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Was soll ich im Bewerbungsbogen angeben...

Begonnen von Klausi, 04. August 2016, 18:21:13

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Getulio

Zitat von: F_K am 05. August 2016, 14:14:45
SG
§ 13 Wahrheit
(1) Der Soldat muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen.

Ist im Übrigen eine KERN - Pflicht der soldatischen Dienstleistung - ein Verstoß dagegen ergibt als Ausgangspunkt der truppendienstgerichtlichen Erwägung eine Dienstgradherabsetzung als Maßnahme.

Das ist zwar richtig, gilt aber, wie da ja auch steht, für Soldaten, nicht für Bewerber. Auch wenn der Bewerber dann (aufgrund einer Lüge?) genommen und zum Soldaten wird, wird die Lüge nicht rückwirkend zum Dienstvergehen.

Klausi

Zitat von: Getulio am 05. August 2016, 14:09:26
Zitat von: Klausi am 04. August 2016, 20:57:08
Ich hoffe nur der WDB verzeiht mir meine Verschwiegenheit bzw. Unwahrheit man muss sich erstmal an die Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit bei der Bundeswehr gewöhnen.

Diese Aussage sagt mehr über Ihr ziviles Umfeld, als Ihnen evtl. lieb ist. Ich für meinen Teil kann sagen, dass Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit auch bei den Freunden und Bekannten kein Fremdwort sind, die mit der Bw nichts zu tun haben.

Da haben sie leider recht . Im zivilen Berufsleben ist es nicht immer von Vorteil alles Preis zu geben. Für mich ist Ehrlichkeit kein Fremdwort. Ich bin halt sehr vorsichtig geworden, bevor man etwas sagt und sich dann bei einer Amtsärztlichen  Untersuchung wieder findet....

Ich werde mich bessern....

Vielen Dank für den Denkanstoß

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