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Urlaubsantrag

Begonnen von Xdivine23, 17. August 2016, 14:36:20

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Xdivine23

Servus Kameraden,

ich habe meinem Zugführer einen Urlaubsantrag überreicht (2 Wochen vor dem beantragten Tag) und er hat seine Position unterschrieben.
Nun habe ich bis heute noch keine Genehmigung oder Absage bekommen und Montag wäre schon der Tag.
Kennt ihr das "Gerücht" wenn der Antrag nicht abgelehnt mit Begründung zurückkommt, gilt er als genehmigt? Ist da was dran? Ich möchte nicht ins GeZi und mir die Ablehnung abholen.

Achja: Mo soll Urlaubssperre sein wegen irgendwas habe ich von Kameraden gehört, deswegen Frage ich.
Ich weiß das er abgelehnt mit Begründung zurückkommen muss wenn er abgelehnt wird.

Liebe grüße

KlausP

ZitatIch möchte nicht ins GeZi und mir die Ablehnung abholen.

Da wird Ihnen wohl nichts Anderes übrig bleiben. Eine Ablehnung wäre Ihnen mit Begründung (und da reicht das Wort "Urlaubssperre" z.B. nicht aus!) schriftlich auf dem Urlaubsantrag zu eröffnen und eine Kopie des abgelehnten Antrags ist zur Urlaubsakte zu nehmen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Xdivine23

Und wenn ich nicht hingehe und ich den bis morgen nicht selbständig von einem Vorgesetzten erhalte? Ich möchte den freien Tag ja haben aber wenn ich den Antrag nicht abgelehnt zurückbekommen, kann ich dann Montag fern bleiben, obwohl ich auch keine 100%Ige Genehmigung habe?
Darauf wollte ich eigentlich heraus.

IT-Feldwebel

Zitat von: Xdivine23 am 17. August 2016, 14:46:57
Und wenn ich nicht hingehe und ich den bis morgen nicht selbständig von einem Vorgesetzten erhalte? Ich möchte den freien Tag ja haben aber wenn ich den Antrag nicht abgelehnt zurückbekommen, kann ich dann Montag fern bleiben, obwohl ich auch keine 100%Ige Genehmigung habe?
Darauf wollte ich eigentlich heraus.

Xdivine23

Deswegen frage ich ja, ob da was dran ist. Man kann Gerüchte ja auch aus der welt schaffen.

KlausP

Dann müssen Sie sich aber auch nicht wundern, wenn Sie sich am Dienstag beim Chef zur Vernehmung melden dürfen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Nur der DV genehmigt den Urlaub - das Sichtzeichen des TE Führers ist keine Genehmigung.

Abwesenheit ohne Genehmigung des DV kann zu einer Vernehmung und Erziehung führen ...

Xdivine23

Also ist es eine Unwahrheit das Urlaub als genehmigt gilt wenn er mir nicht abgelehnt zurückgegeben wird. Danke

KlausP

Aus der Vorschrift ist mir so eine Regelung nicht in Erinnerung. Ob es in Ihrer Einheit eine solche interne Regelung gibt können nur Sie wissen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IT-Feldwebel

Zitat von: Xdivine23 am 17. August 2016, 15:06:23
Also ist es eine Unwahrheit das Urlaub als genehmigt gilt wenn er mir nicht abgelehnt zurückgegeben wird. Danke

BulleMölders

Früher war es einfacher, als man noch einen Urlaubsschein brauchte. Allerdings konnte man da auch dann keinen auf unwissend machen, ob der Urlaub genehmigt wurde oder nicht.

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

LwPersFw

Ist zwar schon älter... darin wird aber alles Wesentliche zum Thema erläutert.

Grundsatz:
Der Soldat darf nicht von einer stillschweigenden Zustimmung des DV ausgehen.
Im Zweifel muss sich der Soldat durch Rückfrage der Genehmigung versichern, bevor er den Urlaub antritt.


http://lexetius.com/2003,3180
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jens79

 

Ryan91

Einfach mal kurz im Geschäftszimmer anrufen und nachfragen wäre für Sie keine Option?

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