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eigenmächtige Abwesenheit oder Fahnenflucht ?

Begonnen von Kamerad0815, 30. August 2016, 11:27:21

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justice005

Ich schließe mich dem bisher Gesagten an.

Es wird eine Verhandlung vor dem Truppendienstgericht geben, an deren Ende es ein Urteil gibt. In diesem Fall erscheint als Urteil die Höchstmaßnahme sehr wahrscheinlich. Das bedeutet, Entfernung aus dem Dienst, Verlust des Dienstgrades, Verlust aller Übergangsgebühren und sonstigen finanziellen Leistungen (mit Ausnahme einer Wehrdienstbeschädigung).

Die Ausrede, man habe sich um seine kranke Mutter kümmern müssen, zieht auch vor Gericht nichts. Von einem erwachsenen Mann ist es zu erwarten, dass er entweder offiziell die Fördermaßnahme abbricht, dass er sich versetzen oder gar beurlauben lässt und vieles mehr. Vor allem hat man sich darum zu kümmern! Es gibt in solchen Härtefällen jede Menge Möglichkeiten. Einfach abhauen ist jedenfalls keine. Er hat übrigens - falls er noch keinen Anwalt hat - einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger vor dem Truppendienstgericht, weil die Höchstmaßnahme droht. Aber auch der wird nichts daran ändern können.

Der wird vermutlich mit Gutachten, die die Schuldfähigkeit untersuchen sollen, das Verfahren künstlich in die Länge ziehen. Aber ändern wird es auch höchst wahrscheinlich nichts.


Getulio

Es ist schade, dass es soweit kommen musste, denn nach meiner Erfahrung ist die Bw ein Arbeitgeber, der in solchen schwierigen familiären Situationen sehr vieles möglich macht - wenn der Betroffene denn den Mund aufmacht.  :(

justice005

ZitatEs ist schade, dass es soweit kommen musste, denn nach meiner Erfahrung ist die Bw ein Arbeitgeber, der in solchen schwierigen familiären Situationen sehr vieles möglich macht - wenn der Betroffene denn den Mund aufmacht.

Volle Zustimmung!

schlammtreiber

Um das ganze knapp zusammenzufassen:

Der Kamerad hat ein all-you-can-eat Ticket am großen Scheisse-Buffet gekauft, inklusive Nachschlag und doggy bag to go  :-\
Semper Communis
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