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Zivile Anerkennung des Meistertitels

Begonnen von Richie1985, 05. August 2016, 15:14:57

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Richie1985

Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

Seit ein paar Tagen beschäftigt mich eine Frage zu der ich auch schon die Forumssuche und Suchmaschinen genutzt habe. Leider mit mäßigem Erfolg.

Kurze Eckdaten zu mir:

Wiedereinsteller FW allgFD SAZ14 VR43, 31 Jahre alt, gelernter Elektroinstallateur, Vordienstzeit FWDL 23

Und zwar geht es in meinem Fall um die Meisterausbildung, die mir die Bundeswehr im Rahmen meiner Dienstpostenausbildung angedeihen lässt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung werde ich ja als Elektrotechnikmeister auf einem Schiff eingesetzt. Meine Frage ist nun, ob diese Ausbildung mit einem zivil anerkannten Meisterbrief abschließt? Oder mache ich meinen Elektromeister im Anschluss meiner Dienstzeit ganz normal auf einer zivilen Meisterschule im Rahmen meines BFD-Anspruches?

Auf der Internetseite der Marinetechnikschule habe ich eine Tabelle über die angebotenen ZAW-Fortbildungsangebote für angehende Feldwebel gefunden. Dort steht, dass die Ausbildung zum Industriemeister Elektrotechnik 10 Monate dauert.

Nun steht in meiner vorläufigen Einplanung unter ZAW-Maßnahmen: keine ZAW-Option.

Nun bin ich ein wenig verunsichert und verwirrt was das ganze angeht.

Ich hoffe ihr könnt mir zu diesem Thema weiterhelfen.....


MkG
Daniel

Schleicher

ZitatUnd zwar geht es in meinem Fall um die Meisterausbildung, die mir die Bundeswehr im Rahmen meiner Dienstpostenausbildung angedeihen lässt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung werde ich ja als Elektrotechnikmeister auf einem Schiff eingesetzt. Meine Frage ist nun, ob diese Ausbildung mit einem zivil anerkannten Meisterbrief abschließt? Oder mache ich meinen Elektromeister im Anschluss meiner Dienstzeit ganz normal auf einer zivilen Meisterschule im Rahmen meines BFD-Anspruches?

Die Ausbildung schließt in der Regel mit DQR 6 Niveau (Meister, Fachwirt, Fachkaufmann = Bachelor Ebene) ab und ist innerhalb der aktiven Dienstzeit vorgesehen, damit die Bundeswehr auch noch etwas von dem "Meister seines Faches" hat.

ZitatNun steht in meiner vorläufigen Einplanung unter ZAW-Maßnahmen: keine ZAW-Option.

Dies bezieht sich nur auf eine Erstausbildung über die Bundeswehr. Dein DP wurde vom Personalführer im Vakanzenmanagement der Bw ohne ZAW ausgeschrieben. DU hast den DP erhalten, da du über eine geeignete Ausbildung verfügst.

Richie1985

Vielen Dank für die schnelle und aufschlussreiche Antwort. Dann ist das allerdings etwas unglücklich formuliert auf dem Einplanungsschreiben, denn die Meisterausbildung ist ja sozusagen auch eine ZAW  ;)

Schleicher

Dafür nicht!  ;)

ZitatDann ist das allerdings etwas unglücklich formuliert auf dem Einplanungsschreiben, denn die Meisterausbildung ist ja sozusagen auch eine ZAW

Das ist richtig! Du solltest vielleicht noch wissen, dass Dir für die Meisterausbildung pauschal 6 Monate von Deinem BFD Anspruch nach der Dienstzeit abgezogen werden.

Richie1985

Das ist ja auch legitim, wurde mir aber bei der BFD-Beratung beim Einstellungstest so auch nicht gesagt. Die Beraterin dort sagte zu mir, dass ich volle 60 Monate Anspruch habe. Sind die Übergangsgebührnisse von dieser 6 monatigen Kürzung auch betroffen?

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

FoxtrotUniform

Nach meinem Kenntnisstand werden die Meisterprüfungen vor der IHK des jeweiligen Landes abgelegt und sind damit natürlich anerkannt  (anders verhält es sich übrigens bei EASA - als Luftfahrt - Zusatzqualifikationen im Zuge der Meisterausbildung).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Papierberg

Ja, der Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse wird analog zur Dauer des Anspruchs auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung (Fachausbildung) gekürzt/angepasst. Dies können Sie in § 11 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz nachlesen.