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ärztliche Untersuchung vor Direkteinstieg im höheren Dienst?

Begonnen von siscos, 09. August 2016, 10:29:38

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BulleMölders

So war es bei mir, dort stand auch "Wiedervorstellung vor Verbeamtung auf Lebenszeit" und ich musste nie wieder zum Personalärztlichen Dienst. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung und ob die Personalstelle dieser dann folgt, liegt in ihrem eigenem ermessen.

M05W12S69

Ok, interessante Sache, aber geht das denn eigentlich noch, wenn man sich diese Bereichsanweisung genau anschaut?

Ich hatte es bisher eher so gelesen, dass der Arzt nur zu einem "JA, geeignet", oder zu einem "NEIN, nicht geeignet" kommen kann, ein "JA, aber..." wäre natürlich schon wünschenswert (wenn ich das auf meinen Fall beziehe, würde ich das klar einem NEIN vorziehen), aber da habe ich den Spielraum nicht gesehen.

Würde mich jedoch freuen, wenn es so ein Gutachtenergebnis geben könnte.

Tommie

Kann es sein, dass hier sämtliche Körperklause und "internistische Politraumata" beim gemeinsamen Einnässen vor einer harmlosen kleinen Untersuchung zu finden sind? Einem gesunden Menschen, der regelmäßig Sport treibt geht doch so etwas ganz knapp am ... vorbei :D !

M05W12S69

Naja, der Kommentar geht nu wirklich ein wenig am Thema vorbei, denn ich hatte im Grunde eine Frage nach der Auslegung der Anweisung gestellt - nicht mehr und nicht weniger.

Wenn solche Fragen hier nicht erwünscht sind, weil dann solche Kommentare kommen, ist das traurig und wird im Grunde einem Forum nicht gerecht.

Andererseits könnte man es auch halten wie Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat.... (der Rest dürfte ja bekannt sein!)

BWDSF

Zitat von: Tommie am 21. August 2016, 15:22:47
Kann es sein, dass hier sämtliche Körperklause und "internistische Politraumata" beim gemeinsamen Einnässen vor einer harmlosen kleinen Untersuchung zu finden sind? Einem gesunden Menschen, der regelmäßig Sport treibt geht doch so etwas ganz knapp am ... vorbei :D !

Kann es sein, dass dir gegenseitiger respektvoller Umgang ohne Beleidigungen ganz knapp am ... vorbeigehen? Finde diesen Kommentar, auch mit Smiley, extrem unangebracht.

Thorben101

Zitat von: Tommie am 21. August 2016, 15:22:47
Kann es sein, dass hier sämtliche Körperklause und "internistische Politraumata" beim gemeinsamen Einnässen vor einer harmlosen kleinen Untersuchung zu finden sind? Einem gesunden Menschen, der regelmäßig Sport treibt geht doch so etwas ganz knapp am ... vorbei :D !

So verallgemeinern kann man das meines Erachten nicht. Wenn man bedenkt, an wie vielen Auswahlverfahren, Einstellungstests, Vorstellungsgesprächen oder ganzen Assessments sowie Sicherheitsüberprüfungen der Bewerber teilgenommen hat und eventuell schon viele Absagen erhalten hat und
nun ein Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen hat, zudem zu den Besten (Bestenauslese) gehört dann kann man eine gewisse Angst vor einer möglichen finalen "Absage" durch den ärztlichen Dienst nachvollziehen.
Zudem gibt es auch Krankheiten die man überhaupt nicht wahrnimmt und die einer Verbeamtung dennoch im Wege stehen können. Man denke an möglichen Herzfehlern oder ähnlichem. Da muss man nicht zwangsläufig ein "Körperklaus" sein.

Getulio

Zitat von: Thorben101 am 21. August 2016, 16:08:04
Zudem gibt es auch Krankheiten die man überhaupt nicht wahrnimmt und die einer Verbeamtung dennoch im Wege stehen können. Man denke an möglichen Herzfehlern oder ähnlichem. Da muss man nicht zwangsläufig ein "Körperklaus" sein.

Da bringt es aber auch nichts, hier Panik zu schieben, und bei der von Tommie genannten Klientel (gesund und halbwegs sportlich) ist das schiere Energieverschwendung.

Wer da die große Panik schiebt, wie soll der erst die drei Jahre Probezeit nervlich überstehen? Denn man muss ich ja klar machen, wenn in der Zeit was Gravierendes passiert gesundheitlich, ist Essig mit Lebenszeitverbeamtung, da ist der Dienstherr schmerzfrei.

BWDSF

Zitat von: Getulio am 21. August 2016, 16:44:58
Zitat von: Thorben101 am 21. August 2016, 16:08:04
Zudem gibt es auch Krankheiten die man überhaupt nicht wahrnimmt und die einer Verbeamtung dennoch im Wege stehen können. Man denke an möglichen Herzfehlern oder ähnlichem. Da muss man nicht zwangsläufig ein "Körperklaus" sein.

Da bringt es aber auch nichts, hier Panik zu schieben, und bei der von Tommie genannten Klientel (gesund und halbwegs sportlich) ist das schiere Energieverschwendung.

Wer da die große Panik schiebt, wie soll der erst die drei Jahre Probezeit nervlich überstehen? Denn man muss ich ja klar machen, wenn in der Zeit was Gravierendes passiert gesundheitlich, ist Essig mit Lebenszeitverbeamtung, da ist der Dienstherr schmerzfrei.

Angst machen kann ja grundsätzlich erstmal alles, was man nicht kennt. Für außenstehende mögen die Sorgen lächerlich klingen, so zeigen sie aber auch schlicht wie wichtig das Thema einem sein kann. Diese dann mit begriffen wie "einnässen" ad absurdum zu führen, finde ich weiterhin sehr unangebracht und unkameradschaftlich.

Darüber hinaus möge nicht vergessen werden: Es geht hier nicht um eine soldatische Karriere, auch wenn in besonderen Verwendungen ein Einsatz als Soldat in Betracht kommt, sondern Arbeit als Zivilist. Da ist unter Umständen nicht jeder "gesund und halbwegs sportlich", als ziviler Beamter objektiv aber durchaus geeignet - die Frage danach zu stellen wie hoch da die Anforderungen sind und da auch besorgt zu sein, wenn man das ein oder andere gesundheitliche Problemchen hat, finde ich absolut legitim. Nicht jede Einschränkung ist ein Grund nicht verbeamtet zu werden, dem Betroffenen kann sie jedoch sehr wohl diese Sorge machen. Große Panik mag in der Tat unangebracht sein, sich vorab zu informieren, das auch genau, aber durchaus legitim, oder?

Tommie

Zitat von: BWDSF am 21. August 2016, 16:54:33... finde ich weiterhin sehr unangebracht und unkameradschaftlich.

Allein der Gebrauch dieses Begriffes aus dem Soldatengesetz zeigt mir, dass Sie definitiv nicht wissen, wovon Sie reden!

StOPfr

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BWDSF

Kein Thema, ganz sachlich:

§12 SG:
Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein

Es ist also vom Zusammenhalt der Bundeswehr die Rede, nicht aller Bundeswehr Angehörigen des militärischen Bereichs.
Die Verpflichtung bezieht sich also auf alle "Kameraden", da sind zivile Angestellte also nicht einzubeziehen? Wenn diese in soldatischer Funktion im Auslandseinsatz sind, ist der Paragraph dann anzuwenden? Kameraden sind also keine Bundeswehrangehörigen, die dafür sorgen, dass Einsätze möglichst reibungslos ablaufen und Soldaten alles haben, was sie benötigen?
Tut mir Leid, dass ich so ahnungslos bin.

Tommie

Immer noch sachlich:

Sie vergessen den Namen des Gesetzes ;) : Soldatengesetz!

Und im § 1, Absatz1 des SG steht dann drin:

Zitat"1) Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht. Staat und Soldaten sind durch gegenseitige Treue miteinander verbunden."

Und somit ist die Zielrichtung für mich klar! Das Soldatengesetz gilt NICHT für die zivilen Angestellten und Beamten, denn die haben eigene Regelungen! Es gilt, wie der Name sagt, einzig und alleine für Soldaten! Diese Herrschaften haben zwar den gleichen Arbeitgeber, aber einen anderen Status und sie sind definitiv nicht meine Kameraden!

Dass ich ihnen mit Respekt gegenübertreten sollte, ist klar für mich, aber einen Anspruch auf Kameradschaft haben sie nicht!

KlausP

ZitatWenn diese in soldatischer Funktion im Auslandseinsatz sind, ist der Paragraph dann anzuwenden?

Ja, selbstverständlich. Dann fallen Sie nämlich unter die Rechte und Pflichten des Soldatengesetzes.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Da hat der Klaus natürlich recht, denn die Angehörigen der Beamten- oder Angestelltenlaufbahn der Bundeswehr, die in eine besondere Auslandsverwendung gehen, tun dies im Rahmen einer Reservedienstleistung und dann sehr wohl im Soldatenstatus! Und nachdem z. B. in Afghanistan jeder Soldat (und damit auch die Reservisten!) den Feldanzug in 3-farbigem Tarndruck trägt, liese sich nur mit einem Schild um den hals "Achtung! Ich bin nur ein verkleideter Zivilist!" erkennen, wer eventuell im "richtigen Leben" Beamter bei der Bundeswehr ist. Und solche Sachen gehen ja mal gar nicht ;) !

Und das schreibe ich ganz unvoreingenommen und nicht in Anbetracht der Tatsache, dass sich an ganz bestimmten Punkten eines Feldlagers (z. B. an den Entladekisten ;D !) sehr oft eindeutig zeigt, wer Soldat ist und wer nur so tut ;) !

Getulio

Zitat von: BWDSF am 21. August 2016, 18:32:29
Die Verpflichtung bezieht sich also auf alle "Kameraden", da sind zivile Angestellte also nicht einzubeziehen? Wenn diese in soldatischer Funktion im Auslandseinsatz sind, ist der Paragraph dann anzuwenden? Kameraden sind also keine Bundeswehrangehörigen, die dafür sorgen, dass Einsätze möglichst reibungslos ablaufen und Soldaten alles haben, was sie benötigen?
Tut mir Leid, dass ich so ahnungslos bin.

Das SG verpflichtet nur Soldaten; grundsätzlich auch gegenüber Zivilpersonal der Bundeswehr (s. den zitierten Wortlaut "Zusammenhalt der Bundeswehr", nicht etwa der Streitkräfte), aber Sie erleben hier, dass Soldaten da den Kreis der "Berechtigten" mitunter etwas enger ziehen und dafür untereinander den Umfang der Kameradschaft weit über den Gesetzeswortlaut ausdehnen.

Das sollte Sie aber nicht beunruhigen, nach meiner Erfahrung wird man mit Ihnen nach dem Motto "wie man in den Wald hineinruft..." umgehen, und wenn man das "nur" aus guter Erziehung und nicht aus Kameradschaft tut, ist es doch auch okay.

@Tommie: Bezüglich der Kiste gibt es aber auch unter "echten" Soldaten böse Ausreißer!  ;)

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