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Laufbahnrelevante Lehrgänge zweimal nicht bestanden was nun?

Begonnen von Soldat91, 04. September 2016, 16:51:11

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Soldat91

Hallo ihr lieben ich hätte da eine Frage...

Und zwar ich bin Feldjäger und habe noch Mft1 und Mft2 vor mir.
Wenn ich einen dieser Laufbahnrelevanten Lehrgänge zweimal hintereinander nicht bestehe, also z.b in der Rechtklausur zweimal die Note 5 bekomme was passiert dann mit mir?
Weil ich bin ja festgesetzt bis 30.06.2017 und ich habe gelesen das man dann die Bundeswehr als Stuffz Reservist verlässt weil man ja dann nicht geeignet ist für die Laufbahn als Fw deswegen die festgesetzte Zeit den 30.06.2017...

Kann mir jemand helfen?

Ich danke schon im Voraus!

KlausP

Ganz einfach: Ihre Dienstzeit endet mit Ablauf der stufenweisen Dienstzeitfestsetzung.

Zitat... Kann mir jemand helfen? ...

Ihr Spieß zum Beispiel?  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Soldat91

ok also das heißt ich würde die Bundeswehr nach zweimal nicht bestandenen Lehrgang am 30.06.2017 als Reservist verlassen hab ich das richtig verstanden?

Danke für die schnelle Antwort!!

Ralf

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dunstig

Aber ganz ehrlich: Sämtliche Lehrgänge der Bundeswehr sind darauf ausgelegt, dass man sie mit ein bisschen Ehrgeiz und Fleiß problemlos schaffen kann. Daher braucht man sich darüber nicht wirklich Gedanken zu machen. Wenn man das dann auch noch zwei mal nicht schafft, dann ist man schon selber Schuld und wirklich nicht geeignet.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

femalesoldier

Wie waere es mit ein wenig Ehrgeiz und Disziplin, sodass Sie ihre Lehrgaenge bestehen!?
Bei einem Alter von 25 Jahren duerfte man ihnen oben genannte charakterliche Faehigkeiten bedingungslos abverlangen koennen, meinen Sie nicht auch?

By the way, eine mindestens ausreichende Leistung sollte vorausgesetzt werden. Wieso gehen Sie mit dem Gedanken daran, beide Klausuren so dermassen in den Sand zu setzen?

Wenn genuegend Zeit fuer die Diskussion solcher Gedankenspielchen bleibt, dann gibt's hier einen guten Rat meinerseits:
Ran an die Materie! Setzen Sie sich auf den Hosenboden, lernen und bestehen Sie!
In fide cohaeret.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Soldat91

Femalesoldiere danke für deine Nachricht... ::)
Aber die Frage war rein aus Interesse ... Mehr nicht...

Danke..

Jens79

Tja. Die Rechtsklausuren sind nicht ohne. Da kann man schon mal durchbrettern....  ::)
 

femalesoldier

Zitat von: Soldat91 am 04. September 2016, 17:28:29
Femalesoldiere danke für deine Nachricht... ::)
Aber die Frage war rein aus Interesse ... Mehr nicht...

Danke..

Interesse? Wofuer? Ich sehe hier ganz klar den Fall des "Ausruhen auf den Lorbeeren".
Aber machen Sie mal. ::)

Postskriptum: Ich erinnere mich nicht, Ihnen das Du angeboten zu haben.
In fide cohaeret.

femalesoldier

Zitat von: Jens79 am 04. September 2016, 17:28:54
Tja. Die Rechtsklausuren sind nicht ohne. Da kann man schon mal durchbrettern....  ::)

Jawohl. Und spaetestens nach dem ersten mal Zaehne ausschlagen sollte man's dann verinnerlicht haben. ::)
In fide cohaeret.

dunstig

Hmm ich habe mich seinerseits damals auch im voraus rein aus Interesse dafür interessiert und nachgefragt. Insbesondere weil doch immer wieder bei der Bundeswehr viel Mist erzählt wird. Vor allem was bevorstehende Lehrgänge angeht.

Und selbst wenn mehr als nur reines Interesse dahintersteckt, warum femalesoldier hier jetzt so auf den Putz hauen muss...
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Flexscan

Es ist ziemlich Wurscht ob Femalsoldier das Du angeboten hat oder nicht.
Ein Blick in die Nutzungsregeln des Boards hilft und man wird feststellen, das das Du hier umgangssprachlich ist.
Und damit zurück zum Thema.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Soldat91

Ich weiß nicht wo SIE etwas sehen wie " Ausruhen auf den Lorbeeren".
Es war eine ganz normale Frage rein aus Interesse was dann passieren würde, weil
Ich viele Sachen gehört habe was danach passiert und da war diese Antwort die ich hier bekommen habe nicht dabei!

Ich weiß auch nicht warum SIE so aufbrausend antworten...

Naja schönen Abend und danke für die Antworten auch wenn sie nicht von allen hilfreich waren.. :D

KlausP

Die Antwort war nicht dabei?

Zitat... Weil ich bin ja festgesetzt bis 30.06.2017 und ich habe gelesen das man dann die Bundeswehr als Stuffz Reservist verlässt weil man ja dann nicht geeignet ist für die Laufbahn als Fw deswegen die festgesetzte Zeit den 30.06.2017...

Das wundert mich aber, denn ich habe im Prinzip nichts anderes geschrieben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen