist oder wäre ,müssten 15 Jahre warten , in jeden ei zelfall rate ich den Gang zum Anwalt für Verkehrsrecht.

Hier auch nochmal das Zitat aus dem Bewerbungsbogen, für mich kommt es wie eine Grauzone vor da ich keine Eintragungen mehr habe ausser der internen Akte der Führerscheinstelle.
:  Zu Fragen 22-25 sind deshalb Registerinhalte anzugeben. (Verurteilungen wegen eines Vergehens /Verbrechens (Straftaten) einschließlich  Strafbefehle ). Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen dagegen nicht offenbart werden.ferner Brauchen Verurteilungen etc. Die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind , nicht angegeben werden .

Hört sich durch das etc. sehr ausdehnbar an.






F_K

Die Frage ist: Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen?

Deine Antwort ist: Ja.

Nochmal:.  Da wird auch nichts getilgt - weil es keine Straftat gewesen ist.

Wenn Du es falsch angibst, kann es ein Einstellungbetrug sein - dass wäre dann eine Straftat, die Tilgungsfristen hat.

Im med. Fragebogen sind die Fragen ebenfalls ehrlich und vollständig zu beantworten.

( Bei einem Mannschafter ist es wohl ziemlich egal, so einen Quatsch vor so langer Zeit gemacht zu haben ....).

Flexscan

Ich versteh nicht das problem.
Angeben dann ist man auf Nummer sicher nichts verschwiegen zu haben.

Gibt man es nicht an und es kommt bei einer Sicherheitsüberprüfung nachher raus fliegt wegen Einstellungsbetrug raus.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Getulio

Zitat von: Klausi am 04. August 2016, 19:40:31
Hört sich durch das etc. sehr ausdehnbar an.

Da ist gar nichts ausdehnbar, im Gegenteil. Geben Sie es an, und gut. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, wird da nichts getilgt, jedenfalls nicht vor Ablauf der 15 Jahre.

Zumal es hier voraussichtlich auch keine negativen Konsequenzen hat, Sie werden halt kein Kraftfahrer, und gut. Machen Sie aber falsche Angaben, fliegen Sie fristlos wegen Einstellungsbetrugs, selbst wenn Ihre Falschangabe Ihnen gar keinen Vorteil verschafft hat (d.h. Sie auch bei wahrheitsgemäßen Angaben eingestellt worden wären).

Klausi

Zitat von: Getulio am 04. August 2016, 20:27:38
Zitat von: Klausi am 04. August 2016, 19:40:31
Hört sich durch das etc. sehr ausdehnbar an.

Da ist gar nichts ausdehnbar, im Gegenteil. Geben Sie es an, und gut. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, wird da nichts getilgt, jedenfalls nicht vor Ablauf der 15 Jahre.

Zumal es hier voraussichtlich auch keine negativen Konsequenzen hat, Sie werden halt kein Kraftfahrer, und gut. Machen Sie aber falsche Angaben, fliegen Sie fristlos wegen Einstellungsbetrugs, selbst wenn Ihre Falschangabe Ihnen gar keinen Vorteil verschafft hat (d.h. Sie auch bei wahrheitsgemäßen Angaben eingestellt worden wären).

Werde es ordnungsgemäß Angeben, ein aktiver Soldat hat mir auch dazu geraten und meinte das ich dennoch genommen werden würde , Hauptsache ich bin sauber.  Ich bewerbe mich auch auf einen der unbeliebtesten Plätze , ladeschütze leo2. Ich hoffe nur der WDB verzeiht mir meine Verschwiegenheit bzw. Unwahrheit man muss sich erstmal an die Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit bei der Bundeswehr gewöhnen. Kann man sich im Zivilen leben nur Wünschen, vielen dank für eure Ratschläge
MfG
Klausi

Ralf

ZitatMachen Sie aber falsche Angaben, fliegen Sie fristlos wegen Einstellungsbetrugs
Hatten wir doch sogar neulich hier, dass es einem passiert sein soll, der genau wegen "Vergessens" Entzug Fahrerlaubnis rausgeflogen ist.
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Getulio

Zitat von: Klausi am 04. August 2016, 20:57:08
Ich hoffe nur der WDB verzeiht mir meine Verschwiegenheit bzw. Unwahrheit man muss sich erstmal an die Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit bei der Bundeswehr gewöhnen.

Diese Aussage sagt mehr über Ihr ziviles Umfeld, als Ihnen evtl. lieb ist. Ich für meinen Teil kann sagen, dass Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit auch bei den Freunden und Bekannten kein Fremdwort sind, die mit der Bw nichts zu tun haben.

F_K

SG
§ 13 Wahrheit
(1) Der Soldat muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen.

Ist im Übrigen eine KERN - Pflicht der soldatischen Dienstleistung - ein Verstoß dagegen ergibt als Ausgangspunkt der truppendienstgerichtlichen Erwägung eine Dienstgradherabsetzung als Maßnahme.

Sofa163

Ich würde mich an ihrer Stelle auch einfach bewerben, alles wahrheitsgemäß angeben und einreichen lassen, beim Einstellungsverfahren aber auf jeden Fall beim Arzt angeben...
Viel Glück auf jeden Fall bei der Bewerbung! ;)

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