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Arbeitsschutz während der Grundausbildung

Begonnen von Feuerwerker66, 09. August 2016, 12:44:48

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Feuerwerker66

Sorry, aber ich bin im Moment etwas ratlos. Ist der Arbeitsschutz für Rekruten während der Grundausbildung deaktiviert. Meine Tochter befindet sich jetzt in der zweiten Woche der Grundausbildung. Gestern hat sie sich verletzt, da sie im Treppenhaus ihres Unterkunftgebäudes gestürzt ist. Die Ausbilder lassen alle Rekrutenbim "Marsch, Marsch" antreten und wegtreten. Es hat nun schon mehrere Unfälle auf der Treppe gegeben. Der Ausbilder empfahl meiner Tochter nicht zum Arzt zu gehen, da sie sonst evtl. die Grundausbildung nicht schafft. Im Keller müssen die Rekruten über ihre ausgebreiteten Zeltbahnen laufen und stürzen der Reihe nach auf den Boden. Was hat das noch mit Erwachsenenbildung zu tun??

Pericranium

Solche Soldaten nennt man liebevoll "Körperklaus" ;)
Wenn man einen Gleichgewichtssinn und zwei gesunde Augen hat, dann sollte man eigentlich nicht stolpern, wenn man im "Marsch Marsch" unterwegs ist oder über Zeltbahnen läuft.
Und Marsch Marsch ist halt nunmal die bevorzugte Fortbewegungsart in der Grundausbildung. Das war schon immer so und wird hoffentlich auch so bleiben.
Ihre Tochter sollte allerdings zum Arzt gehen, egal was die Ausbilder sagen. Die Gesundheit ist das höchste Gut und damit sollte nicht gespielt werden.

KlausP

Selbstverständlich soll sie zum Arzt gehen, wenn sie sich verletzt haben sollte. Dann soll sie darauf bestehen, dass eine Unfallanzeiige aufgenommen wird. Diese "Drohung", dass sie evtl. die GA "nicht bestehen" (was es so gar nicht gibt) könnte, halte ich für unter aller Sau, besonders in der zweiten (!) Woche. Darüber entscheidet kein Gruppen- oder Zugführer sondern der Disziplinarvorgesetzte zum Ende der GA wenn feststeht, welche zwingenden Voraussetzungen der Rekrut evtl. nicht erfüllt hat.

ZitatWas hat das noch mit Erwachsenenbildung zu tun??

Wenn es so abläuft wie geschildert - nichts, dann ist es nur unzeitgemäßer Dummf***.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MMG-2.0

Es besteht eine Anzeigepflicht!

Die verletzte Person ist zur Meldung verpflichtet! Sollte diese dazu nicht in der Lage sein, so hat derjenige, der zuerst von dem Unfall Kenntnis erlangt, diese Meldung zu tätigen! Die erforderlichen Ausfertigungen der Unfallanzeige sind binnen 3 Tagen zu erstellen und den zuständigen Stellen zu übersenden.


Getulio

Ich denke, in dem Moment, in dem Laufschritt gegen den Arbeitsschutz verstößt, kann man den Laden auch gleich zumachen.

Bezüglich des Arztes hat KlausP natürlich Recht, das sollte der Tochter auch einleuchten, denke ich. Mehr jedenfalls als die von MMG-2.0 genannte Anzeigepflicht, bei der ich mir gut vorstellen kann, dass Sie auch Kameraden nicht geläufig ist, die deutlich länger als 2 Wochen dabei sind.

MMG-2.0

Zitat von: Getulio am 09. August 2016, 19:16:50
[...]das sollte der Tochter auch einleuchten, denke ich.[...]
Eben weils den meisten Soldaten nicht einleuchtet, gibt es die Pflicht.
Unbedeutende Unfälle werden meisten ignoriert, was sich später rächt.

Getulio

Ja, aber diese Meldepflicht nützt halt herzlich wenig, wenn sie in weiten Teilen der Truppe unbekannt ist. Dagegen hätte ich die Hoffnung, dass ein erwachsener Mensch wenn es dauerhaft wehtut zum Arzt geht.

IchParshippeJetzt

Lieber Feuerwerker66,
das "Marsch Marsch", auch auf Treppen oder unebenen Gelände, ist seit jeher Normalität. Unfälle passieren..ob im "Marsch Marsch", "Marsch" oder gar bei der Verpflegungsausgabe in der Truppenküche ( mit Tablett gestürzt o.ä.).

Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der Bundeswehr um Militär handelt und wenn wir unseren Soldaten nicht mehr das "Marsch Marsch" befehlen dürfen (Unfallgefahr), dann sollten wir uns ernsthaft darüber Gedanken machen, ob wir Ihnen noch scharfe Waffen in die Hand drücken sollten.

Nein im Ernst, "Marsch Marsch" ist so ziemlich das letzte verbliebene "Drill"-mittel welches den Ausbildern geblieben ist und wie überall im Leben können auch dabei Unfälle passieren. Auch heißt MM nicht, dass 30 Mann ihr Gehirn ausschalten sollen und wie eine Horde Zombies Wild und im Vollgas alles überrennen sollen, was ihnen im Weg steht.


Dass ihrer Tochter allerdings geraten wurde, nicht den Truppenarzt aufzusuchen, ist ziemlich daneben. Auch in der GA heißt es : Pflicht zur Gesunderhaltung! Also ab zum Arzt mit ihr, auch wenn Ausbildungsabschnitte evtl. verpasst werden, denn die kann man wiederholen...

MiraC

Das "Marsch Marsch" auf einer Treppe sehe eher kritisch.
Die Verletzungsgefahr ist hier deutlich höher, als Vorgesetzter würde ich meine Soldaten schon zur Eile antreiben, gerade wenn mal wieder Zeiten nicht gehalten wurden, aber ein "Marsch Marsch" würde ich im Treppenhaus nicht befehlen.
--
Davon unabhängig, wenn ich den Befehl nach Prüfschema prüfe finde ich nichts, warum der Befehl nicht ausführbar sein sollte.

Und auch von mir der Tipp: truppenarzt aufsuchen, Unfall melden. Möglicherweise hat hier der Vorgesetzte einfach Angst vor der Unfallmeldung.

F_K

Stellen wir mal emotionslos fest:

Selbst auf der Hindernisbahn darf man "Marsch - Marsch" befehlen - trotz der dort vorhandenen stark erhöhten Unfallgefahr, wegen der Sprünge aus größeren Höhen, Balancieraufgaben und Stolperdrähten.

Unglaublich aber wahr: Soldaten kann sogar befohlen werden, ihr Leben zu riskieren ... und das realisiert sich (besonders im Einsatz) auch öfter mal.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann man, je nach Art der Treppe, dort natürlich auf Laufen verzichten.

Der richtige "Tipp" für die Behandlung und Meldung ist ja schon gegeben worden.

miguhamburg1

Lieber Fragensteller,

als Soldatin ist Ihre Tochter nach  dem Soldatengesetz verpflichtet zur Gesunderhaltung und alles Zumutbare zur Wiederherstellung zu unternehmen, wenn sie beeinträchtigt ist, übrigens auch durch Ereignisse/Krankheiten außerhalb der Dienstzeit. Insofern sollte sie sich schlicht und ergreifend über die Bemerkungen ihres Gruppenführers hinwegsetzen und sich krankmelden, wenn sie durch den Sturz verursacht immer noch Beschwerden verspürt. Denn die Nichtbehandlung könnte dann durch die weitere Belastung durch die Ausbildung zu wirklichen Schäden führen, die sie viel länger und unnötig "außer Gefecht" setzen.

Ohne die örtlichen Voraussetzungen zu kennen, ist eine Bewertung schwierig, inwiefern der Befehl zur schnellen Gangart unweckmäßig war oder hätte unterbleiben müssen. Aber vollkommen unabhängig von dieser Frage unterbindet ja ein Befahl, einen bestimmten Weg möglichst rasch zurückzulegen, ja nicht, dass man dabei jede Umsicht außer Acht lässt. Dafür - wie Sie es hier andeuten - den Auftraggeber oder die ganze Bundeswehr verantwortlich zu machen, ist sicher vollkommen unangemessen. Was wollen Sie denn sagen, wenn Ihre Tochter bei der Sportausbildung auf dem Sportplatz einen Maulwurfhaufen übersieht und sich das Sprunggelenk verdreht?

Also, immer vorsichtig mit Vorwürfen - raten Sie Ihrer Tochter lieber zu, zum Arzt zu gehen, um die Beschwerden behandeln zu lassen.

schlammtreiber

Semper Communis
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Razzon

In Füssen (2./225) haben wir auf Treppen explizit kein Marsch Marsch auf der Treppe befohlen bzw. den Rekruten gesagt das die Treppe in einer zügigen Gangart aber "sicher" zu begehen sind
Vorne einstellen, hinten auch.

F_K


MiraC

Ich bin auch der Meinung, das das überwinden des Hindernisses "Treppe" kein größeres Problem sein sollte.
Und das kann auch schnell geschehen... Jeder muss halt für sich entscheiden wie schnell, heißt ja nicht umsanst:
"Zeiten setzen, Zeiten halten"

Leider scheint ja für die heutige Generation 20Minuten Pause nach dem Sport nicht mehr zum duschen und umziehen zu reichen....

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