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fwd auslandseinsatz monate

Begonnen von lwsr, 12. August 2016, 20:26:39

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lwsr

Hi,

habe zu meiner Frage leider nichts finden können. Mit 17 Jahren zum Bund als FWDL. Wenn man sich für 12 Monate verpflichtet, muss man nicht ins Ausland, habe ich so verstanden. Allerdings würde mich interessieren, wie flexibel die Verpflichtungszeiten sind. Könnte ich mich auch für 14-16 Monate verpflichten? Wenn ja, wäre es dann möglich für diese 2 oder 4 Monate ins Ausland zu kommen? Und würde sich an meiner "FWD-Zeit" etwas ändern, wenn ich in dieser Zeit ins Ausland kommen könnte.

MfG

Dankö


Flexscan

Die Wahrscheinlichkeit als FWDL in den Einsatz zu gehen tendiert gegen 0.
Egal ob als FWD 12 16 oder 23.

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

Ralf

Die Verpflichtungszeit ist variabel zwischen 7 und 23 Monaten.
Schau dir doch mal an, wieviele FWDL überhaupt im Einsatz sind, dann wirst du sehen, dass mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit du  nicht gehen wirst. Und das ist ja auch gut so.
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KlausP

Zitat...  Und würde sich an meiner "FWD-Zeit" etwas ändern, wenn ich in dieser Zeit ins Ausland kommen könnte ...

Was soll sich daran ändern? Können Sie mir bitte erklären wie Sie das meinen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

lwsr

Hmm... Da hat mir mein Karriereberater aber etwas anderes erzählt.

@KlausP
Das war darauf bezogen, ob ich nach beispielweise 24 Monaten genau so viel lerne wie jemand, der 12 Monate da ist.

Pericranium

Zitat von: lwsr am 12. August 2016, 20:52:45
Hmm... Da hat mir mein Karriereberater aber etwas anderes erzählt.

@KlausP
Das war darauf bezogen, ob ich nach beispielweise 24 Monaten genau so viel lerne wie jemand, der 12 Monate da ist.

Was hat er denn genau erzählt?
Sie haben ihre Grundausbildung und dann werden Sie auf Ihrem Dienstposten eingesetzt.
Da ist nicht mehr viel mit Lernen.

lwsr

Dass man wohl damit rechnen müssen, wenn man sich über 12 Monate als FWDL verpflichtet, ins Ausland geschickt zu werden.

Jens79

Ja. Damit kann man als Soldat immer rechnen aber nein, als FWDL eher nicht.

Und nichts anderes wurde bisher hier geschrieben.
 

Pericranium

Zitat von: lwsr am 12. August 2016, 20:59:37
Dass man wohl damit rechnen müssen, wenn man sich über 12 Monate als FWDL verpflichtet, ins Ausland geschickt zu werden.

Ich wette mit Ihnen, dass Sie das nur falsch verstanden haben.
Als FWDL 12+ muss man sich generell für Auslandseinsätze bereit erklären. Das heißt aber nicht, dass man auch wirklich in den Einsatz geht.

lwsr

Na ja, ich muss sowieso noch einmal zum Karriereberater. Der wird mir das sicher auch noch mal bestätigen.

So scharf bin ich eh nicht auf nen Einsatz im Ausland, auch wenn es sicher ne interessante Erfahrung wäre.

Tommie

#10
Dann schauen Sie sich doch einmal diese Seite hier an:

Einsatzzahlen – die Stärke der deutschen Kontingente

und beginnen anschließend zu rechnen:

1. Gesamtstärke aller Einsätze = 2.879 Soldaten
2. Gesamtanzahl der FWDL in diesen Einsätzen = 16 FWDL
3. Macht einen Anteil von ca. 0,56 %
4. Von 16 FWDL in allen Einsätzen sind alleine bei Operation Sophia 10 Stück dabei! Das ist eine maritime Operation!

Und was soll Ihnen jetzt der Seelenverkäufer noch erklären? Dass die Statistik auf der Bundeswehrseite Scheiße ist?

Fakt ist, dass man sich ab einer Verpflichtungsdauer von 12 Monaten beim FWD auch bereit erklären muss, ins Ausland zu gehen. Fakt ist aber auch, dass die Chance dorthin zu kommen sehr gering ist! Und nichts anderes wurde hier gesagt!


Edit: Link angepasst!

Tommie

Außerhalb maritimer Operationen (UNIFIL und Sophia) sind exakt 4 FWDLer in Einsätzen! Das ist quasi nichts ...


Anmerkung: Könnte sich einer der Mods/Admins mal um meinen verunglückten Link kümmern ;) ?

Tommie

Da habe ich ja noch etwas gefunden ;) :

Zitat von: lwsr am 12. August 2016, 20:26:39Mit 17 Jahren zum Bund als FWDL.

So lange Sie den 18. Geburtstag nicht gefeiert haben, gehen Sie ohnehin nicht in einen Einsatz. Ob man Sie mit 17 Jahren in eine einsatzvorbereitende Ausbildung einsteuern wird, kann und darf, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis, weil in meiner Einheit keine Kinder dienen ;) ! Somit können Sie von Ihrer gesamten Dienstzeit auch noch die Zeit vor der Volljährigkeit abziehen ...

lwsr

Ja, dass man als Kind noch nicht in den Krieg ziehen darf, wurde mir bereits erklärt.

Ach ja, ich habe mir mal die Statistiken bezüglich der FWDL angesehen. Also das sind wirklich nicht viele. Ich erlaube mir mal die Frage, wie stehen die Chancen eine Stelle als FWDL zu bekommen? Ja, ich weiß, dass man vorher durch die Musterung muss, den Sporttest absolviert habe muss und sich einem Eignungstest unterziehen muss. Habe nämlich mal gelesen, dass wenn man als Offizier zwar genommen wird, nicht gleich eine Stelle bekommen muss.

wolverine

Zwischen FWDL und OffzTrDst ist aber ein geringer Unterschied.
Meiner Meinung nach muss man sich schon selten dämlich anstellen um nicht als FWDL genommen zu werden. Oder man ist medizinisch untauglich oder hat eine juristische Leiche im Keller.
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