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Wird beim SAZ die Dienstzeit als Tätigkeit angesehen im Bezug auf Studieren?

Begonnen von Marbo, 16. August 2016, 07:37:36

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Marbo

Morgen  :)

Die Überschrift mag etwas verwirren daher möchte ich das so ausführlichst erklären wie es nur geht.
Folgendes:

Mir wurde bereits in der Berufsschule schon gesagt das man nach einem 2 Jährigen Arbeitsverhältnis sich zum Studium anmelden kann. Das sollte vor allem für Rheinland Pfalz gelten. Wenn ich die Zeit berechne hab ich jetzt gut 8 Monate hinter mir nach meiner Ausbildung die ich jetzt in einem Arbeitsverhältnis verbracht habe. Wenn ich jetzt aber zum Bund gehe müsste das doch unterbrochen werden oder wie verhält das sich ?

Ich hoffe das da einer eine Idee bzw. Antwort hat. Das ist eine Frage reiner Interesse und soll meinen Wunsch nach einer Einstellung bei der BW nicht beeinflussen.

F_K

Zitat...in der Berufsschule schon gesagt das man nach einem 2 Jährigen Arbeitsverhältnis sich zum Studium anmelden kann. Das sollte vor allem für Rheinland Pfalz gelten.

Also bei der Berufsschule in Rheinland Pfalz nachfragen - Bildung ist Ländersache (und Du hast zu wenig Infos gegeben, um Deine Frage beantworten zu können).

wolverine

Trotzdem kann man sagen, dass sich Ihre bisherigen Beiträge hauptsächlich um Verwendungen im Truppendienst (KSK/ PzGren/ Jäger) drehten und hier sicher keine Anrechnung als berufspraktische Tätigkeit zur Erreichung von höheren Schulabschlüssen stattfinden wird.
Bei z. B. einem Bürokaufmann, der im Stab arbeitet, mag dasaber  anders sein.
Insgesamt erscheint mir persönlich die Aussage, dass man nach zwei Jahren Arbeit studieren könne, aber auch zu pauschal.
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IT-Feldwebel

In Niedersachsen, Bremen und Hamburg gibt es die 3+3 Regel.

Eine IHK Ausbildung mit 3 Jahren Dauer und 3 Jahre in dem Beruf oder Berufsverwandt gearbeitet zu haben, berechtigt den Besuch einer Fachhochschule.

Viele Grüße!

Marbo

Zitat von: IT-Feldwebel am 16. August 2016, 09:59:06
In Niedersachsen, Bremen und Hamburg gibt es die 3+3 Regel.

Eine IHK Ausbildung mit 3 Jahren Dauer und 3 Jahre in dem Beruf oder Berufsverwandt gearbeitet zu haben, berechtigt den Besuch einer Fachhochschule.

Viele Grüße!

Genau so meine ich das wobei in RLP nur 2 Jahre benötigt werden. Also da meine Tätigkeiten absolut keinen Bezug auf das gelernte haben, kann ich das wohl vergessen.
Danke so weit für die Aufklärung wie immer schnell und verständlich.

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