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ärztliche Untersuchung vor Direkteinstieg im höheren Dienst?

Begonnen von siscos, 09. August 2016, 10:29:38

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Stefanb90

Hallo,
Hab am Freitag auch die medizinische Untersuchung für die Einstellung in den gtD und hab ein wenig Angst, dass noch was schiefgeht. Hab aktuell ne leichte Erkältung und schaff es leider nicht mit den Fingern an die Zehenspitzen( es fehlen 5cm, bin aber auch 2m groß). Ansonsten bin ich Gesund, denkt ihr, dass es Probleme geben könnte?

Gruß Stefan

M05W12S69

Hallo,

ich denke, dass eine aktive Erkältung sicher nicht ein Problem darstellt, und ob man mit den Fingern an die Zehenspitzen kommen muss (ich vermute mal bei gestreckten Beinen...) kann ich nicht sagen, aber das schaffe ich schon lange nicht mehr...

Lass es auf Dich zukommen.

BWDSF

also zur Erkältung: Wenn du so den Lungenfunktionstest nicht bestehst könnte ich mir vorstellen, dass du nach Genesung wiederkommen musst?
Zu den Zehen: Hab ich auch nicht geschafft, fehlten locker 5-10cm, wär auch unfair wenn man wie ich lange Beine hat... hat der Arzt nix zu gesagt.

Getulio

Zitat von: F_K am 09. August 2016, 22:19:39
Nein.

Herzgesund kann auch ein Körperklaus sein, der nur 1 Watt/kg schafft - der schafft aber keinen EK, sondern würde sich dabei gesundheitlich gefährden ...

Das hat ja niemand abgestritten. Gleichwohl waren Sie es, der der Spirometrie eine Zwitterfunktion als Fitnesstest einerseits und Gesundheitsuntersuchung andererseits zugeschrieben hat. Dementsprechend ist es nicht wirklich ernst zu nehmen, was Sie aus Ihrer eigenen Aussage dann machen. Aber sei's drum...

F_K

@ Getulio:

Verständnisprobleme?

Eine Ergometrie ist ein Gesundheitstest (Ist das Herz / der Kreislauf auch unter Belastung) gesund oder gibt es Auffälligkeiten?

Im Zivilen wird dieser aber nach vorher aufgrund Alter festgelegter Belastung beendet (weil dann die obige Frage beantwortet ist).

In der Leistungsdiagnostik und bei der BW wird der Test bis zum Abbruch gefahren - und damit kann eine Leistungsaussage getroffen werden (die steht auch im Protokoll drin).

Im 90/5 wird in Verbindung mit den FASan gewisse Leistung gefordert, sonst keine Eignung.

Ergo: bei der BW hat der Test eine Doppelfunktion.

MarcS.

Kann ich denn einen aktuellen 90/5er vorlegen, um das Verfahren abzukürzen?

Meiner Meinung nach hat doch der 90/5er in Bezug auf Verwendungsfähigkeit (Stabsdienst) höhere Anforderungen als die Beamtentauglichkeitsuntersuchung, oder?

F_K

Dort wird zivil untersucht - wenn Du die Ergebnisse mitführst, und diese vom Arzt anerkannt werden (Datum), ist damit die Untersuchung zu verkürzen.

(Der Beamte muss ggf. 40 Jahre "durchhalten", der SaZ nicht ...)

BulleMölders

Zitat von: MarcS. am 12. August 2016, 10:32:22
Meiner Meinung nach hat doch der 90/5er in Bezug auf Verwendungsfähigkeit (Stabsdienst) höhere Anforderungen als die Beamtentauglichkeitsuntersuchung, oder?
Das glaube ich nicht. Selber erlebt! Bei der Bundeswehr den 90/5 zur Weiterverpflichtung auf 12 Jahre ohne Probleme "bestanden", vier Wochen später Untersuchung für die Beamtenlaufbahn, mit dem Ergebnis dass ich für die Beamtenlaufbahn zu "krank" war.

M05W12S69

Das ist ja auch ne lustige Beurteilung, als aktiver Soldat gesundheitlich geeignet und für einen Schreibtischjob nicht - Sachen gibt es....

F_K

Nochmal:

Es geht um eine unterschiedliche Beurteilungsfrage - dass eine ist die Frage, ob das Pensionsalter mit hoher Wahrscheinlichkeit arbeitsfähig erreicht werden kann, dass andere ist die Frage, ob die Gesundheitsanforderungen AKTUELL (und im nächsten Jahr, aber nicht weiter ...) erfüllt werden.

Daher gibt es hier keine "besser" oder "höher" sondern nur ein "anders".

(Konkretes Beispiel: Der Beamtenanwärter kann mit Verlust eines Beines durchaus verbeamtet werden - damit wird man aber kein Soldat, egal wie Fit man ist).

Gast23123124

ok...Unterschied verstanden...

es gibt ja eine Untersuchung für die Probezeit (maximal 3 Jahre, mindestens 1 Jahr) und dann für die Lebenszeitverbeamtung.

Könnte für ersteres der 90/5er genug Aussagekraft haben?

M05W12S69

Zitat von: F_K am 09. August 2016, 12:26:14
Beispiel:

Der Bewerber hat einen BMI von 31 - er wird also zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit ein Belastung EKG machen dürfen.

Annahme: Er wiegt 120 kg - dann muss er 102 kg x 1,5 = 180 Watt als Leistung mindestens "bringen", dabei darf sein Puls, wenn er z. B. 30 Jahre ist, nicht über 190 Schläge pro Minute gehen.

In aller Regel wird z. B. mit 50 Watt gestartet, und dann alle 2 Minuten um 25 Watt gesteigert - bis der Patient "keine Lust mehr hat".

Du wird aber bei so hohem BMI ggf. auch schlechte Blutwerte haben ...

Guter Wert?

- Ein Soldat muss mWn für Auslandsverwendungsfähigkeit 2,3 W/kg "bringen",
- Ein Soldat muss für Teilnahme am Einzelkämpferlehrgang 2,7 W/kg "bringen"

Ich habe (gehe auf die 50 zu) im schlechten Zustand knapp über 3 W/kg gebracht, aber auch schon um 4 getreten ...

Ich hab jetzt doch noch mal eine Nachfrage dazu:

Welche Umdrehungszahl wird da genommen? Weiß das jemand?

Die geforderte Wattzahl schaffe ich inzwischen auch, der Puls steigt jedoch nicht über 150 (gut oder schlecht???), max. Puls wäre bei mir 174, Umdrehungszahl liegt meist bei etwa 65/66, nach rd. 5 Minuten ist der Puls wieder etwa bei knapp unter 100.

Thorben101

Je niedriger der Puls desto besser ist es bzw. desto trainierter ist man.
Ich meine, dass bei mir die Umdrehungszahl zwischen 55 und 65 liegen sollte.


Lidius

Zitat von: Gast23123124 am 17. August 2016, 14:11:01
ok...Unterschied verstanden...

es gibt ja eine Untersuchung für die Probezeit (maximal 3 Jahre, mindestens 1 Jahr) und dann für die Lebenszeitverbeamtung.

Nicht zwingend. Ich kenne einige Beamte die nur für die Probezeit untersucht wurden und danach nicht mehr. Aussage der personalbearbeitenden Dienststelle dazu: Wenn während der Probezeit keine größeren Krankheitszeiten anfallen oder der Arzt bei der ersten Untersuchung keine Vorbehalte angemeldet hat wird in der Regel nicht nochmal untersucht.

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